Mieterhöhungsverlangen

  • Liebe Forumsmitglieder,

    ich bin neu hier und habe gestern ein Mieterhöhungsverlangen meines Vermieters erhalten. Meine eigentliche Frage poste ich nun gleich zu Beginn, vielleicht ist es dann für die Mitglieder hier gar nicht nötig, alles durchzulesen, was gleich noch folgt. In Mietvertrag und Mieterhöhungsverlangen findet sich das Baujahr des Hauses nicht, weshalb ich den Wunsch nach Mieterhöhung nicht eindeutig überprüfen kann, da der Vermieter sich auf den Mietspiegel beruft. Ist das Mieterhöhungsverlangen damit nichtig?

    Ich wohne seit dem 01.06.2014 in einer Mietwohnung in Dresden zu einer Nettokaltmiete von 350 €. Diese soll zum 01.12.2016 auf 410 € netto kalt erhöht werden, das sind mehr als 17 % (entspricht einer Erhöhung des m² Preises von 5,85 € auf 6,86 €). In Dresden gilt bis 2020 eine Kappungsgrenze von 15 %. Als Begründung wird die Anhebung auf die Spannenobergrenze der ortsüblichen Vergleichsmiete angegeben.

    Für die Online Abfrage des Mietspiegels benötige ich Angaben über Größe der Wohnung, Baujahr, Ausstattungsklasse und Lage.

      Die Größe der Wohnung ist im Mietvertrag mit 59 m² angegeben, im Mieterhöhungsverlangen stehen 59,8 m² - ein kleines Detail.

    • Das Baujahr ist mir unbekannt. Es steht weder im Mietvertrag noch im Mieterhöhungsverlangen. Ich weiß nur, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Mein Freund und ich würden es bei den Baujahren zwischen 1919 und 1945 einordnen, wissen es jedoch nicht genau, was schonmal ein Problem dastellt.
    • Die Ausstattungsklasse ist strittig. Der Eigentümer ordnet es in Ausstattungsklasse 5 ein, meiner Meinung nach ist nur Ausstattungsklasse 4 gerechtfertigt, da mindestens 4 der 10 zur Kategorisierung erforderlichen Merkmale NICHT vorhanden sind. Für Ausstattungsklasse 5 müssen jedoch 7 bis 8 davon erfüllt sein.
    • Die Lage wird vom Vermieter als mittel eingestuft. Der Wohnungslageplan von Dresden ist hier leider nicht adressgenau sondern arbeitet mit verschiedenen Rosatönen, die nicht einwandfrei unterscheidbar sind. Wir würden uns selber aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Plattenbaugebiet im Stadtteil Gorbitz eher in eine einfache Lage einstufen.

    Wir wohnen im Erdgeschoss direkt über einem verschimmelten Keller. Der Schimmelgeruch ist ganzjährig im Treppenhaus wahrzunehmen. Die Heizung pfeift im Winter, was nicht komplett abzustellen ist. Außerdem hatten wir durch ein marodes Mauerwerk die letzten beiden Jahre Ameisen in allen Räumen der Wohnung (angefangen in der Dusche!!). Mein Freund ist sehr penibel beim Heizen und Lüften, wir haben uns auch Hygrometer gekauft, um die Feuchtigkeit in der Raumluft festzustellen, etc. pp. Doch trotz aller Maßnahmen ist es uns nicht möglich, im Winter zu vermeiden, dass die Fugen an den Fenstern schimmeln, Stockflecken an den Wänden entstehen, etc. Die Feuchtigkeit zieht eben auch aus dem Keller hoch.

    Die vom Vermieter angegebene neue Miete ist von mir über den Mietspiegel nicht zu ermitteln, selbst wenn ich dessen Werte nutze und andere möglichen Baujahre durchspiele, liegt der Maximalwert immer deutlich unter dem, was im Erhöhungsverlangen angegeben ist. Hab ich vielleicht einen Denkfehler? Mir kommt es sonst so vor, als soll ich hier über den Tisch gezogen werden, nach dem Motto: "wir versuchen es einfach Mal".

    Ich weiß ich weiß, eigentlich sollten wir hier ausziehen. Aber wir brauchten vor zwei Jahren einfach dringend eine Wohnung und sind auch an diese noch eine Zeit gebunden, bis sich andere Umstände etwas stabilisiert haben.

    Vielleicht habt ihr eine Meinung zu der Geschichte. Es würde mich sehr freuen.

    Ich danke euch im Voraus.
    Liebe Grüße

    takamine

  • Liebe Forumsmitglieder,

    Ich danke euch im Voraus.
    Liebe Grüße

    takamine

    Hallo,

    du kannst dem Mieterhöhungsverlangen widersprechen oder aber gar nichts tun, in beiden Fällen, wird der Vermieter dann wohl, wenn es ihm ernst ist, die Mieterhöhung versuchen per Gericht, bzw. Klage zu erreichen.

    Spätesten hier wird sich dann zeigen ob er bei dem Verlangen nach einer höheren Miete Formfehler begangen hat.

    Meinungen und Empfindungen über den Zustand der Mietsache sind subjektiv, der Mieter hat naturgemäß eine Andere als der Vermieter.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo BSHuber,

    danke für Deine Antwort. Wenn ich aber wüsste, dass auf jeden Fall ein Formfehler vorliegt, bspw. durch das fehlende Baujahr oder die - wenn auch nur geringfügig - abweichende Quadratmeterzahl, dann wäre ich zumindest momentan etwas beruhigter. Dadurch, dass ich demnächst einen neuen Job anfange und Depressionspatient bin, stehe ich schon genug unter Stress.

    Ich versuche ja, anhand der mit vorliegenden Informationen herauszufinden, ob ein Formfehler vorliegt. Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir das sagen kann. Wenn eine Einschätzung anhand der von mir gemachten Angaben nicht möglich ist oder eben kein Formfehler vorliegt, dann muss ich das auch akzeptieren.

    Liebe Grüße

    takamine

  • Hallo BSHuber,

    danke für Deine Antwort. Wenn ich aber wüsste, dass auf jeden Fall ein Formfehler vorliegt, bspw. durch das fehlende Baujahr oder die - wenn auch nur geringfügig - abweichende Quadratmeterzahl, dann wäre ich zumindest momentan etwas beruhigter. Dadurch, dass ich demnächst einen neuen Job anfange und Depressionspatient bin, stehe ich schon genug unter Stress.

    Ich versuche ja, anhand der mit vorliegenden Informationen herauszufinden, ob ein Formfehler vorliegt. Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir das sagen kann. Wenn eine Einschätzung anhand der von mir gemachten Angaben nicht möglich ist oder eben kein Formfehler vorliegt, dann muss ich das auch akzeptieren.

    Liebe Grüße

    takamine

    Hallo,

    zunächst ist das hier ein Laienforum und keine kostenlose Rechtsberatung und dann liegen, um das halbwegs beurteilen zu können, zu wenig Informationen über den Vorgang vor.

    Selbst wenn man mutmaßen wollte, dass der Vermieter hier einen Formfehler begangen hat, ändert das an seinem Verlangen nach höherer Miete nichts, er ist jederzeit in der Lage nach einiger Zeit Formgerecht wiederholt eine Erhöhung zu begehren.

    Gruß
    BHShuber

  • ... oder die - wenn auch nur geringfügig - abweichende Quadratmeterzahl,

    Hallo takamine,

    Sind die im MV angegebenen m² als Eigenschaft der Wohnung anzusehen,
    oder nur ein Richtwert für BK-Abrechnungen?

    Bitte schau mal den genauen Wortlaut nach.
    Dann würde ich die Wohnung selber nach WohnFlV nachmessen,
    das ist nicht so kompliziert wenn es keine Dachschrägen gibt.

    VG Syker

  • Zitat

    •Die Ausstattungsklasse ist strittig. Der Eigentümer ordnet es in Ausstattungsklasse 5 ein, meiner Meinung nach ist nur Ausstattungsklasse 4 gerechtfertigt, da mindestens 4 der 10 zur Kategorisierung erforderlichen Merkmale NICHT vorhanden sind. Für Ausstattungsklasse 5 müssen jedoch 7 bis 8 davon erfüllt sein.

    Das sollte aber eindeutig sein, oder?
    Die Beschreibungen des Dresdner Mietspiegels (kenne ich mittlerweile fast auswendig) sind relativ eindeutig, insbesondere, was den Begriff "Zeitgemäß" betrifft.

    Zitat

    •Die Lage wird vom Vermieter als mittel eingestuft. Der Wohnungslageplan von Dresden ist hier leider nicht adressgenau sondern arbeitet mit verschiedenen Rosatönen, die nicht einwandfrei unterscheidbar sind.

    Der Lageplan der Stadt Dresden ist auch nur ein Hilfsmittel. Die Lage zu einem benachbarten Stadtteil ist auf jeden Fall unerheblich.
    Es zählen nur die Kriterien im direkten Umfeld.
    Die konkrete Beschreibung der Lagekriterien ist im Dresdner Mietspiegel zu finden (Anbindung ÖPNV, Infrastruktur, Nahversorgung).

    Zitat

    •Die Größe der Wohnung ist im Mietvertrag mit 59 m² angegeben, im Mieterhöhungsverlangen stehen 59,8 m² - ein kleines Detail.

    ...und unerheblich bei der Kalkulation der neuen Miete. Die Spanne liegt hier bei 51-75m². Darin liegt ihr auf jeden Fall.

    Zitat

    •Das Baujahr ist mir unbekannt.

    Hängt bei Euch zufällig ein Energieausweis im Hausflur? Dort steht das Baujahr drauf.

    Zitat

    Die vom Vermieter angegebene neue Miete ist von mir über den Mietspiegel nicht zu ermitteln

    Hast Du den korrekten Mietspiegel? Die angegebene Miete von 6,86 € kann ich auf den ersten Blick nachvollziehen:

    Größe der Wohnung: 51-75m²
    Baujahr: bis 1918 (was anderes kommt bei der neuen Miete nicht in Frage)
    Ausstattungsklasse: 5
    Wohnlage: mittel

    Im Mietspiegel ist unter den o.g. Kriterien die Miete von 6,86 € als Obergrenze genau benannt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Mietspiegel ist unter den o.g. Kriterien die Miete von 6,86 € als Obergrenze genau benannt.


    Das "passt" ja... Da sich dies auf die Mietfläche bezieht, würde ich mal ganz genau nach den Vorgaben der WohnflächenVO nachmessen.

  • takamine

    solltest Du wirklich, wie von Dir erwähnt, ein “Depressionspatient“ sein, sind viele Deiner Probleme hausgemacht und real völlig anders zu bewerten, als Du sie siehst. Klingt hart und für Außenstehende merkwürdig, ist aber so.

  • Das "passt" ja... Da sich dies auf die Mietfläche bezieht, würde ich mal ganz genau nach den Vorgaben der WohnflächenVO nachmessen.

    Wie gesagt, es spielt keine Rolle, ob 59 oder 59,8 m2. Die Miete bezieht sich auf eine Wohnfläche zwischen 51 und 75 m2.
    Diese minimale Abweichung dürfte unerheblich sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Miete bezieht sich auf eine Wohnfläche zwischen 51 und 75 m2.


    Dat is mich ja schon klar... - Nur, wenn die neue Miete zu ermitteln ist, müsste man ja schon wissen, mit wieviel die 6,86€ zu multiplizieren sind...

  • Dat is mich ja schon klar... - Nur, wenn die neue Miete zu ermitteln ist, müsste man ja schon wissen, mit wieviel die 6,86€ zu multiplizieren sind...

    Genau das ist der Punkt.

  • ...
    [LIST]
    [*]Das Baujahr ist mir unbekannt. ... Ich weiß nur, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Mein Freund und ich würden es bei den Baujahren zwischen 1919 und 1945 einordnen, wissen es jedoch nicht genau, was schonmal ein Problem dastellt.
    ...

    google mal eure Adresse in Zusammenhang mit Denkmalliste und/oder Denkmal, sowohl auf Wiki wie auch bei Öffentlichen Stellen werden Denkmallisten geführt, zumeist mit ziemlich detaillierten Angaben, Architekt, Baujahr(e), Inhalt des Denkmalschutzes usw. zu vielen Objekten auch interessante geschichtliche Hintergrundinformationen.

    Deine Beschreibung impliziert übrigens, dass die Einschätzung der Lage zutreffend ist, das Plattenbaugebiet ist genau in Abgrenzung die einfache Lage, ihr daneben schon die gehobene mittlere...

    Die Ausstattungsklasse solltet ihr mal mit einer nicht emotional involvierten Person durchgehen. Diese Ausstattungsklasse hat nichts mit Mängeln zu tun, die ihr auch beschrieben habt und ggf. eurem Vermieter melden solltet so noch nicht geschehen. Bzgl. Mängeln/Schäden gilt für Mieter: "Melden macht frei" und eröffnet wenn in nachweisbarer Form geschehen ggf. weitere Möglichkeiten. Eine Aufrechnung von Merkmalen der Ausstattungsklassen gegenüber Mängeln/Schäden ist nicht statthaft, dass sind 2 unterschiedliche Sachen.

    Bei abzusehen zeitlicher Befristung sollte man auch genauer überlegen, was einem 60€ im Monat an Aufwand, und emotionalem Stress wert sind. Andererseits schadet es auch nicht den Vermieter einfach anzuschreiben, besser noch das sachlich-freundliche persönliche Gespräch zu suchen, er möge dir deine einzelnen Fragen zu diesem Mieterhöhungsverlangen beantworten. Vielleicht kommt man sich da schon deutlich näher.

  • Zitat

    Diese Ausstattungsklasse hat nichts mit Mängeln zu tun, die ihr auch beschrieben habt und ggf. eurem Vermieter melden solltet so noch nicht geschehen.

    Zur Ausstattungsklasse auch von mir noch ein Hinweis:

    Ein zeitgemäßes Bad heißt - ganz grob betrachtet - lediglich, dass dieses (teilweise) gefliest ist. Ob die Fliesen Baujahr 1980 sind oder im letzten Jahr angebracht worden sind, ist unerheblich.

    Zitat

    Auch verständlich. der Punkt ist aber, ob man als Laie tatsächlich in der Lage ist, die Wohnung auf den cm² genau zu vermessen. Ich erinnere mich da an eines meiner Objekte. Da waren drei verschiedene Vermessungsbüros/Architekten drin und ich hatte hinterher 3 verschiedene Ergebnisse (wenn auch im cm²-Bereich).

    Spätestens, wenn hier noch ein Balkon im Spiel ist, wird es kompliziert, da gar nicht bekannt ist, ob dieser zur Hälfte oder zu einem Viertel in die Wohnfläche einfließt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (29. September 2016 um 09:29)

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