Beiträge von Syker

    Hallo zusammen,

    Abgesehen davon, das auch ich in diesem Thema bisher keine ordnungsgemäße BK-Abrechnung gesehen habe.

    Wäre noch die Frage offen, ob im MV überhaupt eine Umlage der Schnee und Glatteisbeseitigung vereinbart wurde.
    Ist die nicht der Fall, ist der M natürlich nicht an der Ruckvergütung zu beteiligen.

    VG Syker

    Wo siehst du denn ein neue Position der BK? In §27 BV ist doch die Hausreinigung ausdrücklich als BK mit aufgeführt, soweit ich weiß?
    Mag ja sein das ich auf dem falschen Dampfer bin, aber für mich stellt sich das bislang anders dar?


    Hallo AJ1900,

    neu im Sinne von taucht auf der Abrechnung auf.
    Sicherlich waren die Kosten auch schon nach der 2.BV beim Abschluss des MV umlagefähig.
    Weil die M aber bisher selber putzen sind keine Kosten angefallen die umgelegt werden können.

    Jetzt wird dieses selber Putzen vom VM aber nicht mehr gewünscht,
    und die Kosten sollen als neuer Posten auf den M umgelegt werden.
    Für mich ist das eine einseitige Vertragsänderung.

    VG Syker

    Hallo MelRe,

    Wenn das wirklich alles ist, sieht das gut für dich aus.

    Die Treppenhausreinigung ist scheinbar eindeutig dem M übertragen.
    Hieraus jetzt einen neuen Posten BK zu konstruieren ist m.E. nicht möglich.

    Evtl. strittig könnte werden wenn ihr eurer Reinigungspflicht nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    Dies ist aus deinen Beiträgen bisher aber eher zu verneinen.

    Und ergänzend wie du schon richtig angemerkt hast,
    ist eine einseitige Änderung des MV durch den VM i.d.R. nicht möglich.

    VG Syker

    Hallo Motzi

    normale Decke sollte 1,5 N/qm schon aushalten. So ein Kühlschrank bringt es im leeren Zustand schon auf ca 0,75N/0,4 qm.

    Sorry aber mit deinen Zahlen kann etwas nicht Stimmen.
    auf Meereshöhe liegt die Gewichtskraft eines 1 kg schweren Gegenstandes bei 10 N.
    Das würde bedeuten die Decke würde 150g/m2 aushalten ...
    Wahrscheinlich meinst du kN oder?


    VG Syker

    Hallo Baumann2704


    es wurde nichts vereinbart

    Wenn nichts vereinbart wurde braucht der M auch nichts bezahlen,
    also weder Vorauszahlung noch Pauschale.
    Das kann ich mir aber fast nicht vorstellen...


    er bezieht es einfach aber nur von einen mieter nicht von vier die in dem mehr Familienhaus leben.

    Was der VM mit anderen M vereinbart hat geht dich nichts an.
    Es kann sogar sein das mit unterschiedlichen M verschiedene Umlageschlüssel vereinbart wurden.


    VG Syker

    Hallo Baumann 2704


    Hallo, ich habe da ein problem und zwar rechnet mein Vermieter in den nebenkosten anfahrtswege mit rein 5 euro pro monat ist das erlaubt ? :mad:

    Bei dieser präzisen Fragen kann man leider nur mit "kommt darauf an" antworten.

    Du müsstest schon schreiben wie die BK vereinbart wurden.
    Wofür die Anfahrt berechnet wird bzw was der VM im Haus macht.


    VG Syker

    Hallo artmart


    Falls der VM mir dennoch keine Einsicht in die Unterlagen geben will, kann ich zur Berechnung den günstigsten Tarif des Grundversorgers heranziehen? Denn der VM bezieht seinen Strom über den Grundversorger, kann mir aber nicht sagen zu welchem Tarif. Und wenn er mir keine Einsicht in die Unterlagen geben will, darf ich doch sicher vom günstigsten Tarif ausgehen oder nicht?

    Dann darf ein M sogar davon ausgehen das gar keine Kosten entstanden sind ...


    VG Syker

    Hallo artmart


    Der Strompreis wurde vom VM willkürlich festgelegt so wie ich das verstanden habe.

    Als M hast du das Recht Einsicht in die Unterlagen zunehmen,
    die der Abrechnung zu Grunde liegen.
    Dies solltest du tun und anschließend wenn sich rausgestellt hat das die Abrechnung falsch ist,
    der Abrechnung widersprechen.


    VG Syker

    Hallo Berny

    Könnte ein Mangel an der Mietsache sein, welchen der VM gem. § 535 BGB zu beheben hat.

    Ich wage mal zu behaupten dass der Sicherungskasten bestimmt nicht nach Abschluss des MV entfernt wurde.
    Somit auch kein Mangel nach BGB §536


    VG Syker

    Hallo artmart


    1.) Der Vermieter darf mir nicht mehr für den Strom berechnen, da im Mietvertrag steht, dass ich den Strom nur für mein Zimmer zahlen muss.

    Sind die 35 ct./kWh willkürlich vom VM festgelegt worden
    oder anhand der Stromjahresrechnung anteilsmäßig auf dich umgelegt worden?

    Denn du schreibst ja selber etwas von Grundgebühr,
    es könnte also sein das der VM da anteilsmäßig die Grundgebühr eingerechnet hat.

    Wie hoch ist denn dein jährlicher/monatlicher Strombedarf?



    2.) Außerdem steht da drin, dass ich für Heizung und Wasser nichts bezahlen muss. Das ist das Argument des VM für den Aufschlag auf den Strompreis. In meinen Augen ist das so, dass ich also doch etwas für Heizung und Wasser zahlen muss. Die Kosten werden nur in den Stromkosten versteckt. Das kann doch nicht zulässig sein?

    Das wäre nicht korrekt wenn der VM das wirklich so handhabt.



    3.) Der VM verstößt zusätzlich gegen die Wirtschaftlichkeitspflicht, da der Grundversorger einen Tarif anbietet, der etwa 9% billiger ist als der bisherige. Das finde ich zwar nicht toll, kann aber damit leben zumal ja nicht genau geregelt ist, wann die Wirtschaftlichkeitspflicht erfüllt bzw. verletzt ist.

    Wirtschaftlichkeit bedeutet nicht zwangsläufig das der günstigste Anbieter genommen werden muss,
    außerdem könnte der Anbieter zum Vertragsabschluss der günstigste Anbieter gewesen sein.


    VG Syker

    Hallo Wolfstraum


    Habe mich informiert und sehe mich im recht, nur wie soll ich bei der Wohnungsabgabe vorgehen?
    Ich werde solange nicht unterschreiben bis es mir "passt".

    Ähh wie du hast die Wohnung noch nicht zurückgegeben?
    Im ET hast du geschrieben das der MV

    so gekündigt das sie ende dieses Monats ausläuft.
    (30.06.2013).


    VG Syker

    Hallo Motzi


    Der BGH sieht das so:

    Ach ja?
    Das Teilzitat ist aus dem Urteil des LG Dresden und wenig später schreibt der BGH nun selbst:

    Zitat von BGH

    Diese Beurteilung des Berufungsgerichts hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand.



    Daraus folgt, dass der Mieter einen Rechtsanspruch gegen den VM auf einen "eigenen" Stromzähler hat.
    BGH VIII ZR 113/10

    Dieses ist eine Entscheidung des BGH über einen konkreten Einzellfall
    der aber nicht auf den Fall des TE zu übertragen ist.

    Zum einen war hier ein eigener Stromanschluss in der Wohnung vorhanden .
    (wenn auch durch den Netzbetreiber gesperrt)
    Des weiteren wie oben schon genannt teilt der BGH die Auffassung des LG Dresden eben nicht.

    Aus dem von dir genannten Urteil einen Rechtsanspruch
    auf einen eigenen Stromanschluss zuziehen,
    ist mehr als gewagt.


    VG Syker

    Hallo Dachdeckerin


    Hier wird aber der Vermieter klagen müssen. Wer muss dann was beweisen?

    Der VM hat doch die Bürgschaftserklärung,
    das sollte für die Klage bzw. den Mahnbescheid ausreichen.

    Der Bürge müsste dann m.E. nachweisen das die Bürgschaft unwirksam ist.


    VG Syker

    Hallo zusammen


    Der Mieter im BGH-Urteil hat seine Miete nicht gezahlt und konnte die Wohnung dadurch retten, dass ein Bürge für ihn eingesprungen ist.
    ...
    kann es nur zu seinem Vorteil sein, wenn er einen freiwilligen Bürgen hat und der Vermieter deshalb freiwillig auf die Kündigung verzichtet.

    Im BGH-Urteil ist die Bürgschaft nicht wirklich freiwillig geleistet worden,
    sondern wurde zur Abwendung der Kündigung vom VM gefordert.

    Im Fall von Motzi würde ich versuchen dahingehend zu argumentieren
    das der verstorbene M auch ohne Bürgschaft den MV erhalten hätte.
    Denn das Gegenteil wird durch den Bürgen nicht zu beweisen sein.


    VG Syker

    Hallo Motzi,

    Ich halte die Bürgschaft sofern wirklich freiwillig von der "dritten Person" geleistet für wirksam.
    Bedeutet also das der Exmann für den kompletten Schaden haftet.


    VG Syker

    Hallo Kryter


    Meiner Betreuerin habe ich das ganze auch schon berichtet und sie hat des öfteren Versucht bei ihm zu klingeln, damit sie mit ihm reden kann, doch obwohl ganz offensichtlich jemand daheim war, machte ihr bis dato niemand auf.
    ...
    mal zu später Stunde auch mal vor der Tür stehen bzw. am Fenster und lautstark pfeifen um dem Nachbarn von oben zu signalisieren das sie da sind, oder mit dem Auto hupen.

    Das scheint offenbar die Klingel des Nachbarn oben kaputt zu sein.


    VG Syker

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