Hallo zusammen,
Abgesehen davon, das auch ich in diesem Thema bisher keine ordnungsgemäße BK-Abrechnung gesehen habe.
Wäre noch die Frage offen, ob im MV überhaupt eine Umlage der Schnee und Glatteisbeseitigung vereinbart wurde.
Ist die nicht der Fall, ist der M natürlich nicht an der Ruckvergütung zu beteiligen.
VG Syker