Guten Morgen zusammen,
ich habe folgendes Problemchen.
Meine Vermieterin hat in der NK-Abrechnung 2014 nach meiner Einschätzung möglicherweise einen Fehler bei der Zusammenrechnung/Ermittlung der Gemeinschaftskosten gemacht.
Konkret geht es darum, dass in dem der NK-Abrechnung beigefügten "Einzelnachweis der Anteilsberechnung zur Verwaltungsabrechnung von Wohnungen" nicht alle mit * markierten (umlagefähigen) Positionen berücksichtigt wurden - so wurde ein negativer Wert (-38,38 € für Schnee-/Glatteisbeseitigung) nicht mit eingerechnet. Die Vermieterin kommt so auf einen Betrag von 1095,53 €. Abzügl. der neg. Position müssten es aber eigentlich 1057,15 € sein.
Zur Illustration des Problems habe ich ein Foto beigefügt.
Meine Frage lautet also: Müsste die Vermieterin diesen negativen Betrag nicht mit verrechnen?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Kulla