Vermieter schickt Spedition weg (Kühlschranklieferung)

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    meine Frau und ich waren mit der Schwiegermutter am Samstag einkaufen, da diese erst in eine frisch renovierte DG-Wohnung eingezogen ist und allerlei elektrischer Geräte und Möbel brauchte. Nun hatten sie was gefunden und sich für eine Waschmaschine und einen Kühlschrank entschieden, die heute (Dienstag) durch eine Spedition geliefert wurden. Meine Frau war leider auf der Arbeit, ich ebenfalls, deswegen konnte keiner von uns vor Ort sein. Hätten wir mal gewusst, was das für ein Theater wird, hätten wir Urlaub genommen.

    Die Schwiegermutter wollte die Spediteure dann in Empfang nehmen und da mischte sich die Vermieterin (die 2 Stockwerke unter ihr wohnt) ein und meinte der Kühlschrank sei zu groß und hatte auf die Schwiegermutter eingeredet, dass sie doch gar keinen so großen Kühlschrank braucht.

    Zur Aufklärung: es ist ein ganz normaler Standardkühlschrank mit nur einer Tür, oben 3 normale Ablagen, unten 3 Kühlfächer. Dieser Kühlschrank war bereits kleiner als andere Kühlschränke im Geschäft. Gewichtsangabe 75kg.

    Meine Frau hatte es dann gerade noch geschafft hinzufahren. Nun meinte die Vermieterin auch noch, dass der Kühlschrank zu schwer sei und durch den Boden brechen könnte. Sie hat solange auf die Schwiegermutter eingeredet, bis sie aufgab und die Vermieterin schickte die Spediteure, nachdem sie wenigstens die Waschmaschine hochgebracht haben direkt mit dem Kühlschrank wieder weg.

    Ich habe das alles jetzt nur vom Hören her zusammengefasst, aber so wie es sich anhört sind meine Frau und ihre Mutter mit den Nerven echt am Ende. Das muß wohl eine sehr nervenaufreibende Diskussion bei 30°C vor der Haustüre gewesen sein. Meine Schwiegermutter und meine Frau sind asiatischer Herkunft, daher war es evtl. nicht so einfach gegen eine deutsche alteingesessene Vermieterin zu diskutieren, obwohl meine Frau sehr gut deutsch spricht und eigentlich sehr schlagfertig ist. So sind schnell mal 40 EUR weg, weil dann ein neuer Kühlschrank (oder der gleiche nochmal, sofern sich das klärt) geliefert werden muss.

    Ich frage mich nun:
    Meine Schwiegermutter wohnt seit 2 Wochen dort. Der Vertrag ist unterschrieben, die Kaution und erste Miete sind bezahlt. Abgesehen davon, dass der Kühlschrank keinesfalls zu schwer ist, sondern die Vermieterin wahrscheinlich eher Angst hat, dass die Spediteure ihr Treppenhaus zerkratzen könnten, obwohl das ja versichert sein müsste: hat sie das Recht zu so etwas? Ich verstehe es ist ihr Haus, ihr Treppenhaus, aber die Schwiegermutter wohnt doch jetzt auch ganz normal dort mit Rechten und Pflichten. Kann die Vermieterin ihr vorschreiben, z.B. nur einen halbhohen Kühlschrank zu kaufen und liefern zu lassen? Ich meine, es geht sie doch nichts an, solange die Schwiegermutter jetzt keinen tonnenschweren Kühlschrank liefern lässt, da würde ich das ja verstehen. Und die Waschmaschine wiegt übrigens ähnlich mit 72kg. Im Vertrag habe ich nichts gefunden, dass die Vermieterin vorschreiben kann, welche Möbel oder Elektrogeräte meine Schwiegermutter in die Wohnung stellen darf.

  • Mir fehlen (fast) die Worte...
    Ich würde die VM schriftlich auffordern, für eine sofortige Duldung auf ihre Kosten zu sorgen, andernfalls ich rechtliche Schritte einleiten lassen würde.

  • Ich bin immer wieder überrascht, wie sich manche in das Privatleben anderer einmischen und (fast schlimmer noch) andere das mit sich machen lassen.
    Als nächstes sucht die Vermieterin Ihrer Schwiegermutter noch die Garderobe für den nächsten Tag aus.

  • Ich bin immer wieder überrascht, wie sich manche in das Privatleben anderer einmischen und (fast schlimmer noch) andere das mit sich machen lassen.
    Als nächstes sucht die Vermieterin Ihrer Schwiegermutter noch die Garderobe für den nächsten Tag aus.


    ... aber das kleine rosa Dingens wird erst zum Wochenende angezogen!:o


  • . Nun meinte die Vermieterin auch noch, dass der Kühlschrank zu schwer sei und durch den Boden brechen könnte.

    Ich halte das zwar nicht für wahrscheinlich aber so ganz und gar abwegig ist eben auch nicht. Wie immer kommt es halt darauf an. Eine normale Decke sollte 1,5 N/qm schon aushalten. So ein Kühlschrank bringt es im leeren Zustand schon auf ca 0,75N/0,4 qm. Je nach Bauart des Hauses, der Decke, bzw des Estrichs sowie der weitern Nutzung des Raumes z.b. weitere schwere Geräte, Aquarium etc pp. kann es durchaus schon zu Schäden kommen. Vermutlich wird die Decke nicht durchbrechen, aber durch Verbiegungen könnte der Putz in der Whg. darunter beschädtigt werden - der Estrich könnte Schaden nehmen und und und .

    Das aber nur mal am so Rande

  • Hallo Motzi

    normale Decke sollte 1,5 N/qm schon aushalten. So ein Kühlschrank bringt es im leeren Zustand schon auf ca 0,75N/0,4 qm.

    Sorry aber mit deinen Zahlen kann etwas nicht Stimmen.
    auf Meereshöhe liegt die Gewichtskraft eines 1 kg schweren Gegenstandes bei 10 N.
    Das würde bedeuten die Decke würde 150g/m2 aushalten ...
    Wahrscheinlich meinst du kN oder?


    VG Syker

  • Sorry aber mit deinen Zahlen kann etwas nicht Stimmen.
    auf Meereshöhe liegt die Gewichtskraft eines 1 kg schweren Gegenstandes bei 10 N.
    Das würde bedeuten die Decke würde 150g/m2 aushalten ...
    Wahrscheinlich meinst du kN oder?


    Tja, ein Syker wohnt ja auch näher zur Meereshöhe, der weiss das eben...:p

  • nochmal das Gespräch mit der Vermieterin in RUHE suchen und Sachverhalte klären und eine Lösung finden.............ihr freundlich klarmachen dass sie einen fehler gemacht hat und für den Schaden aufkommen muss............wenn keine Einigung möglich ist, bleibt nur der Rechtsweg (ihr das auch sagen)

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