Beiträge von Syker

    Hallo HansVader,

    das klingt doch soweit schon ganz vernünftig.
    Nur das mit den Gästeräumen macht mich grad aber etwas stutzig,
    wir reden hier aber nicht ein mietrechtliches Problem aus Österreich/Schweiz, oder?

    Das mit der gesetzlichen Kündigungsfrist ist aber noch ein Problem.
    Du willst immer eine 3 Monatige Kündigungsfrist vereinbaren.
    Schreibst aber das die Kündigungsfrist sich nach dem Gesetz richtet,
    diese ist aber bei möblierten Zimmern ggf. nur 14 Tage lang.

    Aktuell trifft das zwar bei dir nicht zu,
    aber dein VM könnte einziehen und dir innerhalb der kurzen Frist kündigen.

    Ich würde in deinem Schreiben explizit den Paragrafen mit genauen Absatz nennen.
    Oder Alternative (nicht ganz so gut) den Text wörtlich übernehmen.

    VG Syker

    Der Grund für die Befristung war dass mein Arbeitsvertrag nur bis Ende August ging. Schriftlich ist da aber nichts festgehalten.

    Ist m.E. so nicht gültig,
    und Theoretisch läuft der MV weiter.
    Da aber die Mietsache zurückgegeben wurde,
    und schon ein neuer M in den Zimmer(n) wohnt,
    auch keine große Gefahr für Nutzungsentschädigung o.ä..



    Ich habe auch nicht schriftlich dass ich schäden reparieren müsste. Das ist nur von der Tochter der Vermieterin gesagt worden. Ich vermute solange ich nichts schriftlich hab muss ich auch nichts zahlen oder?

    Da hier von Schäden die Rede ist nicht von Schönheitsreparaturen,
    kann der VM dich auch nicht zur Beseitigung der Schäden auffordern,
    sondern ggf. nur die Kosten im Rahmen von Schadensersatzansprüchen geltend machen.

    Zu Gegebener Zeit ist dann über die Kaution abzurechnen,
    passiert das nicht müsstest du ggf. die Kaution einklagen

    VG Syker

    1. Eine Kündigung muss doch 3 Monate vorher erfolgen. Also kann ich ja nicht mehr kündigen. Mal abgesehen davon dass der Vertrag befristet ist und nicht ordendlich gekündigt werden kann. Jetzt steht aber im Mietvertrag nur September aber kein Tag. Muss ich dann für September noch Miete zahlen oder nicht?

    Hallo Kucky93,

    Also ich vermisse ein Begründung für die Befristung.
    Gibt es eine? Wenn nein hast du einen unbefristeten MV.

    Wie der Mainschwimmer schon sagte,
    hat eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen.

    Da du in der position des M bist,
    ist das beides nicht ganz so tragisch.



    2. Für August ist die Wohnung zu 100% Vermietet.

    OK dann ist für August auch definitiv keine Miete zu entrichten.



    3. Und was ist jetzt mit dem Kratzer im Flur?

    Kann die VM mit der Kaution verrechnen,
    wie jegliche Schäden an der Mietwohnung oder auch in Treppenhäusern.
    Wie schon geschrieben beträgt die übliche Frist in der der VM Schäden geltend machen kann bis zu 6 Monate.
    Erst danach ist die Kaution zumindest zum Teil (außer Nachzahlung der BK-Abrechnung) auszuzahlen.

    VG Syker

    Eine Zwischenmieterin gibt es schon. Im Vorfeld gab es auch kein eindeutiges "Nein" von Vermieterseite. Mir wurde lediglich geschrieben, dass ich zuerst den Namen der Zwischenmieterin nennen muss, um eine schriftliche Genehmigung zu erhalten. Das habe ich auch umgehend gemacht. Das Resultat war dann, dass die Vermieterin hinter meinen Rücken die künftige Zwischenmieterin angerufen hat und ihr gesagt hat, dass das nicht geht.

    Hallo Rehfus,

    wieviel zeit ist seit dem vergangen?
    also so 2-3 Wochen Bedenkzeit würde ich für normal halten.

    Hast du nur diese einen Zwischenmieter genannt?
    Dann solltest du vielleicht noch nach 2-3 Alternativen suchen,
    wobei ich mir da nicht so viel Hoffnung machen würde...

    Im Prinzip ist das wie oben schon geschrieben dein PP,
    über die Kündigungsmöglichkeiten warst du ja informiert,
    und doppelte Miete zu zahlen ist doch bei jedem Umzug Standard.

    VG Syker


    Wenn ich in der selben WG in ein anderes Zimmer umziehen möchte, wie muss das rechtlich geregelt werden?
    Reicht da eine Seite, wo ohne Form drauf steht, dass der Mieter von Zimmer A in Zimmer B umzieht?
    Gibt es eine bestimmte Formvorschrift?
    Oder sollte ich in einem Zug den alten Vertrag kündigen und direkt danach den Neuen unterschreiben?

    Hallo HansVader,

    Rein theoretisch reicht die mündliche Vereinbarung,
    selbst wenn im MV etwas von Schriftform steht kann man das auch mündlich aufheben.

    Da mündliche Vereinbarungen immer so schwer zu beweisen sind,
    würde ich dennoch zur Schriftform raten.
    Die unterschiede zwischen Mündlich, Textform und Schriftform erklärt dir Tante G.....
    Also einfach ein Schriftstück mit folgendem Inhalt:

    • Vertragsparteien
    • Bezug zum Mietvertrag
    • welche Punkte des MV sich wie ändern
    • Unterschriften

    Wenn du einen neuen MV aufsetzten willst,
    was auch möglich ist,
    dann eine Vorlage aus sicherer Quelle nehmen.
    Und unbedingt das der neue MV den bisherigen MV ersetzt.

    VG Syker

    Hallo Walter Fr,



    ... Wir sind Mieter eines Dreifamilienhauses und teilen uns mit einem Mieter eine Doppelgarage,
    ...
    Da wir in unsere Garage Werkzeug und diverse andere Wertgegenstände gelagert haben, steht unser Wagen davor.
    ...
    Unser Garagennachbar, ..., läßt er die Garage immer nicht abgeschlossen zurück. Habe schon ihn schriftlich angemahnt, dieses zu unterlassen, aber er macht es weiter.
    ...
    Gestern habe ich seine von außen geschlossen, als ich zurück kam, war unsere Garage nicht mehr abgeschlossen. Dies kann man nur von innen machen, wenn man keinen Schlüssel hat. Also muss der Mieter auf meine Seite innen gewesen sein.

    Also zuerst hast du mal ein Vertragsverhältnis mit deinem VM und nicht mit dem Nachbarn.
    Dein Schreiben wird der Nachbar bestimmt und zu recht genauso ernst nehmen,
    wie die Kaffeemaschinenwerbung die ich immer bekomme ...

    Auch ist in den meisten Gebieten in Deutschland die Nutzung von Garagen recht reglementiert,
    dun deine Nutzung so das nicht mal mehr ein Auto reinpasst dürfte unzulässig sein.
    Außerdem ist gerade bei deiner Situation der offenen Wertgegenständen die Versicherungsfrage fraglich.
    Dein Nachbar wird da mit Sicherheit nicht für haften,
    weil seine offene und leere Garage kein großes Diebstahlrisiko birgt.

    Das gegenseitige öffnen und schließen der Garage ist Kindergarten ...



    Was für eine Handhabe bzw. welches Recht habe ich, das er seine Garage abschließt und von meiner bleibt?

    Die einzige Handhabe wäre eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch,
    wobei das bei der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich auch als Kindergarten behandelt wird.

    Da dir deine Garage scheinbar nicht mehr so gut gefällt,
    würde ich die Kündigung empfehlen und eine andere Garage anmieten.


    VG Syker

    Hallo zusammen,


    Die Kündigung natürlich beweissicher zustellen, am besten mit Zeugen, an die Adresse, die im Mietvertrag angegeben ist. Das genügt.

    So eine Disskussion hatten wir erst die Tage...
    Grundsätzlich reicht die Zustellung an einen Gemeinschaftsbriefkasten.

    Problem nach der beweissicheren Zustellung könnte der TE die Kündigung
    wieder aus dem Gemeinschaftsbriefkasten entfernen,
    da ja sein Machtbereich ebenfalls auf diesen Briefkasten erstreckt...


    VG Syker

    Hallo zusammen


    "Muss die Adresse von dem bearbeiteten Grundstück ersichtlich sein?"
    - Ja

    Unfug!



    "Muss detailliert aufgeführt sein,was gemacht wurde,also Gras gemäht,Sträucher beschnitten,usw.?"
    - Ja.

    erneut Unfug!

    Die Voraussetzungen für Rechnungen stehen anderweitig fest.
    Das es für die Umlage auf den M hilfreich wäre solche Angaben rein zu schreiben,
    ändert nicht an den Verpflichtungen die z.B. HGB, UStG oder AO fordern.
    Und das was Berny schreibt ist für eine ordnungsgemäße Rechnung nicht erforderlich!



    Ist ein Einwurfeinschreiben der sicherste Weg?

    Nein der sicherste Weg ist über den Gerichtsvollzieher.
    Und ein Einwurfeinschreiben kann höchstens den Zugang eines bestimmten Umschlags beweisen.
    Nicht aber welchen Inhalt ein evtl. eingelegtes Schreiben hatte.
    Einschreiben sind nur erfolgreiche Werbegags der DP um den Aktionären eine höhere Dividende zu bescheren.



    Da ich ja vor Ort nicht wirklich auf Richtigkeit prüfen kann,sondern Hilfe brauche,nochmal meine Frage zum Fotografieren:

    Ich hab das Urteil jetzt noch nicht gelesen,
    aber fotografieren ist erlaubt ... nur nicht die VM ;)


    VG Syker

    Hallo Milas


    Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014 trägt auf dem Schriftstück das Datum 20.06.2015

    Und wann hat deine Freundin die Abrechnung 2014 erhalten?
    Sind seit dem mehr als 12 Monate vergangen,
    kann man das alles ignorieren.



    Darin enthalten waren die Rechnungen (siehe Anhang mein Post Nr. 8 / außer die Seite mit der Schwungklammer 95€ da diese aus dem Mietvertrag) und eben auch welche aus dem Jahr 2013, hätte man diese garnicht zahlen müssen ? Die Wohnung müsste vorher anderweitig vermietet gewesen sein daher steht die Frage im Raum warum die Rechnung nun an meine Freundin geht die erst im August 2014 dort einzog ?

    Alles was nicht an deine Freundin adressiert wurde ist ebenfalls zu ignorieren.
    Und natürlich hätte man nur die Kosten zahlen müssen,
    die auch im Abrechnungszeitraums angefallen sind.

    Hierbei ist der Wirtschaftsplan von den Eigentümerabrechnungen zu Unterscheiden.
    Die Kosten entstehen erst mit einem Beschluss der Eigentümerabrechnung durch die WEG.
    Ein Wirtschaftsplan ist nur eine Vorausschau und hat mit M rein gar nichts zu tun.



    Berny
    Bezogen auf deinen Post Nr. 9 und das zitierte Bild bedeutet dass, das diese Seite des Mietvertrages eigentlich unwirksam ist da die von dir genannten Dinge darin fehlen ? Sorry das ich frage aber ich bin etwas irritiert da ich aufgrund des von dir zitierten Bildes keine Rückschlüsse schließen kann wie z.B. nachgeforderte / ztu erstattende Endbeträge bereits im Vorfeld im Mietvertrag festgehalten werden sollen.

    Unfug natürlich ist der MV wirksam,
    und schon mal rein gar keine BK-Abrechnung.



    Syker
    Wenn ich dich in deinem Post Nr. 17 richtig verstanden habe sind alle Betriebskosten die nicht in die Auflistung aus dem Mietvertrag passen nicht umlagefähig ?
    Nun sind diese Posten ja recht umfassend darin benannt. Könntest du mir evtl ein Beispiel geben was folgedessen nicht umgelegt werden dürfte ?

    Hab das nochmal überflogen und die Auflistung ist eigentlich aus der BetrKV übernommen.
    Wenn sich aber die BetrKV mal ändern sollte wird das interessanter.
    Aber RWM (Rauchmelder) passen m.E. nicht in die Auflistung,
    es sei denn sie wären unter sonstige BK namentlich genannt.



    Somit wäre die von der Eigentümerin erstelle Nebenkostenabrechnung von 2014 unwirksam, da die Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehbar ist
    ...
    Auf Post Nr. 24 bezogen heißt das alos das wir nun ein Schriftstück aufsetzen sollten ( und dies mit Einschreiben verschicken) , das die Abrechnungen völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar sind, daher wird die Erhöhung als auch die Nachzahlung nicht bezahlt.
    Ebenso sollte meine Freundin eine wirksame, verständliche und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung verlangen. Erst wenn diese eintrifft und überprüft wurde wird eien evtl Zahlung getätigt. Oder sollte man letzteren Satz einfach weglassen ?

    Ja die BK-Abrechnungen 2014 und 2015 sind unwirksam,
    da 2014 zu lange nicht beanstandet wurde lässt sich da m.E. nichts mehr machen.
    Für 2015 sollte deine Freundin der Abrechnung widersprechen.
    Hier ein Muster Alternative 4 wäre richtig.

    Je nach dem wie die VM tickt,
    könnte der letzte Satz bei der VM schlafende Hunde wecken.
    Manchmal ist weniger mehr.

    Und zur beweissicheren Zustellung kannst du nochmal Googeln.
    Einschreiben insbesondere das mit Rückschein ist ein gut beworbenes völlig unnötiges Produkt der DP.



    Zwecks der Nebenkostenabrechnung 2014 könnte man da sein Glück evtl doch noch versuchen ? Schließlich war die Abrechnung wohl unwirksam und wie gesagt waren Rechnungen von 2013 enthalten.

    Naja wer solche Abrechnungen verschickt kennt sich vielleicht nicht so gut.
    Aber auch hier keine Drohung das könnte nach hinten los gehen.



    anitari
    Alle Rechnungen sind mit Name und Adresse an die Eigentümerin gerichtet ( die einzigen auf denen der Name meiner Freundin steht sind die von ihr geschriebenen Nebenkostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnung 2014 siehe Post Nr. 8 und Nebenkostenabrechnung 2015 Post Nr. 11)

    Wie erwartet



    Wäre es ratsam im Schreiben an die Eigentümerin zeitgleich an den nach wie vor vorhandenen Schaden an der Wand, der längst bekannt ist aber nicht behoben wurde und ebenso an an die nicht stattfindenende Warmwasserversorgung ab ca 23 Uhr "zu erinnern" ?
    Ich habe mich diesbezüglich etwas quergelesen udn herausgefunden das z.B. der Mieterbund sagt man könne dann die Miete kürzen. Was meint ihr dazu ? Falls ja um wieviel % wäre dies ratsam (natürlich nachdem man im Schreiben eine Frist gesetzt hat das Problem zu beheben) ?

    Ich würde davon abraten das in einem Brief zu erledigen.
    Sowas kommt beim VM nicht gut an,
    und in VM-Foren wird nach so einem kombinierten Schreiben
    zur ganz harten Hand (rechtlich gesehen - nicht physisch) gegen den M geraten.

    VG Syker

    Gekündigt wurde mir also nicht von meinem Vertragspartner. Nach Information eines Anwalts (telefonisch) wäre seine Kündigung gleichzeitig auch meine Kündigung, als Untermieter hätte ich keine Rechte.

    Hallo Ch_Hummel,

    Das du keine Rechte ist totaler Quatsch.
    Kannst du mal die Passage aus deinem MV hier wörtlich einstellen
    (oder scan/Foto persönliche Daten unkenntlich machen)

    Ich befürchte folgendes:
    dein MV ist bisher nicht gekündigt und läuft auch weiter wenn du schon ausgezogen bist.
    Bedeutet natürlich das du Miete bezahlen musst

    VG Syker

    [QUOTE=Ch_Hummel;81852... dass die Räumungsfrist aus Kulanz bis zum 30.09. verlängert wurde.

    Ausziehen will ich aber trotzdem zum 31.08.
    Muss ich jetzt meinen Vermieter (also dem, dem gekündigt wurde) eine Kündigung schreiben?! Ich will auf keinen Fall für September doppelte Monatsmiete zahlen :( Oder soll ich einfach der Hausverwaltung mitteilen: Danke für die Verlängerung, aber 31.08. reicht mir...[/QUOTE]

    Hallo Ch_Hummel,

    dein Vertragspartner ist maßgeblich.

    Ist dein MV bisher irgendwie gekündigt?
    Wenn ja von wem zu welchem Termin?

    Jetzt eine Kündigung an den VM zu schreiben macht wenig Sinn,
    da die Frist immer länger wäre als 30.09.2016.

    VG Syker

    Und noch eine Frage dazu:
    Kann der er mich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat regulär kündigen?
    Laut Gesetz liegt die Kündigungsfrist bei 3 Monaten, wenn im Vertrag ein Monat steht, ist das gültig?
    In dem Zimmer standen ein Schrank, ein Bett, ein kleiner Schreibtisch und ein Stuhl. Gilt diese doch recht spärliche AUsstattung schon als möbliert, was bedeutet, dass 4 Wochen Kündigungsfrist reichen? Der Rest der Wohnung (die Nicht-Wohnräume der WG) waren voll eingerichtet.
    ...
    Hintergrund ist, dass ich befürchte, dass er mir regulär kündigt.
    Bei einem Monat Kündigungsfrist könnte das Zeitlich vielleicht noch klappen, dass er die neuen Verträge unter einen Hut bekommt. Bei 3 Monaten fällt diese Option weg, weil der neue Mieter dann zwei Monate warten müsste.
    Oder gibt es etwas, was dagegen spricht?

    Hallo HansVader,

    Dein Zimmer würde wie du es beschreibst m.E. zwar schon als voll möbliert gelten,
    aber zusätzlich muss dein VM auch in der Wohnung wohnen,
    um von der ganz kurzen Frist gebrauch machen zu können.

    Wohnt der VM wo anders,
    fehlt es wohl überhaupt an Kündigungsgründe.

    Und einen Eigenbedarf wie du schon mal gefragt hast,
    sehe ich hier noch nicht. Dies müsste detailliert in der Kündigung stehen.

    VG Syker

    Ich hatte die Vermieterin um eine Kopie gebeten,da es mir sehr unangenehm ist,bei ihr Einsicht in die Rechnung zu nehmen.Aber da werd ich wohl nicht drumherum kommen.

    Kopien kannst du eigentlich nur Verlangen wenn die Räumlichkeiten der VM
    für dich nur sehr schwer zu erreichen sind (z.B. aufgrund der Entfernung)



    Darf ich jemand mitnehmen zur Einsichtnahme und ist Fotografieren der Rechnung erlaubt?Ich habe zu wenig Kenntnis,um das vor Ort auf Richtigkeit prüfen zu können.

    Das liegt ein bisschen an der VM.
    Durchsetzten könntest du nur das dich ein Steuerberater oder Rechtsanwalt begleitet.



    Das ich 12 Monate Zeit habe für einen Widerspruch,war mir schon bekannt.Ich habe aber nicht widersprochen sondern einen (in meinen Augen) freundlichen Brief geschrieben,da ich keine Mieterhöhung heraufbeschwören möchte.

    Für einen Widerspruch ist ja auch noch massig Zeit.
    Den Zusammenhang mit der Mieterhöhung versteh ich jetzt nicht...



    Ich zahle ja auch,wie man auf den Abrechnungen sehen kann,2%Ausfallwagnis,obwohl meine Wohnung freigestellt ist.Für die anderen Wohnungen in diesem Haus braucht man den Wohnberechtigungsschein.

    Damit kenne ich mich nicht aus, ist das überhaupt zulässig?



    Also sollte ich jetzt schriftlich eine neue Abrechnung und Einsichtnahme in die Gartenumlagerechnung fordern?

    Ich würde das jedenfalls so machen.
    Du kannst vorher nochmal überlegen,
    ob du durch den falschen VS evtl. Vorteile hast,
    aber das glaube ich bald nicht.
    Du hast ja anfangs geschrieben das du im DG wohnst,
    da gibt es meistens Dachschrägen sodass die Wohnfläche gegenüber identischen Wohnungen ohne Dachschräge geringer ausfällt.


    VG Syker

    Hallo Wunschtraum,

    nicht kirre machen lassen.

    Der Passus im Schreiben das die BK-Abrechnung als genehmigt gilt wenn keine Einwände innerhalb der 14 Tage kommen,
    ist mal ganz hübsch nichtig und braucht nicht beachtet zu werden.

    Für dich gilt als M du kannst innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung Einwände geltend machen.
    Gut das du die Nachzahlung unter Vorbehalt geleistet hast.

    Auf eine Rechnungskopie hast du allerdings nur in Ausnahmefällen Anspruch,
    du darfst aber vom VM die Einsichtnahme in die Unterlagen fordern.

    Wie schon geschrieben könnte durchaus die genannte Gesamtsumme bei den Gartenarbeiten hinkommen.
    Aber auch die Wirtschaftlichkeit muss gegeben sein, dies können wir aber vom PC schlecht beurteilen.

    VG Syker

    edit:
    Ich würde nochmal schriftlich eine neue Abrechnung mit den korrekten VS anfordern,
    und auch vorher keine erhöhte Vorauszahlung leisten.

    Kommt drauf an wann sie der Mieterin zugegangen ist. Binnen 12 Monate nach Zugang kann man ja noch Einwände gegen die Abrechnung erheben.

    OK aber wenn die anderen Dokumente aus Mai 2014 sind,
    kann man m.E. schon davon ausgehen,
    dass der Krempel vor dem 10.08.2015 zu gegangen ist.



    Mir sieht das ganze so aus als ob sicher der Vermieter das ganze sehr einfach gemacht hat, in dem er seine Abrechnung(en) einfach an die Mieterin "durchgereicht" hat.
    ...
    Darum noch mal meine Frage an wen die Abrechnung namentlich gerichtet ist.

    Naja immerhin hat sich die VM ja die Mühe gemacht und ein Schreiben "Nebenkostenabrechnung" aufgesetzt.
    Da wird sicher auch der Name der M drauf stehen,
    nur ist das alles andere als eine ordnungsgemäße BK-Abrechnung.

    Den ganzen restlichen Quatsch insbesondere die WP kann man beruhigt in die Tonne kloppen.

    VG Syker

    Dies sind nun die letzten Anhänge
    ...
    Ist die Forderung der Nachzahlung von 524,94 € und die Erhöhung rückwirkend seit Januar 2016 überhaupt so richtig ?


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    Auch hier wieder WP sind völlig uninteressant.
    Bisher ist keine ordnungsgemäße BK-Abrechnung erstellt worden.

    Das bedeutet keine Nachzahlung und keine Erhöhung der Vorauszahlungen!
    Schreiben an die VM die Abrechnung ist völlig unverständlich nicht nachvollziehbar,
    daher wird der geforderte Nachzahlungsbetrag und die erhöhten Vorauszahlungen nicht bezahlt...

    Für die Abrechnung 2014 ist ja leider die Überprüfungsfrist abgelaufen,
    sodass hier vermutlich nichts mehr zu machen ist.
    Das kann dir nur ein Fachanwalt sicher beantworten.

    VG Syker

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