Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem haben wir. Wir sind Mieter eines Dreifamilienhauses und teilen uns mit einem Mieter eine Doppelgarage, wo jeder seine eigene Auffahrt hat und sein eigenes Garagentor. Innen in der Doppelgarage ist sie nicht getrennt. Da wir in unsere Garage Werkzeug und diverse andere Wertgegenstände gelagert haben, steht unser Wagen davor. Unser Garagennachbar, wenn er mit seinem Wagen die Garage verläßt, läßt er die Garage immer nicht abgeschlossen zurück. Habe schon ihn schriftlich angemahnt, dieses zu unterlassen, aber er macht es weiter. Gestern habe ich seine von außen geschlossen, als ich zurück kam, war unsere Garage nicht mehr abgeschlossen. Dies kann man nur von innen machen, wenn man keinen Schlüssel hat. Also muss der Mieter auf meine Seite innen gewesen sein. Was für eine Handhabe bzw. welches Recht habe ich, das er seine Garage abschließt und von meiner bleibt?
MfG
Walter![]()
Obhut und Sorgfaltspflicht eines Mieters
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Walter Fr -
11. August 2016 um 13:27 -
Erledigt
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Wertgegenstände und hochwertiges Werkzeug lagert man nicht in einer Garage zu der noch andere Zutritt haben.
Das der andere Mieter von Deiner Garagenhälfte weg bleibt kannst Du natürlich verlangen, sofern denn vertraglich explizit diese Hälfte Dir zugesichert ist und nicht nur ein Stellplatz darin.
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Hallo,
ich befürchte, du hast keine Anrecht darauf, dass dein Garagennachbar seine Garage verschlossen hält, denn es ist seine Garage. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört auch, dass er diese offen stehen lassen kann.
Wenn du deine Sache sic her in der Garage verwahren willst, bleibt dir nichts anderes übrig, als verschlossene Schränke zu kaufen, obwohl du streng genommen deine Garage nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen benutzen darfst.
Gruß
H H -
Hallo Walter Fr,
... Wir sind Mieter eines Dreifamilienhauses und teilen uns mit einem Mieter eine Doppelgarage,
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Da wir in unsere Garage Werkzeug und diverse andere Wertgegenstände gelagert haben, steht unser Wagen davor.
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Unser Garagennachbar, ..., läßt er die Garage immer nicht abgeschlossen zurück. Habe schon ihn schriftlich angemahnt, dieses zu unterlassen, aber er macht es weiter.
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Gestern habe ich seine von außen geschlossen, als ich zurück kam, war unsere Garage nicht mehr abgeschlossen. Dies kann man nur von innen machen, wenn man keinen Schlüssel hat. Also muss der Mieter auf meine Seite innen gewesen sein.Also zuerst hast du mal ein Vertragsverhältnis mit deinem VM und nicht mit dem Nachbarn.
Dein Schreiben wird der Nachbar bestimmt und zu recht genauso ernst nehmen,
wie die Kaffeemaschinenwerbung die ich immer bekomme ...Auch ist in den meisten Gebieten in Deutschland die Nutzung von Garagen recht reglementiert,
dun deine Nutzung so das nicht mal mehr ein Auto reinpasst dürfte unzulässig sein.
Außerdem ist gerade bei deiner Situation der offenen Wertgegenständen die Versicherungsfrage fraglich.
Dein Nachbar wird da mit Sicherheit nicht für haften,
weil seine offene und leere Garage kein großes Diebstahlrisiko birgt.Das gegenseitige öffnen und schließen der Garage ist Kindergarten ...
Was für eine Handhabe bzw. welches Recht habe ich, das er seine Garage abschließt und von meiner bleibt?Die einzige Handhabe wäre eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch,
wobei das bei der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich auch als Kindergarten behandelt wird.Da dir deine Garage scheinbar nicht mehr so gut gefällt,
würde ich die Kündigung empfehlen und eine andere Garage anmieten.VG Syker
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Hallo Walter Fr,
vielleicht erlaubt Dir Dein Vermieter, eine Abtrennung einzubauen.
Aber so richtig Mietrecht wird hier nicht tangiert, evtl. Nachbarschaftsrecht...?
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