Bekomme ich meine Kaution?

  • Hallo ich habe ein etwas komplexes Problem

    Auszug aus dem Mietvertrag:

    *** [ADMIN]: Bild gelöscht ***

    1. Ich habe bei einer Frau zur Untermiete gewohnt. Der Mietvertrag ist befristet bis "September" die 3 davor im Bild ist eigentlich durchgestrichen
    2. Ich habe mich mit der Vermieterin mündlich geeinigt dass ich die Wohnung vorzeitig zum Ende Juli verlasse.
    3. Für August hat sie bereits einen Nachmieter.
    4. Da mir die Vermieterin nicht zurückschreibt habe ich nun über Ihre Tochter per whats app erfahren dass die Kaution erst im September ausgezahlt werden soll weil ich nicht schriftlich gekündigt habe und zudem einen Kratzer im Flurboden (der von der Vermieterin auch genutzt wird und den ich laut Mietvertrag nicht gemietet habe) hinterlassen hätte.


    Wie ist das nun mit der Kaution? Kann ich sie in voller Höhe zurück erhalten und wenn ja, wann?

  • 1. Hier zum gefühlten 1.000 Mal. Du kannst einen Mietvertrag mündlich abschließen, was in der Regel für den Mieter von Vorteil ist. Aber eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
    2. Da die Wohnung ab August schon wieder vermietet ist (wirklich, oder nimmst du das nur an?), fällt für den Monat keine Miete mehr an.
    3. Für die Auszahlung der Kaution hat der Vermieter eine Überlegungsfrist von 3 bis 6 Monaten, um die Zahlung vorzunehmen. Sind noch Betriebskosten abzurechnen, dann kann es auch noch länger dauern.

  • 1. Eine Kündigung muss doch 3 Monate vorher erfolgen. Also kann ich ja nicht mehr kündigen. Mal abgesehen davon dass der Vertrag befristet ist und nicht ordendlich gekündigt werden kann. Jetzt steht aber im Mietvertrag nur September aber kein Tag. Muss ich dann für September noch Miete zahlen oder nicht?
    2. Für August ist die Wohnung zu 100% Vermietet.
    3. Und was ist jetzt mit dem Kratzer im Flur?

    3 Mal editiert, zuletzt von Kucky93 (12. August 2016 um 09:57)

  • 1. Eine Kündigung muss doch 3 Monate vorher erfolgen. Also kann ich ja nicht mehr kündigen. Mal abgesehen davon dass der Vertrag befristet ist und nicht ordendlich gekündigt werden kann. Jetzt steht aber im Mietvertrag nur September aber kein Tag. Muss ich dann für September noch Miete zahlen oder nicht?

    Hallo Kucky93,

    Also ich vermisse ein Begründung für die Befristung.
    Gibt es eine? Wenn nein hast du einen unbefristeten MV.

    Wie der Mainschwimmer schon sagte,
    hat eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen.

    Da du in der position des M bist,
    ist das beides nicht ganz so tragisch.



    2. Für August ist die Wohnung zu 100% Vermietet.

    OK dann ist für August auch definitiv keine Miete zu entrichten.



    3. Und was ist jetzt mit dem Kratzer im Flur?

    Kann die VM mit der Kaution verrechnen,
    wie jegliche Schäden an der Mietwohnung oder auch in Treppenhäusern.
    Wie schon geschrieben beträgt die übliche Frist in der der VM Schäden geltend machen kann bis zu 6 Monate.
    Erst danach ist die Kaution zumindest zum Teil (außer Nachzahlung der BK-Abrechnung) auszuzahlen.

    VG Syker

  • Der Grund für die Befristung war dass mein Arbeitsvertrag nur bis Ende August ging. Schriftlich ist da aber nichts festgehalten.

    Ich habe auch nicht schriftlich dass ich schäden reparieren müsste. Das ist nur von der Tochter der Vermieterin gesagt worden. Ich vermute solange ich nichts schriftlich hab muss ich auch nichts zahlen oder?

  • Der Grund für die Befristung war dass mein Arbeitsvertrag nur bis Ende August ging. Schriftlich ist da aber nichts festgehalten.

    Ist m.E. so nicht gültig,
    und Theoretisch läuft der MV weiter.
    Da aber die Mietsache zurückgegeben wurde,
    und schon ein neuer M in den Zimmer(n) wohnt,
    auch keine große Gefahr für Nutzungsentschädigung o.ä..



    Ich habe auch nicht schriftlich dass ich schäden reparieren müsste. Das ist nur von der Tochter der Vermieterin gesagt worden. Ich vermute solange ich nichts schriftlich hab muss ich auch nichts zahlen oder?

    Da hier von Schäden die Rede ist nicht von Schönheitsreparaturen,
    kann der VM dich auch nicht zur Beseitigung der Schäden auffordern,
    sondern ggf. nur die Kosten im Rahmen von Schadensersatzansprüchen geltend machen.

    Zu Gegebener Zeit ist dann über die Kaution abzurechnen,
    passiert das nicht müsstest du ggf. die Kaution einklagen

    VG Syker

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