Zitat
Und das ist der Knackpunkt. So wie ich es gelesen habe, wurde hier eine neue Grünanlage geschaffen. Und solche Neuanlagen sind nicht umlegbar, sonst würde hier der Mieter ein Gartenparadies bezahlen.
Wer denn sonst ?
Kosten für die Neuanlegung des Rasens sind Gartenpflegekosten
Gartenpflegekosten können wiederum auf die Nebenkosten umgelegt werden
Die Kosten für die Neuanlegung eines Rasens sind Gartenpflegekosten und können daher auf die Nebenkosten umgelegt werden.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Mieter über die Kostentragungspflicht bezüglich einer Neuanlegung eines Rasens. Nach Meinung der Vermieter gehöre dies zu den Gartenpflegekosten und müsse daher von den Mietern getragen werden.
Kosten einer Rasenanlegung sind Gartenpflegekosten
Das Landgericht Hamburg gab den Vermietern recht. Zu den Gartenpflegekosten gehören nicht nur die Kosten für die durchgeführte Grundreinigung und Grundkultivierung, sondern auch für die Neuanlegung des Rasens. Dies folge daraus, dass sogar Kosten für eine Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen umlagefähig seien
LG Hamburg 16 S 148/88