Betriebskostenerhöhung trotz Rückerstattung

  • Hallo Community.

    Vor ein paar Tagen flatterte mir ein Schreiben meiner Hausverwaltung in den Briefkasten, dass meine Betriebskosten aufgrund der Abrechnung von 2011 erhöht werden. In dieser Abrechnung übersteigt meine Vorauszahlung den eigentlichen Betrag und ich müsste eine Rückerstattung erhalten. Eine Abrechnung für 2012 habe ich noch nicht erhalten.

    Hierzu habe ich nun ein paar Fragen:
    - Kann sich die Verwaltung auf die BK-Abrechnung von 2011 beziehen?
    - Das Schreiben habe ich im Mai erhalten, die neuen Betriebskosten gelten laut Schreiben schon ab Juni?

    Als Grund für die Erhöhung wurden erst die gestiegene Versicherungsprämie genannt und dann die gestiegenen Kosten für Gas.

    Muss ich diese Erhöhung abkzeptieren (Die Erhöhung beträgt ca. 18%)?


    Viele Grüße und ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten.

  • Nebenkostenerhöhung - Erhöhung der Betriebskosten

    - Ja die Verwaltung kann sich auf die Abrechnung 2011 beziehen.

    Zitat

    Vor ein paar Tagen flatterte mir ein Schreiben meiner Hausverwaltung in den Briefkasten, dass meine Betriebskosten aufgrund der Abrechnung von 2011 erhöht werden. In dieser Abrechnung übersteigt meine Vorauszahlung den eigentlichen Betrag und ich müsste eine Rückerstattung erhalten.


    - Wieso müssten Sie für 2011 eine Rückerstattung erhalten? Die Abrechnung liegt doch vor oder?

    Zitat

    Eine Abrechnung für 2012 habe ich noch nicht erhalten.


    Bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ist dafür auch noch Zeit also im Regelfall 31.12.2013

    Zitat


    Hierzu habe ich nun ein paar Fragen:
    - Kann sich die Verwaltung auf die BK-Abrechnung von 2011 beziehen?


    Ja aber da sollte dann auch eine Nachzahlung notwendig gewesen sein.

    Zitat


    - Das Schreiben habe ich im Mai erhalten, die neuen Betriebskosten gelten laut Schreiben schon ab Juni?


    nach Gesetz erst übernächster Monat folgend auf den Zugang des Schreibens

    Zitat


    Als Grund für die Erhöhung wurden erst die gestiegene Versicherungsprämie genannt und dann die gestiegenen Kosten für Gas.


    Zahlen müssen Sie die Kosten so oder so, entweder als Vorauszahlung oder als Gesamtsumme nach der Abrechnung.
    Die Heizkosten für 2012 sind erheblich gestiegen, wir haben teilweise bis zu 40% Steigerung zum Vorjahr.

    Zitat

    Muss ich diese Erhöhung abkzeptieren (Die Erhöhung beträgt ca. 18%)?


    Meine persönliche Meinung, rein rechtlich nein, aber überlegen Sie ob es nicht sinnvoller ist monatlich etwas mehr zu zahlen und eine hohe Nachzahlung zu vermeiden wenn die Erhöhungsbegründung plausibel ist.

    Möchten Sie das nicht, weisen sie die Erhöhung mit Hinweis auf die Rückerstattung aus 2011 zurück.
    Dann wird die Erhöhung sich wahrscheinlich nach der Abrechnung 2012 ergeben.

  • Zitat

    Als Grund für die Erhöhung wurden erst die gestiegene Versicherungsprämie genannt und dann die gestiegenen Kosten für Gas.
    Muss ich diese Erhöhung abkzeptieren (Die Erhöhung beträgt ca. 18%)?


    Wenn die kommende Erhöhung nachweißbar ist, - ja.

  • Hola gomez,

    auch wenn diese Art und Weise kritikwürdig ist, so würde ich das Verlangen der HV akzeptieren.
    Üblich ist, dass die Höhe der zukünftigen Vorauszahlungen mit den BK_Abrechnungen mitgeteilt werden, aber manchen Pappnasen sind solche effektiven Lösungen wohl zu einfach...
    Wichtig ist für Dich jedenfalls, dass Du bei jeder BK_Abr. überprüfst, der Höhe nach die richtigen Vorauszahlungen geleistet zu haben.

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