Abmahnung wegen Aufnahme einer Freundin,die ansonsten obdachlos wäre?

  • Ich habe meinen Vermieter im April darüber informiert,daß ich eine Freundin längere Zeit aufnehme(ca.3 Monate),weil ihre Praktikumszeit in München abgelaufen und sie noch kein geeigneten Wohnraum hier in Hamburg gefunden habe.Ausserdem sagte ich ihm,daß ich den mir zur Verfügung gestellten Stellplatz dann für sie nutzen möchte..Dann begann der Ärger:als erstes wude mir mitgeteilt,das mir kein Stellplatz zusteht,auf Vorlegen meines Mietvertrages strich sie das inklusive Stellplatz durch und meinte,das wäre ein Versehen gewesen.Dann sagte sie,das ich die Wohnung nicht untervermieten darf,steht in denselben Mietvertrag,aber ich vermiete das Zimmer ja nicht.Meine freundin hatte sich aber ab 1.5.2013 polizeilich hier angemeldet,schon wegen der Autoversicherung und der Post.
    Heute kam ein Einschreiben von einem Anwalt:dort wird mir vertragswidriges Handeln vorgeworfen,mir eine Abmahnung erteilt und ausdrücklich die Beendigung des Untermietverhältnisses bis zum 31.5.2013 gefordert.Sie darf sich ab den Zeitpunkt hier nicht mehr aufhalten ,ansonsten wird mein Mietverhältnis gekündigt.Und die Krönung:da ich der Verursacher des vertragswidrgen Zustandes sei,soll ich die Rechnung von 120 euro bis 31.5. bezahlen.Dazu mehrere Fragen:muss ich das bezahlen,obwohl mein Vermieter wußte,das eine Freundin eine Weile hier wohnen wird?Zählt eine Anmeldung schon als Untermiete,obwohl sie ja nur zu Besuch hier ist,bis sie eine eigene Wohnung hat?Wie soll ich mich weiter verhalten? Meine Freundin hat kein Namensschild am Briefkasten und hat auch bei allen,die ihr eventuell Post schicken ein c/o angegeben.Es ging ja nur darum,das sie ihre Post hierher erhält.Kann mein Vermieter verlangen,das sie sich nicht hier aufhalten darf,als Besucher?gibt es nicht sowas wie ein Besuchsrecht?Sie Hat ja keine Möbel bei mir,nur ihre Kleidung zum Wechseln.Und im Moment sucht sie ja auch eine eigene Wohnung,aber ist halt schwer.Und sie ist ja nicht andauernd hier,sondern meist nur 1,5 Wochen.
    Ansonsten ist sie ab und zu bei ihren Vater oder anderen Freunden,die aber leider kein Zimmer für sie frei haben.Weiß einfach nicht,wie ich mich weiter verhalten soll.Ich kann sie doch nicht auf die Strasse setzen,ist meine beste Freundin seit Jahren....

  • Hallo fightlady,

    ich habe mal für Dich gegoogelt: [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…8830994923cf66a]Google[/url]

    "Ich habe meinen Vermieter im April darüber informiert,daß ich eine Freundin längere Zeit aufnehme(ca.3 Monate),weil ihre Praktikumszeit in München abgelaufen und sie noch kein geeigneten Wohnraum hier in Hamburg gefunden habe."
    - Hier biste mit Ehrlichkeit offensichtlich in Deinem Sinne nicht weiter gekommen.

    "auf Vorlegen meines Mietvertrages strich sie das inklusive Stellplatz durch und meinte,das wäre ein Versehen gewesen."
    - Das war natürlich kein Versehen sondern eine Dummheit bzw. Naivität von Dir, dem VM Gelegenheit zu geben, Euren MV nachträglich zu ändern. Sehe ich sogar als Urkundenfälschung, WENN Du es beweisen kannst. In das Reich meines Gegners nehme ich niemals Originalunterlagen mit...

    "Dann sagte sie,das ich die Wohnung nicht untervermieten darf,steht in denselben Mietvertrag,aber ich vermiete das Zimmer ja nicht."
    - Richtig.

    "Meine freundin hatte sich aber ab 1.5.2013 polizeilich hier angemeldet,"
    - Als wohnhaft bei Dir? Oder mit Deinem Namen als Wohnungsgeber?

    "Heute kam ein Einschreiben von einem Anwalt:dort wird mir vertragswidriges Handeln vorgeworfen,mir eine Abmahnung erteilt und ausdrücklich die Beendigung des Untermietverhältnisses bis zum 31.5.2013 gefordert.
    Sie darf sich ab den Zeitpunkt hier nicht mehr aufhalten ,ansonsten wird mein Mietverhältnis gekündigt.
    - Unterstellen und fordern kann man viel (wenn der Tag lang genug ist ;) Ortsverbote kann nur die Polizei bei aktuellen Anlässen bzw. ein Gericht erteilen..

    "Und die Krönung:da ich der Verursacher des vertragswidrgen Zustandes sei,soll ich die Rechnung von 120 euro bis 31.5. bezahlen."
    - Darauf brauchst Du garnicht einzugehen. Sowas kann nur durch ein rechtskräftiges Urteil bestimmt werden.

    "muss ich das bezahlen,"
    - wie gesagt, m.E. nein.

    "Zählt eine Anmeldung schon als Untermiete,"
    - Nöö.

    "Wie soll ich mich weiter verhalten?"
    - Hier würde verbotene Rechtsberatung beginnen, die den Kollegen des VM_Anwalts vorbehalten ist.

    "Kann mein Vermieter verlangen,das sie sich nicht hier aufhalten darf,als Besucher?"
    - Nein.

  • Zitat

    "Zählt eine Anmeldung schon als Untermiete,"


    Das heißt Du wohnst dort, nur als was ?
    Zumindest nicht als Besuch.

    Zitat

    Darauf brauchst Du garnicht einzugehen. Sowas kann nur durch ein rechtskräftiges Urteil bestimmt werden.


    Dann kommen aber noch die Gerichtskosten, Anwaltskosten, usw... dazu.

  • Ich bin hier im Mietvertrag als Hauptmieter eingetragen,habe eine 4-Zimmer-Wohnung,in der ich und meine lebenspartnerin leben.Für unsere Freundin haben wir ein Zimmer so eingerichtet,das sie da ein Schlafplatz,Schreibtisch,Stuhl und einen Schrank hat.Wie gesagt sind unsere Möbel.
    Der Anwalt schreibt:"Auf Nachfragen beim Einwohnermeldeamt habe man in Erfahrung gebracht,das unsere Freundin bei unserer Adresse gemeldet ist,und dadurch stelle sich unsere Darstellung,sie wäre nur zu Besuch als reine Schutzbehauptung und Unwahrheit dar."
    Ach so,die Urkundenfälschung könnt ich beweisen,weil ich eine Kopie von den Originalvertrag habe..

    Einmal editiert, zuletzt von fightlady (25. Mai 2013 um 15:49)

  • mal unabhängig davon, dass du den Besuch eigentlich nicht hättet dem VM melden müssen ...
    aber ist nunmal passiert

    meine 10cent dazu

    der pauschale Ausschluß der Untervermietung im MV ist imho ungültig ..
    eine Ablehnung der Untervermieterung durch den VM muss begründet sein

    guckst Du hier

    Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

    Du hast die Möglichkeit die Zustimmung einzuklagen.
    Die Abmahnung würde ich zurückweisen, die Anwaltskosten soll er sich den Popo mit abwischen.

  • Hallo zusammen


    mal unabhängig davon, dass du den Besuch eigentlich nicht hättet dem VM melden müssen ...

    Ein Besuch meldet sich aber auch nicht polizeilich um,
    also ist im Fall des TE eben nicht mehr von Besuch zu reden.
    M.E. ist somit die Abmahnung gerechtfertigt.


    VG Syker

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