Nach Eigenbedarfskündigung will der VM einen Auszugstermin wissen

  • Es gibt eine Rechtsberatungsstelle und eine Rechtshilfestelle.
    Dass dies der selbsternannte Halbgott wieder mal nicht wusste wundert ja nicht.

    Zitat

    Und der (Schein) wiederum hat mit dem hier Diskutiertem nichts zu tun.


    Wirklich, aber in der Rechtshilfestelle gibts nicht nur den Schein.

  • Zitat

    Wirklich, aber in der Rechtshilfestelle gibts nicht nur den Schein.

    Dummes Gebabbel! Dort gibt es aber keine Rechtsberatung für einen Vermieter, der eigenartige Ansichten vom Mietrecht hat.

  • Dummes Gebabbel! Dort gibt es aber keine Rechtsberatung für einen Vermieter, der eigenartige Ansichten vom Mietrecht hat.


    Nach meiner Kenntnis ist das die Rechtsantragsstelle.
    Sein "Beitrag" #39 wurde gemeldet.

  • Roemi, falls du noch mitliest.
    Ist bisher noch nicht erwähnt worden, aber was ist mit der frisch renovierten und leerstehenden Wohnung im Haus? Der Vermieter müsste in einem neuen, wirksamen Kündigungsschreiben, eigentlich darauf eingehen, warum es ausgerechnet eure Wohnung sein muss, wenn doch im selben Haus eine bereits leere Wohnung vorhanden ist.
    Ausserdem müsste er euch diese Wohnung anbieten, wenn er sie selber nicht will. Sollte er euch die Wohnung nicht anbieten und sie, während eure Kündigung läuft, anderweitig weitervermieten, dann könnte deshalb auch eine neue wirksame Kündigung gekippt werden.

  • Sollte er euch die Wohnung nicht anbieten und sie, während eure Kündigung läuft, anderweitig weitervermieten, dann könnte deshalb auch eine neue wirksame Kündigung gekippt werden.


    ... und ihm womöglich noch eine Schadenersatzklage blühen...

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