Beiträge von Fantastisch

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    Jede Wohnung sollte einen eigenen 2 Tarif Zähler haben,


    Eintarifzähler reichen sebstverständlich auch, aber das weiß anscheinend nicht jeder.
    Seit ca. 20 Jahren werden keine 2-Tarifzähler verbaut !

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    denn nur so gibt es eine rechtlich nicht angreifbare Kostenermittlung.


    Andersrum genauso.

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    Da die Möglichkeit bestand eine neue Abrechnung mir geeichte Uhren zu erstellen bestand wurde eine abgeänderte Abrechnung erstellt.


    Soll das jetzt Nacheichung heißen ?

    Dann passt aber folgender Satz nicht
    Vorher in einem Parallelverfahren mit einem anderen Mieter wurde bereits ein Verfahren verloren wegen der Verwendung der ungeeichten Kaltwasseruhr.

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    Die Rechtsprechung beurteilt solche Fälle eigentlich eindeutig.


    Richtig, der VM muss nur beweißen, dass die angeblich ungeeichte Uhr nicht falsch geht.

    Willst Du mir meine Fragen nicht beantworten ?

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    Wie genau wird das berechnet wenn nur 2 Leute in dem Haus wohnen???


    Bei nur einem Zähler geteilt durch 2. Wie sonst ?

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    Muss die Dame mir Ihre Quadratmeter die ja mit der gleichen Heizung beheizt werden angeben ???


    Bringt nix weil Heizung (Strom) in KW berechnet wird.

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    Da gibs Solar auf dem Dach - (grün) mindert dass die Stromkosten für den Mieter ???


    Nein, das ist sogar verboten, wegen der Einspeisevergütung.

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    Es ist eine angespannte Situation auf dem Markt rund um Stuttgart.


    In München und HH ist es etwas schlimmer.

    Zitat

    Extra Zähler für Strom oder Wasser gibt es nicht, Die Wohnung hat Nachtspeicheröfen


    Wie alt ist denn das Haus ?
    Wie alt sind die Speicherheizungen ?
    Ist der Stromzähler ein Zweitarifzähler ?
    Nachtstrom ist nicht teurer als Öl, Gas, Fernwärme und deren NK.
    Speicherheizungen haben keinerlei Wartungs- oder sonstige NK.
    Also lasse dich nicht von denen, die solche HZGen erst gar nicht besitzen und betreiben nicht kirre machen.
    Energie wird nicht auch in Zukunft nicht billiger, weder Öl noch Gas, Fernwärme oder Strom.
    Darum immer schön G R Ü N wählen, damit es auch so bleibt.

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    Es gibt vor der Treppe in den 1.OG eine Tür, diese kann aber nicht als Wohnungstür gelten, weil da noch das extra Zimmer der Frau ist.


    Das gab es doch bestimmt auch schon bei Besichtigung und vor Unterschrift des MV ?

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    Sie wollte keine Schufa, kein Ausweis, Kaution auf Zuruf und in Raten,... Kann mir wer helfen ???


    Hier benötigt eher die VMin Hilfe.

    Zitat

    Wie genau wird das berechnet wenn nur 2 Leute in dem Haus wohnen???


    Dass es nur einen Zähler geben soll ist höchst unwahrscheinlich.
    Einzige Möglichkeit, es war mal ein EFH und mutierte mal zum 2-FH über den gleichen Zähler.
    Du kannst dir in der WHG 2-Zwischenzähler einbauen lassen.

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    Wir haben Nebenkostenpauschal im Hoehe von 100 Euro(inklusiv 50 Euro Pauschal fuer Strom) vereinbart.


    Schriftlich ?
    Wenn ja, stell die Vereinbarung mal hier rein.

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    Ich habe auch gelesen, dass ich ein Jahr habe, um meine Schulden zurueck zu zahlen.


    Wo liest man denn sowas ?

    Zitat

    solche Berechnungen bekommt man in Deutschland jaehrlich.


    Auf Antrag auch unterjährig, könnte aber was kosten.
    Bezahlst Du das ?

    Zitat

    Was bedeutet wohl a.F.?


    Wundert mich jetzt nicht, dass Du das nicht weißt.

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    Zitat daraus:


    Zitat aus der Presseerklärung :
    Wenn ein Grundstück mit verschiedenen Mieteinheiten verkauft wird, tritt der Käufer in die bestehenden Mietverträge ein. Mithin verbleiben dem bisherigen Vermieter die vor dem Eigentumswechsel entstandenen und fällig gewordenen Ansprüche; danach fällig werdende Forderungen stehen dagegen dem nunmehrigen Grundstückseigentümer zu. Ebenso richten sich vertragliche Ansprüche des Mieters dann gegen den Erwerber, wenn sie erst nach dem Eigentumswechsel entstehen und fällig werden. So hat der BGH die Auffassung vertreten, dass bei einem Eigentumswechsel nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperioden zur Abrechnung der Nebenkosten und zur Auszahlung eines etwaigen Guthabens verpflichtet ist.

    Es geht um den ET-Wechsel, lesen und verstehen sind 2 paar Stiefel, gelle.

    Kannst ja noch ein bischen trainieren, wie wäre es damit : BGH VIII ZR 168/03

    Ohweh, Du kannst es einfach nicht lassen.

    BGB § 571 a.F.
    Auch im gewerblichen Mietrecht verbleiben bei einem Eigentumswechsel für die bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs abgelaufenen Abrechnungsperioden die Pflicht zur Abrechnung der Nebenkosten ......

    Was könnte denn das fette auch nun noch bedeuten ?

    Vorsicht Lomac, das Kolinum versucht dich in die Kostenfalle zu treiben.

    Halte dich lieber an folgendes BGH-Urteil
    Der BGH XII ZR 148/02 die Auffassung vertreten, dass bei einem Eigentumswechsel nicht der Erwerber, sondern der Veräußerer gegenüber dem Mieter bezüglich der zum Zeitpunkt des Wechsels im Grundstückseigentum abgelaufenen Abrechnungsperioden zur Abrechnung der Nebenkosten und zur Auszahlung eines etwaigen Guthabens verpflichtet ist.

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