Zitatich bin zufrieden.
400 Euronen für 60 m² Nähe Stgt. ist fast geschenkt, wer wäre da nicht zufrieden.
Zitatich bin zufrieden.
400 Euronen für 60 m² Nähe Stgt. ist fast geschenkt, wer wäre da nicht zufrieden.
Zitatund daher wäre die HK-Abrechnung um 15% zukürzen.
Kann es sein, dass du nicht weiß, wie solche Nachtstromheizungen funktionieren? Bei Nachtstromheizungen gibt es keine Heizkostenabrechnung! Eine Kürzung wäre nur möglich, wenn es hier eine Zentralheizung gäbe, da das aber nicht der Fall ist, muss das bezahlt werden, was verbraucht wurde. Und das ist nur möglich, wenn die beiden Wohnungen getrennte Zähler hätten. Haben sie aber nicht, darum wird nach 33/66% abgerechnet.
Die Energiequelle Strom ist ca. dreimal so teuer wie Gas. Frohe Ostern!
ZitatDie Energiequelle Strom ist ca. dreimal so teuer wie Gas.
Und das wird der Superuser Fanta wieder abstreiten.
Hallo Mainschwimmer
Kann es sein, dass du nicht weiß, wie solche Nachtstromheizungen funktionieren?
Das ist doch völlig egal wie die Dinger genau funktionieren.
Tatsache ist die Dinger verbrauchen Energie
und diese Energie muss irgendwie abgerechnet werden.
Bei Nachtstromheizungen gibt es keine Heizkostenabrechnung! Eine Kürzung wäre nur möglich, wenn es hier eine Zentralheizung gäbe,
In den allermeisten Fällen wird dies auch zutreffen,
aber offensichtlich nicht auf den Fall des TE.
da das aber nicht der Fall ist, muss das bezahlt werden, was verbraucht wurde. Und das ist nur möglich, wenn die beiden Wohnungen getrennte Zähler hätten. Haben sie aber nicht,
Genau das meine ich doch mit HeizkostenV,
da es nur einen Zähler gibt,
könnte man die Situation als "Zentralheizung" ansehen.
darum wird nach 33/66% abgerechnet.
Also wenn das jetzt mal keine HK-Abrechnung ist.
VG Syker
ZitatJede Wohnung sollte einen eigenen 2 Tarif Zähler haben,
Eintarifzähler reichen sebstverständlich auch, aber das weiß anscheinend nicht jeder.
Seit ca. 20 Jahren werden keine 2-Tarifzähler verbaut !
Zitatdenn nur so gibt es eine rechtlich nicht angreifbare Kostenermittlung.
Andersrum genauso.
ZitatTatsache ist die Dinger verbrauchen Energie
Ja, aber nicht nach der Heizkostenverordnung.
Zitatund diese Energie muss irgendwie abgerechnet werden.
Auch richtig. Dafür gibt es dann für jede Wohnung in der Regel einen eigenen Zähler.
Zitatkönnte man die Situation als "Zentralheizung" ansehen.
In dieser Verordnung git es kein "könnte man"
ZitatAlso wenn das jetzt mal keine HK-Abrechnung ist.
Nö, ist es nicht. Das ist ausgewürfelt.
ZitatUnd das wird der Superuser Fanta wieder abstreiten.
Natürlich, weil das falsch ist !
ZitatDas ist doch völlig egal wie die Dinger genau funktionieren.
Soso, aber nachher über einen hohen Verbrauch klagen.
ZitatBei Nachtstromheizungen gibt es keine Heizkostenabrechnung!
Selbstverständlich gibt es die, nur eben als separate Stromrechnung.
Zitatda es nur einen Zähler gibt, könnte man die Situation als "Zentralheizung" ansehen.
Nein, nicht mal bei Blockspeicher.
Das ist einfach nur eine Fehlkonstruktion, wahrscheinlich wurde nie dran gedacht, dass jemals vermietet werden könnte.
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