die Pauschale kann angepasst werden, aber nicht rückwirkend.
Und darum geht es ja offensichtlich.
Lt. dem letzten Satz des Links jedoch schon: "Daraus folgt, dass der Vermieter die Betriebskostenpauschale auch rückwirkend erhöhen kann, wobei die entsprechende Nachzahlungspflicht von der Vorschrift aber auf die maximale Dauer von einem Kalenderjahr beschränkt.", was ich jedoch nicht nachvollziehen kann.![]()