Beiträge von Berny

    Hallo peterr,

    ich kenne keine Vorschrift, wonach ein mdl geschlossener MV nach einem Jahr schriftlich zu verfasen ist. Jedoch ein MV, egal ob mdl oder schriftlich, ist zwingend schriftlich zu kündigen. So könnt Ihr bspw. jetzt nachweislich per Boten (d.h. mit Zeugen) oder per Einwurfeinschreiben fristgerecht kündigen zum 30.04.2011.

    Was es mit den beschriebenen Löchern in der Außenwand auf sich hat, müsste allerdings ergründet werden. Handelt es sich um Risse im Mauerwerk oder um Putzschäden? Dann wären diese auf jeden Fall auszubessern.


    Richtig, Gruwo.
    Abba hier wird ja immer wieder von Vermietern berichtet, welche offensichtlich kaum oder kein Interesse an der Erhaltung ihrer Bausubstanz haben...:mad:

    @ Berny
    2008 - 9 x 104,00 € + 600,00 € NZ = 1.536,00 € ~ 171,00 € mtl.
    2009 - 12 x 104,00 € + 1.000,00 € NZ = 2.238,00 € ~ 186,50 € mtl.

    So gesehen kann ich hier keine ungewöhnliche Steigerung feststellen.


    Moin Gruwo,
    sie schrieb, dass sie ab Jan. 2009 mtl. 170 Euronen zahlte...;)

    Hallo juliana,

    wenn ich richtig nachgerechnet habe, waren Deine Nebenkosten also in 2008 171€ monatlich, und in 2009 262€ monatlich.
    Da stimmt doch etwas nicht...

    In dem von mir verwalteten MFH betrugen die NK durchschnittlich im Abrechnungszeitraum 2008/2009 2,63€ pro m² und in 2009/2010 2,24€ pro m² Wohnfläche monatlich. Kannste ja mal mit Deinen m² (wv. hast Du denn?) multiplizieren, um gewisse Erkenntnisse zu gewinnen.

    Wenn dem tatsächlich so ist, dann ist es auch kein Wunder, dass sich in den Frostperioden dort durch Kondenswasser Tropfen bilden und die Fenster von innen beschlagen. Dem kann man nur durch ein verstärktes Lüften bzw. Trocknen der Fenster und Fensterbänke entgegen wirken.


    Einscheibenfenster sind kein Reklamationsgrund, denn die Wohnung wurde ja so, wie besichtigt, gemietet.
    Fehlende Dichtungen kann jeder ersetzen, daraus würde ich kein Bohei machen.
    Und wenn es in die Bude irgendwo 'reinzieht, muss es auch irgendwo 'rausziehen... Vielleicht einen "Langdackel", oder wie die Dinger/Zugluftstopper sich nennen, vor die Tür legen.

    Leipziger:
    "Also soll ich die Aufforderung zur Zahlung der Anwaltskosten einfach ignorieren??"
    Niemand hier kann/darf Dir einen präzisen Rat geben (Verbotene Rechtsberatung), sondern nur, was er/sie machen würde... Muss ich noch deutlicher werden?
    Dein Anwalt wird Dir morgen die Augen noch weiter öffnen.

    "Ich würde ja ein Telefonat bevorzugen mit dem Vermieter... aber sehe keine Chance das er mit sich reden lässt."
    Ich würde garnicht reagieren, bestenfalls schreiben.

    Ja der Gedanke kam mir auch schon mit der Kostenenstehung... aber ein Richter schreckt dann doch etwas mehr ab. Weshalb ich mir ebenfalls Rat aus dem Internet hole.

    Ja mache ich, mal sehen was der Tag morgen so bringt.

    Bisher sind Dir keine Kosten (von der Gegenseite geforderte) entstanden - erst morgen bei Deinem RA.

    @ Berny - Stimmt, dass mit der Uhrzeit ist mir auch erst nach Deinem Post aufgefallen - ähem.

    Ich glaube auch kaum, dass hier irgendwelche Anwaltskosten entstanden sind, aber ich will auch nichts unterstellen ;)


    Moin Gruwo,
    ich auch nicht.
    (Du wäschst meine Hände, ich wasche Dei.......:p;):D:o:))

    Hallo Leipziger,

    ich weiss nicht, ob ich da lachen oder weinen soll...
    Du brauchst Dir überhaupt keine Sorgen zu machen. Ich schliesse mich Gruwo an.

    "Der Vermieter (obwohl selber Richter), schickte mir die Kündigung über seinen Anwalt, daher die Kosten.."
    Den kann/muss er selbst bezahlen (wer die Musik bestellt...). Du musst erst dann einen gegnerischen Anwalt bezahlen, wenn ein rechtskräftiges Urteil zugunsten der Gegenseite vorliegt. Ich verkneife mir mal eine Einschätzung über so manche Schwarzrobenträger...

    Du bist natürlich verpflichtet, den ordnungsgemässen Zustand der Heizkörperanbringung wiederherzustellen - auch an der Pappwand, egal wie.

    Der guten Ordnung halber, damit bei einem Schriftverkehr die Gegenseite nicht schmunzelt: Beim Jahreswechsel nicht 31.12.2010, 0 Uhr, sondern 24 Uhr, oder 01.01.2011 0 Uhr.:rolleyes:

    Halo Michi_2,

    zum langen Text eine kurze Antwort: Wer die Musik/den Gutachter bestellt, zahlt auch (ert einmal), und kann dann versuchen, notfalls auf dem Rechtsweg, die Kosten von der (unterlegennen) Gegenseite erstattet zu bekommen.
    Meine Frage nach der Doppel- oder Einfachverglasung haste übrigens nicht beantwortet. Grundsätzlich aber gilt: Du hast die Mietsache so gemietet, wie besichtigt. Der VM ist jedoch zu deren Instandhaltung verpflichtet. Doch, wo sind die Grenzen bei einer schlechten Mietsache (um nicht "Bruchbu** zu sagen?).
    Ob sich der ganze Stress bei nur noch einem Jahr absehbarer Mietzeit lohnt, muss Du selbst entscheiden.
    Ich würde den derzeitigen Zustand dokumentieren, die einzelnen Mängel tabellarisch aufzählen, insbesonders den Riss in der Aussenwand (niemand hat Lust, einen Roman zu lesen!) und den VM schriftlich nachweislich auffordern den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache gem. § 535 BGB herzustellen.

    Kannst latürnich auch mal den Mieterverein konsultieren, Infos zu bekommen schadet ja nie.

    Hallo Michi_2,

    vorab: mein Bauchgefühl sagt mir, dass Ihr in dieser Wohnung nie glücklich bzw. zufrieden sein werdet.

    "..., dass es in unserem Schlafzimmer immer einen Luftzug gibt, welcher dafür sorgt, dass dieser Raum trotz angeschalteter Heizung deutlich kühler ist als die übrigen Räume."
    Wenn es tatsächlich zieht, müsste man feststellen können, wo die offenen Stellen sind.

    "Wir wurden darauf hingewiesen, dass dieses Problem bei keinen anderen Mietern jemals aufgetreten wäre."
    Natürlich...

    "*Als es gegen Ende des Monats Oktober 2010 draußen stetig kälter wurde, begannen alle Scheiben in unserer Wohnung anzulaufen. Es war deutlich Feuchtigkeit zu sehen. Daraufhin fielen uns Schimmelflecken an dem Silikon der Fensterscheiben auf. Auch hierauf wurde unsere Vermieterin hingewiesen, welche uns dieses Anliegen abermals ausreden wollte. Sie behauptete, dass die Wohnung durch uns verschmutzt worden wäre und es sich nicht um Schimmel, sondern um Dreck handeln würde."
    Jaa, mederdick...

    "Die angelaufenen Fenster erklärte sie damit, dass wir die Wohnung nicht genug lüften würden."
    Könnte hinkommen, jedoch hast Du hier nicht die Fenster beschrieben (Einfachglas, Holz, nass?).

    "*In der Folgezeit wurden die Missstände der Wohnung fotografisch dokumentiert und der Vermieterin gezeigt. Sie versicherte daraufhin, sich im Januar um die Missstände zu bemühen."
    Tat sie/sich schon etwas?

    "Am 30.12.2010 wurde dann Schimmel an der Schlafzimmerwand, sowie den davor stehenden Schränken entdeckt,"
    Über Schimmel - auch hier ein ewiges Thema - können Romane geschrieben werden. Google hilft weiter.

    "worauf unsere Vermieterin sofort hingewiesen wurde. Als sie mit Ihrem Lebensgefährten noch am selben Tag in die Wohnung kam, wurde uns erklärt, dass der Schimmel daher aufgetreten ist, da die Schränke zu nah an der Wand gestanden hätten."
    Richtig, sie sollten mindestens 5cm Abstand zu Wänden haben, zu Aussenwänden besser 8cm.

    "Auffällig ist auch, dass an der Stelle, an welcher der Schimmel aufgetreten ist, von außen ein deutliches Loch in der Hauswand festzustellen ist. In den Löchern kann ein kompletter Kugelschreiber reingesteckt werden. Das bedeutet dass das Loch nicht nur oberflächig ist.
    Unsere Vermieterin hat daraufhin einen Sachverständigen engagiert, welcher sofort die fehlende Dichtung der Fenster bemängelte. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Schimmel nicht nur oberflächig auf der Tapete sitzt, sondern auch darunter vorhanden ist. In der folgenden Woche wurde dann ein Gerät aufgestellt, welches die Temperatur und Luftfeuchtigkeit in dem Raum messen sollte. Wie oben bereits geschrieben, kann der Raum trotz eingeschalteter Heizung nicht aufgeheizt werden (die Heizung wird heiß, aber die Raumluft nicht). Nun haben wir Post von der Vermieterin bekommen. Es heißt, dass von dem Gutachter festgestellt wurde, dass wir nicht richtig lüften würden. Das ist meiner Meinung nach aber totaler Quatsch, da wir täglich für ca. 15 Min. lüften. Das Fenster wird dabei nicht gekippt, sondern vollständig geöffnet!
    Meine Frage ist nun, was ich tun kann. Ist es sinnvoll selbst einen anderen Gutachter anzufordern? Ein besonderes Augenmerk sollte meiner Meinung nach nämlich auf das Loch in der Außenwand gelegt werden, welches von dem Gutachter, welcher von meiner Vermieterin angefordert wurde, nicht wirklich Beachtung gefunden hat."
    Was soll es bringen, wenn Ihr (auf Eure Kosten) einen eigenen Gutachter beauftragt?

    "Bringt es mir etwas in einen Mieterschutzbund einzutreten?"
    Das könnte durchaus möglich sein.
    Aber, ich wiederhole mich noch mal: Mein Bauchgefühl sagt mir, dass Ihr in dieser Wohnung nie bzw. nicht glücklich bzw. zufrieden sein werdet.

    Hallo Mausedieb,

    "Bei Gericht wurde im November 2010 ein Vergleich geschlossen: Keine Zahlung der "Mietschulden", aber Auszug aus der Wohnung bis 30.04.2011."
    Klare Aussage.

    "Habe zum 01.02.2011 eine neue Wohnung."
    Wen interessiert's?

    "Wie es aussieht, ist eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten."
    Nöö, es gibt doch ein rechtskräftiges Vergleichs-Gerichtsurteil mit Festtermin, oder?

    "Sehe als einzigen Ausweg eine außerordentliche Kündigung zu schreiben, da der Vermieter auf der 3-monatigen Kündigung besteht."
    Es gibt doch ein rechtskräftiges Vergleichs-Gerichtsurteil mit Festtermin, oder?

    "Kann ich mich auf einen alten Mietmangel berufen (z.B. luftundichte Fenster, dadurch ständig krank)? Brauche einen guten Tip!!"
    Alte Mietmängel sind seit dem Urteil gegenstandslos, sind doch gar kein Thema mehr. Du hast zum 1.2. eine neue Wohnung und zahlst bis 30.4. noch für die alte Wohnung Miete. Drei Monate Zeit für bequemen Umzug.

    "Der Vermieter ist so einzuschätzen, dass er die Kaution nicht zurück gibt (obwohl die Whg. ok ist, bis auf die gerügten Mängel). Um dem zu entgehen, habe ich die Januar Miete nicht gezahlt und darauf verwiesen, diese und die anteilige Miete für Februar (Kündigung zum 15.02.) von der Kaution zu nehmen."
    Das bedeutet, dass Du dann noch für vier Monate Miete schulden wirst. Von mir als VM würdest Du sofort eine Zahlungsklage bekommen.

    "Ich weiss, dass dies juristisch nicht korrekt ist,"
    Aha!

    "habe aber keine Lust mich weiter mit dem Vermieter vor Gericht zur Herausgabe der Kaution zu streiten,"
    Das wird dann aber erst reccht noch kommen, verlass' Dich darauf.

    "ich will einfach nur raus aus dem Vertrag und Ruhe haben."
    Wird nicht klappen.

    "Was kann mir schlimmstenfalls passieren, wenn ich die Miete nicht zahle, was er von mir verlangt hat?"
    Du wirst eine (oder mehrere) Zahlungsklage/n bekommen.
    Tut mir leid, wenn meine Meinung nicht Deinen Wünschen entspricht.

    Hallo tascha2002,

    "damals mussten wir das dem Hausmeister schriftlich geben,nach paar Tagen rief er an und sagte es gehe in Ordnung und Schriftstück käme zu unserer Akte,jetzt heisst es da wäre nichts drinne und wir haben natürlich keine Kopie."
    Also habt Ihr/Du auch keinen Beweis über VM-Einverständnis UND dass der Boden drin bleiben kann.

    "Einreichen ja, nur erstattet wird wohl nichts.
    okay,und warum nicht?"
    Es ist kein unbeabsichtigt entstandener Haftpflichtschaden.

    "Wenn Ihr die Mietsache renoviert übernommen habr, werdet Ihr bzw. Du sie auch so zurückgeben müssen.
    Es war alles weiss gestrichen.Heisst also wir müssen auch alles wieder weiss streichen?"
    Ich sage mal: ja. Aber, lies' bitte selbst im MV nach.

    "Ein uraltes Streitthema. Bitte hier weiterlesen: Mietrecht: Abgrenzungsfragen und Definitionen zur Renovierung
    Mietrecht, Mietkaution und Maklerprovision, Mieterhöhung und Mietwucher -> Schönheitsreparatur Fristenregelung Unwirksamkeit
    hm,sollte ich cen ganzen kram nen Anwalt geben??"
    Je nach Weiterentwicklung der Angelegenheit und Einschätzung der Kosten ... ja.

    Hallo tascha2002,

    "Bei Einzug in Mietwohnung haben wir mit Erlaubnis des Hausmeisters Echtholparkett verlegt,da dies relativ dick ist mussten alle Türen und Türzargen gekürzt werden."
    Wurde mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung getroffen?

    "Jetzt bei Auszug soll das Parkett laut Vermieter raus,"
    Wenn nichts anderes schriftlich mit ihm vereinbart wurde, ist seine Forderung ok.

    "Müssen wir jetzt alle Türen und Türzargen erneuern lassen"
    Wenn der VM es verlangt, ja, zumindest den Zustand bei Übernahme der Mietsache wiederherstellen.

    "wenn ja,kann man das als Mietschäden bei der Versicherung einreichen?"
    Einreichen ja, nur erstattet wird wohl nichts.

    "Weiter ist mir nicht ganz klar was die Endrenovierung betrifft,im Mietvertrag steht das Küche,Bad alle drei Jahre,Wohn,Schlaf,Diele alle fünf Jahre gemacht werden müssen."
    Fristenpläne wurden vom BGH gekippt.

    "Fällige Schönheitsreparaturen sind spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nach zuholen."
    Wenn Ihr die Mietsache renoviert übernommen habr, werdet Ihr bzw. Du sie auch so zurückgeben müssen.

    "Dann ist da noch eine Quotenregelun, für Schönheitsreparaturen die bei Vertragsende noch nicht fällig sind hat der Mieter von den Kostenvoranschlag eines vom Vermieter ausgewählten Malers ersichtlichen Kosten als Abgeltung zukünftiger Schönheitsreparaturen an den Vermieter zu Zahlen."
    Ein uraltes Streitthema. Bitte hier weiterlesen: Mietrecht: Abgrenzungsfragen und Definitionen zur Renovierung
    Mietrecht, Mietkaution und Maklerprovision, Mieterhöhung und Mietwucher -> Schönheitsreparatur Fristenregelung Unwirksamkeit

    "Weiter hatte ich bis Sommer 2009 mit meinem Lebensgefährten..."
    Er ist m.M. inzwischen vollkommen aus der Mithaftung heraus...

    Hallo Leni,

    dem, was Mainschwimmer schrieb, stimme ich zu.

    "Mal sehen, was die VM am 10.03. sagt, wenn noch nichts zum Umzug bereit steht.:rolleyes:"
    Jau..., kannst dann gerne mal hier berichten. Dazu bitte obige URL notieren, dann kannste in diesem Thread gleich weiterschreiben.

    "Wie verhält sich das den weiter? Muss die VM eine neue Kündigung schreiben, wenn sie Anfang März merken wird, dass ihre Kündigung und Kündigungsfrist falsch ist,"
    Ähem, eine neue Kündigung? Bisher hat sie ja noch garkeine geschrieben...:D

    "oder verlängert sich die Kündigung, die sie Anfang Dezember schrieb um die jeweiligen Monate?"
    Nein, was nicht existiert, kann auch nicht verlängert werden (Honi soit qui mal y pense...).

    Auch wenn ein Anwalt der Rechte (....) so nebenbei in dem Sinne schreibt "... das ist Ihnen ja bereits bekannt..." schafft das keinerlei Rechtsposition bzw. -zustand...: -> schwarz gemachtes Papier...

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