''Kündigung'' rechtens?

  • Hallo liebes Forum,

    ich bräuchte ganz dringend euren Rat.

    Anfang Dezember erhielt ich die ''Kündigung'' meiner Vermieterin (wir wohnen seit Dez. 2003 in einer Doppelhaushälfte, sie hinten, wir vorne.)

    Doch schon als ich diese angebliche Kündigung las, kamen mir erste Zweifel ob dies wirklich eine wirksame Kündigung ist.

    Wörtlich heißt es da: ,,Sehr geehrte[....], am 10.03.11 erlischt für sie das Wohnverhältnis in meinem Haus XY. Ich fordere Sie hermit auf, alle von ihnen genutzen Räume und Außenanlagen besenrein......'' - Das ist alles.:eek:

    Meine Frage an euch wäre nun, ob diese Kündigung, ohne Angabe eines Kündigungsgrundes, ohne Widerrufsbelerhung, ohne Betreffzeile und ohne das Wort ,,kündigung'' überhaupt rechtens ist?

    Des Weitern besteht doch eine falsche Kündigungsfrist, wenn ich mich nicht irre?

    -Wie gesagt wohnen wir seit Dez. 2003 in dem Haus. Da es sich bei der Vermieterin um eine Verwandte handelt, wurde damals kein schriftlicher Mietvertrag erstellt, sodass sich der Mietertrag doch nun als ,,unbefristet'' darstellt?

    Bei 7-jähriger Wohndauer mit einem unbefristeten Mietvertrag besteht nach meinen Informationen eine Kündigungsfrist von 6 Monaten für den Vermieter ( und nicht 3 Monate wie mir die Vermieterin mitteilte)!?

    Wenn die Vermieterin nun von ihrem ,,Sonderkündigungsgrund'' gebrauch machen möchte, muss sie dies in der Kündigung erwähnen und erhöht sich dann die Kündigungsfrist auf 9 Monate?


    Stutzig macht mich nun, dass der Anwalt meiner Vermieterin mich in einem Schreiben (wegen einer anderen Angelegenheit) nocheinmal auf die Kündigung zum 10.03.11 aufmerksam machte.:confused:

    Nun bin ich ziemlich am Zweifeln, ob ich nicht doch einen Fehler bei meiner Recherche über die gesetztlichen Kündigungsfristen gemacht habe und nun doch schon zum 10.03. raus muss =/

    Die Vermiterin selbst ist noch im Glauben, dass ich ganz brav Anfang März ausziehe, muss ich gegen die Kündidung nun Widerspruch einlegen, weil eigentlich ist dies doch garkeine Kündigung?

    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar :)

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende:)


    Leni

  • 1. Dies ist keine Kündigung, wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

    Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    2. Wäre diese Kündigung als ordentlich zu betrachten, müsste die Frist bei einer Mietzeit über 5 Jahre 6 Monate betragen.

    3. Will sich die VM auf die erleichterte Kündigung nach § 573 a berufen, müsste dies im Kündigungsschreiben genannt sein. Dann wäre die Frist 6 + 3 Monate. Ob dieses erleichterte Kündigungsrecht in Ihrem Fall Gültigkeit hat, kann Ihnen nur ein Anwalt für Mietrecht beantworten.

    4. "Stutzig macht mich nun, dass der Anwalt meiner Vermieterin mich in einem Schreiben (wegen einer anderen Angelegenheit) nocheinmal auf die Kündigung zum 10.03.11 aufmerksam machte."

    Das ist aber normal, dass sich Anwälte von Vermietern so verhalten. Die schreiben an Mieter gerne solche Dinge, die nicht vom Mietrecht gedeckt sind. In der Hoffnung, dass der Mieter beim Lesen des Briefkopfes in Panik gerät.

    5. Sie müssen der VM nicht mitteilen, dass die erhaltene Kündigung Nonsens ist. Eine Kündigung ist nämlich eine einseitige Willenserklärung und muss demnach nicht bestätigt werden.

  • Vielen vielen Dank für diese ausführlichen Informationen!!:)

    - Jetzt bin ich doch ein wenig erleichtert.:)


    Mal sehen, was die VM am 10.03. sagt, wenn noch nichts zum Umzug bereit steht.:rolleyes:

    Wie verhält sich das den weiter? Muss die VM eine neue Kündigung schreiben, wenn sie Anfang März merken wird, dass ihre Kündigung und Kündigungsfrist falsch ist, oder verlängert sich die Kündigung, die sie Anfang Dezember schrieb um die jeweiligen Monate?


    Herzliche Dank.


    Liebe Grüße

    Leni

    Einmal editiert, zuletzt von Leni (22. Januar 2011 um 16:30)

  • Hallo Leni,

    dem, was Mainschwimmer schrieb, stimme ich zu.

    "Mal sehen, was die VM am 10.03. sagt, wenn noch nichts zum Umzug bereit steht.:rolleyes:"
    Jau..., kannst dann gerne mal hier berichten. Dazu bitte obige URL notieren, dann kannste in diesem Thread gleich weiterschreiben.

    "Wie verhält sich das den weiter? Muss die VM eine neue Kündigung schreiben, wenn sie Anfang März merken wird, dass ihre Kündigung und Kündigungsfrist falsch ist,"
    Ähem, eine neue Kündigung? Bisher hat sie ja noch garkeine geschrieben...:D

    "oder verlängert sich die Kündigung, die sie Anfang Dezember schrieb um die jeweiligen Monate?"
    Nein, was nicht existiert, kann auch nicht verlängert werden (Honi soit qui mal y pense...).

    Auch wenn ein Anwalt der Rechte (....) so nebenbei in dem Sinne schreibt "... das ist Ihnen ja bereits bekannt..." schafft das keinerlei Rechtsposition bzw. -zustand...: -> schwarz gemachtes Papier...

  • Auch an dich Berny ein ganz ganz großes Dankeschön! :)
    Ich werde aufjedenfall berichten, wie es sich weiter verhält.

    Nun hab ich allerdings wieder ein kleines Problemchen :(
    Gestern kam erneut ein Schreiben von ihrem Anwalts.
    Er fordert mich nun auf, ihm unverzüglich Mitteilung über den Übergabetermin der Wohnung bescheid zu geben.

    Nun meine Frage: MUSS ich ihm eine Antwort darauf geben? Mir ist klar, dass ich als Mieterin einen Übergabetermin ausmachen sollte, aber ich habe irgendwo gelesen, dass es auch reichen würde, wenn man den Termin 1 Woche vor ,,Kündigungstag'' offenlegt.
    Mein Problem ist natürlich, dass ich das ganze soweit wie möglich hinaus zögern möchte, damit ich möglichst noch länger Zeit habe mir eine neue Bleibe zu suchen.

    Sollte ich auf diese Foderung überhaupt eingehen? - Wenn ja, wie schreibe ich dies am besten? Mir wär es schon ganz liebn, wenn die Vermieterin erst so spät wie möglich von ihrer falschen Kündigung und meiner Kenntnis darüber erfährt. Wenn ich mir jetzt allerdings einen beliebigen Übergabetermin ausdenke, kann mir irgendwer vorwerfen, dass ich vorsätzlich gelogen habe(ich weiß ja, dass ich sicherlich nicht am 10.03 ausziehen werde)? - Muss ich jetzt also sagen, dass diese vermeintliche Kündigung garkeine Kündigung ist??

    Desweiteren geht es in seinem Schreiben um das Besichtigungsrecht der Wohnung. Wie ich bereits gesagt hatte, wohnen wir in einer Art Doppelhaushälfte mit zwei getrennten Eingängen, aber der gleichen Hausnummer. Nun ist ihre Heizungsanlage allerdings auch in meinen Kellerräumen. Der Anwalt schrieb mir, dass meine Vermieterin je nach Bedarf eine Besichtigung dieser vornehmen wird. - Meine Frage: Darf sie einfach so, ohne Ankündigung und Termin in meinen Keller? (Dort sind durchaus persöhnliche Sache)Oder muss sie auch einen Termin vereinbaren, um die Heizungsanlage(die auch für ihren Hausteil gilt) zu besichtigen?


    Sorry, für die vielen Fragen =/

    Ganz liebe Grüße

    Leni

  • Hallo Leni,

    "Gestern kam erneut ein Schreiben von ihrem Anwalts.
    Er fordert mich nun auf, ihm unverzüglich Mitteilung über den Übergabetermin der Wohnung bescheid zu geben."
    Ich würde auf diesen Versuch, mich reinzulegen, nicht reagieren.

    "Nun meine Frage: MUSS ich ihm eine Antwort darauf geben?"
    Nein.

    "Mir ist klar, dass ich als Mieterin einen Übergabetermin ausmachen sollte,"
    Wofür? Für eine nicht gekündigte Wohnung etwa?

    "Mein Problem ist natürlich, dass ich das ganze soweit wie möglich hinaus zögern möchte, damit ich möglichst noch länger Zeit habe mir eine neue Bleibe zu suchen."
    Verständlich. Deshalb würde ich in keinster Weise reagieren.

    "Sollte ich auf diese Foderung überhaupt eingehen?"
    Ich würde in keinster Weise reagieren.

    "Wenn ja, wie schreibe ich dies am besten?"
    Ich würde in keinster Weise reagieren.

    "Mir wär es schon ganz liebn, wenn die Vermieterin erst so spät wie möglich von ihrer falschen Kündigung und meiner Kenntnis darüber erfährt."
    Eben...

    "Wenn ich mir jetzt allerdings einen beliebigen Übergabetermin ausdenke, kann mir irgendwer vorwerfen, dass ich vorsätzlich gelogen habe(ich weiß ja, dass ich sicherlich nicht am 10.03 ausziehen werde)?"
    Anstelle die Gegenseite bewusst zu verars**** würde ich, wie schon mehrmals gesagt, überhaupt nicht reagieren.

    "Muss ich jetzt also sagen, dass diese vermeintliche Kündigung garkeine Kündigung ist??"
    N E I N ! ! !
    Erst, wenn ich Post vom Gericht bekäme mit der Auforderung zur Stellungnahme, würde ich lapidar antworten, dass mir bis heute keine rechtsgültige Kündigung vorliegt.

    "Nun ist ihre Heizungsanlage allerdings auch in meinen Kellerräumen. Der Anwalt schrieb mir, dass meine Vermieterin je nach Bedarf eine Besichtigung dieser vornehmen wird. - Meine Frage: Darf sie einfach so, ohne Ankündigung und Termin in meinen Keller?"
    Nein, nur nach vorheriger Terminabsprache. Ich würde dann einen Zeugen dabeihaben und ihr Zugang gewähren ohne Privatkonversation zu führen.

  • Danke für die Info's Berny.:)

    Kaum hatte ich deine Antwort gelesen, geht es auch gleich schon weiter in der Sache.

    Als ich heute nach Hause kam, klebte ein Zettel an meiner Haustür:
    ,,Der Heizungskeller muss bis Montag 8 Uhr geräumt sein. Der Wartungsedienst kommt''. :eek:

    Ähm hallo?
    Ich muss sie jetzt doch nicht wirklich am kommenden Montag in meinen Keller lassen, geweige den diesen räumen.. oder:confused:? Mit der Heizung gibt es keinerlei Probleme!
    Muss sie mir als Berfustätige nicht mindestens 1 Woche vorher ankündigen, dass sie eine Überprüfung bzw Wartungsarbeiten vornehmen will?

    Gibt es irgendeinen § der diese Vorankündigungszeit regelt, damit ich etwas ,in der Hand habe'`?


    Ich hoffe auch hier weiß jemand Rat =/

    Ich glaube, das nimmt nie ein Ende.:o

    Liebe Grüße

  • Hallo Leni,

    "Als ich heute nach Hause kam, klebte ein Zettel an meiner Haustür:
    ,,Der Heizungskeller muss bis Montag 8 Uhr geräumt sein. Der Wartungsedienst kommt''."
    Trägt der Zettel Unterschrift und Datum?

  • Hey Berny,
    ihr Name steht unten drunter, Datum ist keins drauf.


    Du solltest Datum und Uhrzeit vermerken, wann Du ihn vorgefunden hast.
    Ich kenne ja die Örtlichkeiten nicht. Den Zugang zur Heizungsanlage und den Installationen würde ich jedenfalls freihalten und auch fotografieren.
    Ausserdem weiss ich ja nicht, ob jemand von Euch frei hat, also keine Berufatätigkeit, Schule o.ä.
    Berichte am Montag Abend doch mal.

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