Brauche Hilfe Kündigung Mietrrecht

  • Hallo

    Folgendes Problem:
    Ich bin mit meiner Familie 1996 in ein Einfamilienhaus eingezogen.
    Es wurde lediglich eine mündliche Vereinbarung über die Summe der Kaltmiete gesprochen.
    Ich weiß nicht ob daraus schon ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist!
    Meines wissens nach muss ab der Dauer ab 1 Jahr der Mietvertrag schriftlich geschlossen werden.
    Des weiteren sind alle Zimmer bis auf einem mit stark von Schimmel befallen, es sieht auch nicht so aus das der Vermieter die Schäden beheben wird.
    Meine Frage jetzt kann ich einfach so Ausziehen oder muss ich mich an irgendwelchen gesetztlichen Pflichten halten, bzw. was ist mit Mietminderung.

    Bin für jede Hilfe dankbar

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter R.

  • Hallo peterr,

    ich kenne keine Vorschrift, wonach ein mdl geschlossener MV nach einem Jahr schriftlich zu verfasen ist. Jedoch ein MV, egal ob mdl oder schriftlich, ist zwingend schriftlich zu kündigen. So könnt Ihr bspw. jetzt nachweislich per Boten (d.h. mit Zeugen) oder per Einwurfeinschreiben fristgerecht kündigen zum 30.04.2011.

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