Fristlose Kündigung - brauche dringend rat

  • Guten Tag die Damen und Herren,

    am Silvesterabend dem 31.12.2010 gegen 0 Uhr, stützte sich ein Freund von mir auf meine in der Küche befindliche Heizung. Diese löste sich von der Wand und ging zu Boden. (-> Ich habe Gibskartonplatten als Wandverkleidung, in dieser war die Heizung verankert.)

    Schaden: Heizung samt Verankerung aus der Wand draußen, ansonsten keine Schäden..

    Zu dem Zeitpunkt befanden sich ca 11 Personen in meiner Wohnung (ca. 50m²), lautstärke dem Silvesterabend angemessen.
    _____________________________

    So nun zum eigentlichen Sachverhalt:

    Am 03.01.2011 informierte ich den Hausmeister wegen dem entstandenen Schaden. Die Person der das passiert ist hat sich noch am Silvester abend gemeldet und die Kosten der Reperatur werden von seiner Familie zu 100% getragen. Zurück zum eigentlichen Sachverhalt:

    Am Samstag dem 22.01.2011, bekam ich von dem Vermieter eine fristlose Kündigung meiner Wohnung (muss die Wohnung bis 15.02.2011 räumen), Kündigungsgrund: Mutwillige Sachbeschädigung.

    Nun weis ich nicht so recht was ich machen soll, momentan bin ich ohne Arbeit da ich eine Weiterbildung mache um meine beruflichen Aussichten zu verbessern. Kann also nicht sofort raus oder sonstiges. Muss den Weg über das Amt nehmen, und das dauert länger als der 15.02.2011.

    Grobübersicht des Schadensersatz was vom Vermieter gefordert wird:

    Reperatur der Heizung : 300-400€
    Anwaltskosten vom Vermieter : 350 € rund
    Streitwert für 12 Monatsmieten (kalt) : rund 3500€
    Strafanzeige gegen mich wegen Mutwilliger Sachbeschädigung.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weil so recht weis ich nicht weiter.. werde mir so schnell als möglich erstmal einen Anwalt holen und die Heizung ganz machen lassen... aber leider hängt da noch mehr drann.
    Mein Vermieter ist auch noch Richter, wobei sich vermuten lässt, das er sich genau auskennt was das ganze Thema angeht.

    Aus mehreren Quellen, konnte ich vernehmen.. das mein Vermieter keine Hartz IV Empfänger leiden kann geschweigedenn duldet.. warum? Ich weis es nicht.. ich hab einen Abschluss, bin gebildet und Arbeite bald wieder... zudem kommt die Miete auch immer Pünktlich.

    Bitte helft mir :(.. bin etwas überfordert.
    Bei Fragen oder Unklarheiten einfach bescheid sagen, danke im Voraus!

    Mit freundlichen Grüßen: Robert Ochmann

  • Zitat

    Kündigungsgrund: Mutwillige Sachbeschädigung

    Ist in meinen Augen kein Grund für eine fristlose Kündigung. Vielmehr muss Ihnen Ihr Vermieter Gelegenheit geben, den entstandenen Schaden zu beseitigen.

    Ihr Vermieter hätte Ihnen eine Abmahnung mit der Aufforderung zur Schadensbeseitigung unter Fristsetzung schicken müssen. Erst wenn darauf keine Reaktion erfolgt wäre, hätte er fristlos kündigen können. Da dies allerdings nicht passiert ist, ist die ausgesprochene Kündigung gegenstandslos.

    Zitat

    Mein Vermieter ist auch noch Richter, wobei sich vermuten lässt, das er sich genau auskennt was das ganze Thema angeht

    Wage ich nach der Schilderung hier wahrlich zu bezweifeln.

  • Naja ich habe morgen erstmal Anwaltstermin hoffe ich komme da raus...

    Der Schaden wegen der Heizung wird so oder so bezahlt, auch wenn es keine Absicht war. Aber es geht mir vorallem um die ganzen haltlosen Dinge die ebenfalls dort drin standen

  • Darüber würde ich mir weniger Sorgen machen:

    Zitat

    Reperatur der Heizung : 300-400€
    Anwaltskosten vom Vermieter : 350 € rund
    Streitwert für 12 Monatsmieten (kalt) : rund 3500€
    Strafanzeige gegen mich wegen Mutwilliger Sachbeschädigun

    Reparatur der Heizung: Sollte selbstverständlich sein. Diese aber auch umgehend veranlassen.

    Anwaltskosten - Wofür? Wenn ich das richtig verstanden haben, hat Ihr Vermieter Ihnen die Kündigung übersandt.

    Strafanzeige: Lächerlich. Da Sie nicht Verursacher des Schaden sind, brauchen Sie sich darüber nun wirklich keine Sorgen machen.

  • Noch schlimmer: Dann sind es ja schon zwei Personen, die scheinbar keine Ahnung haben. Zumindest ein Anwalt sollte eigentlich

    § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    und hier insbesondere Abs. 3 kennen. Die hier unter den Punkten 1-3 genannten Faktoren die eine fristlose Kündigung ohne Fristsetzung bzw. Abmahnung rechtfertigen würden, treffen in Ihrem Fall nun wahrlich nicht zu. Der Verusacher des Schaden hat sich dazu bekannt und ist bereit, die Kosten für die Schadensbeseitigung zu übernehmen.

    Da die ausgesprochene fristlose Kündigung gegenstandslos ist, kann Ihr Vermieter auch nicht die ihm (unter Umständen auch nicht:D) entstandenen Anwaltskosten gegen sie geltend machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (24. Januar 2011 um 13:31)

  • Hallo Leipziger,

    ich weiss nicht, ob ich da lachen oder weinen soll...
    Du brauchst Dir überhaupt keine Sorgen zu machen. Ich schliesse mich Gruwo an.

    "Der Vermieter (obwohl selber Richter), schickte mir die Kündigung über seinen Anwalt, daher die Kosten.."
    Den kann/muss er selbst bezahlen (wer die Musik bestellt...). Du musst erst dann einen gegnerischen Anwalt bezahlen, wenn ein rechtskräftiges Urteil zugunsten der Gegenseite vorliegt. Ich verkneife mir mal eine Einschätzung über so manche Schwarzrobenträger...

    Du bist natürlich verpflichtet, den ordnungsgemässen Zustand der Heizkörperanbringung wiederherzustellen - auch an der Pappwand, egal wie.

    Der guten Ordnung halber, damit bei einem Schriftverkehr die Gegenseite nicht schmunzelt: Beim Jahreswechsel nicht 31.12.2010, 0 Uhr, sondern 24 Uhr, oder 01.01.2011 0 Uhr.:rolleyes:

  • Naja ich bin morgen erstmal beim Anwalt.. ich selber bin nicht in der Lage hier durch zu blicken.
    Danke für den Rat.


    Dann sollteste das Gespräch einleiten damit, dass Du eine Erstberatung bräuchtest. Das ist i.d.R. preiswerter.
    Berichte doch mal bitte, was er gesagt hat.

  • @ Berny - Stimmt, dass mit der Uhrzeit ist mir auch erst nach Deinem Post aufgefallen - ähem.

    Ich glaube auch kaum, dass hier irgendwelche Anwaltskosten entstanden sind, aber ich will auch nichts unterstellen ;)

  • Ja der Gedanke kam mir auch schon mit der Kostenenstehung... aber ein Richter schreckt dann doch etwas mehr ab. Weshalb ich mir ebenfalls Rat aus dem Internet hole.

    Ja mache ich, mal sehen was der Tag morgen so bringt.

  • @ Berny - Stimmt, dass mit der Uhrzeit ist mir auch erst nach Deinem Post aufgefallen - ähem.

    Ich glaube auch kaum, dass hier irgendwelche Anwaltskosten entstanden sind, aber ich will auch nichts unterstellen ;)


    Moin Gruwo,
    ich auch nicht.
    (Du wäschst meine Hände, ich wasche Dei.......:p;):D:o:))

  • Ja der Gedanke kam mir auch schon mit der Kostenenstehung... aber ein Richter schreckt dann doch etwas mehr ab. Weshalb ich mir ebenfalls Rat aus dem Internet hole.

    Ja mache ich, mal sehen was der Tag morgen so bringt.

    Bisher sind Dir keine Kosten (von der Gegenseite geforderte) entstanden - erst morgen bei Deinem RA.

  • Bisher sind Dir keine Kosten (von der Gegenseite geforderte) entstanden - erst morgen bei Deinem RA.


    Problem ist noch: die wollen das Geld (nur für das Rechtsschreiben) bis 28.01.haben..

    Die Heizung muss bis 15.02. ganz sein... wird aber auch schon eher. Da ich ein ordentlicher Mieter bin.

    Muss mein Anwalt die Zahlung rausschieben oder wie?

  • "Problem ist noch: die wollen das Geld (nur für das Rechtsschreiben) bis 28.01.haben.."
    Deren Problem. Alte Taktik der Einschüchterungsversuche.

    "Muss mein Anwalt die Zahlung rausschieben oder wie?"
    Was nicht (rechtssicher) existiert, kann auch nicht geschoben werden.

  • "Problem ist noch: die wollen das Geld (nur für das Rechtsschreiben) bis 28.01.haben.."
    Deren Problem. Alte Taktik der Einschüchterungsversuche.

    "Muss mein Anwalt die Zahlung rausschieben oder wie?"
    Was nicht (rechtssicher) existiert, kann auch nicht geschoben werden.

    Also soll ich die Aufforderung zur Zahlung der Anwaltskosten einfach ignorieren??

    Ich würde ja ein Telefonat bevorzugen mit dem Vermieter... aber sehe keine Chance das er mit sich reden lässt. Menschen gibt es..

  • Leipziger:
    "Also soll ich die Aufforderung zur Zahlung der Anwaltskosten einfach ignorieren??"
    Niemand hier kann/darf Dir einen präzisen Rat geben (Verbotene Rechtsberatung), sondern nur, was er/sie machen würde... Muss ich noch deutlicher werden?
    Dein Anwalt wird Dir morgen die Augen noch weiter öffnen.

    "Ich würde ja ein Telefonat bevorzugen mit dem Vermieter... aber sehe keine Chance das er mit sich reden lässt."
    Ich würde garnicht reagieren, bestenfalls schreiben.

  • Sorry mein Fehler, kommt nicht wieder vor.
    Gut danke dennoch :)


    Ich weiss nicht, worauf Du Deine Aussage beziehst. Dafür gibbet den Button "Zitieren"...;) - So, wie ich es jetzt gemacht habe.

  • Leipziger:
    "Also soll ich die Aufforderung zur Zahlung der Anwaltskosten einfach ignorieren??"
    Niemand hier kann/darf Dir einen präzisen Rat geben (Verbotene Rechtsberatung), sondern nur, was er/sie machen würde... Muss ich noch deutlicher werden?

    Darauf..

    Danke nochmals

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!