Hallo Karola,
dies ist ein umfangreiches Thema, deshalb nur der Link, und dann suchste unter Mieterhöhung usw.: Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
Hallo Karola,
dies ist ein umfangreiches Thema, deshalb nur der Link, und dann suchste unter Mieterhöhung usw.: Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht
Ok, dachte meine Erläuterung hätte dich umgestimmt!
Vielen Dank für deine Hilfe! Dann werd ich die Woche einen entsprechenden Brief aufsetzen.
Bei einer Verhandlung würde (je)der Richter (Dich) fragen, ob Du denn den Beklagten nachweislich erinnert/gemahnt/o.ä. hast, also, ob er eine Chance hatte - (oder ob Du es auf diesen hohen Betrag abgesehen hast...).
Also seid ihr jetzt auch meiner Meinung und seht die Gesetzeslage genauso wie ich?!
Was meint ihr denn nun? Sollte ich direkt den VerMieter auffordern die gesamte Nebenkostenvorauszahlung zurückzuzahlen und bei Nichtbeachtung direkt einen Anwalt zu Rate ziehen und es auf einen möglichen Prozess ankommen lassen?
Hallo Kenny, ich muss mich nicht wiederholen...?
Natürlich noch einmal nachweislich auffordern.
Hallo Samy,
seit wann wohnt Ihr dort?
... Der Mieter soll ja gerade dadurch geschützt werden, dass der Vermieter die Abrechnung nicht willkürlich hinauszögern kann. Wenn dem so wäre, dass der Vermieter jederzeit die Abrechnung nachreichen könnte, besteht ja absolut gar kein Mieterschutz. So könnte der Vermieter das Risiko jederzeit eingehen, ...
Danke für die Erläuterung, Kenny! Leuchtet ein.;)
Imho ist es unerheblich, ob der Hauptmieter in der Wohnung wohnt oder dort gemeldet ist. Die Frage ist, besteht das Mietverhätnis des Hauptmieters noch?
Es gibt einige Leute, die z.B. beruflich bedingt, 2 Wohnungen haben und deshalb vielleicht eine länger nicht nutzen.
Sobald das Mietverhätnis des Hauptmieters allerdings beendet wird, endet automatisch auch der Untermietvertrag.
Sofern der Hauptmieter nicht untervermieten durfte, wäre das übrigens ein Grund für eine Kündigung, die dann wiederum auch Sie betreffen würde.
... und den "Zwischen"vermieter schadenersatzpflichtig machen würde.
Der Vermieter hat jederzeit die Möglichkeit den Prozess bzw. die Rückforderung der Abschlagszahlen abzuwenden, indem er die Betriebskostenabrechnung nachreicht. Selbst noch am Prozesstag.
Und spätestens wenn wenn er Post vom Anwalt oder Gericht bekommt, wird er die Abrechnung wohl schleunigst vorlegen.
Dann wäre es wohl geschickter, wenn der VM auf die schriftliche letztmalige Aufforderung des Mieters nicht reagiert, mit einem Mahnbescheid zu beginnen, da dann die damit verbundenen Gebühren mit tituliert werden?
Aber rein von der Gesetzeslage her, hätte ich doch auch jetzt schon einen Anspruch auf die gesamte Nebenkostenvorauszahlung und nicht nur auf den Überschussbetrag der Abrechnung. Habe mir nochmal die gesamte Klage beim Bundegerichtshof dazu durchgelsesen und das lässt eindeutig darauf schließen, dass die Rechtslage so ausschaut. Also könnte ich doch auch gleich die gesamten 1800€ fordern!? Is zwar eigentlich nicht ganz meine Art, aber so wie er sich verhält möchte ich jetzt das maximal Mögliche rausholen. Er kanns verkraften...
Hmm, na ja...
Bei der wohl mit Sicherheit kommenden prozessualen Auseinandersetzung wird mit Sicherheit der Richter fragen, ob Du den Beklagten mal schriftlich nachweislich aufgefordert bzw. abgemahnt hast.
Er wird sich dann auf Unkenntnis berufen... - oder dann eine Kopie der Abrechnung, die er Dir angeblich im Dezember hat zukommen lassen, vorweisen...
Soll ich einfach einen Brief per Einschreiben und Rückschein an den Vermieter senden mit der Forderung der 1800€ mit einer Frist von vlt. 2 Wochen mit dem Hinweis auf die aktuelle Gesetzeslage und dem Urteil des Bundesgerichtshofs (evtl ein Auszug aus dem Urteil anhängen) und dabei mit einer Klage drohen bei nicht Beachtung?
Oder soll ich mich driekt an eine Anwaltskanzlei richten (bin rechtschutzversichert) und einen solchen Brief direkt von der Kanzlei aufsetzen lassen?
Hallo Kenny,
weder - noch.
Ich würde zunächst den VM per Einwurfeinschreiben (ein Einschreiben mit Rückschein gilt als nicht zugegangen, wenn es nicht angenommen bzw. bei Benachrchtigung bei der Post abgeholt wird. Ein Einwurfeinschr. gilt als zugegangen, sobald der Zusteller es in den Briefkasten einlegt.) mit Fristsetzung von 14 Tagen auffordern, die BetrkAbr 2009 zu erteilen und den Erstattungsbetrag auf Konto yxc zu überweisen. Drohen würde ich garnicht. Falls er nicht reagiert, würde ich den RA Zahlungsklage über die 1800 Ocken einreichen lassen. Vorher nochmal checken, ob Du auch Mietrecht mit versichert hast.
Hallo kenny_0815,
ZitatIm April 2010 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen...
Bisher habe ich weder eine Nebenkostenabrechnnung von 2009, noch eine von 2010 bekommen. Durch Anfrage beim Vermieter teilte er mir mit, dass wie erwartet für 2009 ein Guthaben vorhanden ist. Die Abrechung für 2010 könne er noch nicht machen, da die Heizkostenabrechnung für 2010 noch nicht fertig sei.
Das ist rechtswidrig. Die beiden Abrechnungen haben miteinander nichts zu tu, Er hätte die Abr.2009 Dir bis spätestens 31.12.2010 zukommen lassen MÜSSEN.
ZitatDer Vermieter möchte jedoch nicht einmal das Guthaben für 2009 auszahlen, da er der Meinung ist für 2010 könnte es eine Nachzahlung geben, sodass er das Guthaben mit dieser Abrechung verechnen möchte.
Rechtswidrig.
ZitatNun frag ich mich, ob der Vermieter überhaupt das Recht hat die Nebekosten von 2009 mit denen von 2010 zu verrechnen?!
Wie gesagt: Nein.
ZitatAußerdem frage ich mich, ob bei der Abrechung für 2010 gilt, dass er nun auch spätestens bis April 2011 abgerechnet haben muss
Nein.
Zitatgilt die Regel mit einem Jahr danach über den gesamten regulären Abrechnungszeitrum, also von Januar bis Dezember
Ja.
Ja , jeder einen Mietvertrag mit der Mietangabe , Bankverbind usw. also 2 Mietvertragsabschlüsse für eine Wohnung
In den einen steht nur mein Mann und in den anderen nur ich
es gibt also keinen Mietvertrag mit uns beide
jeder bekommt jetzt eine Wohnung zum gleichen Preis nur das die Wohnung ich schon habe und mein Mann dann leer ausgeht ..lach
Also will die VM doppelt Miete kassieren für eine Mietsache? Hier wäre eine juristische Prüfung wegen Betrugsversuch (§263 StGB) angebracht...
Also die MV-Entwürfe nicht in die Tonne, sondern aufbewahren.
Hallo demainzer,
Ansprüche des VM auf Behebung von Mängeln an der Mietsache verjähren regelmässig nach sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache.
Wenn der VM noch Kaution zurückbehält, würde ich ihn das lassen bis zur nächsten (und letzten) Betriebskostenabrechnung.
Moin Gruwo,
"Ich würde der Vermieterin zunächst die Knobel wegnehmen, denn das Auswürfeln von Betriebskosten ist nicht zulässig.
"
Was hältst Du von Pendeln oder Tarot-Karten?![]()
"Nee, Spass beiseite. Also die gewünschten Verträge dürften nur eine Verwendung haben - Ab damit in den Papierkorb bzw. zum Altpapier."
Bilderrahmen als Lachvorlage wären zu schade...:D
JA sie vermietet die Wohnung ganz neu ab 01.10.2010 an meinem Mann und an mich
also doppelt.
Hätte denn jeder eine 100%ige Miete zu zahlen?
Und noch etwas bzgl. der Wasserabrechnung: "Nachzahlung 200€" sagt überhaupt nichts: Die Nachzahlung ergibt sich immer aus der Endsumme Gesamtverbrauch abzüglich der geleisteten Vorauszahlungen.
Hallo Knoellchen,
auch auf die "Gefahr" hin, dass ich etwas von Gruwo (dem ich zustimme) geschriebenes wiederhole, meine Meinung wie folgt:
"im Oktober ist dann mein Mann in meine Wohnung eingezogen. Ich habe das meiner Vermieterin mitgeteilt"
Korrekt.
"daraufhin hat sie mir 2 neue Mietverträge ( 1 für mein Mann und 1 für mich ) geschickt die wir unterschreiben sollen"
Noch nie sowas gehört. Ist denn im Deinem (bestehenden) MV eine solche Klausel vorhanden?
"In den 2 neuen Mietverträgen stehen auch erhöhte Kosten drinn"
Wunschdenken der VM.
"Ist es nicht so das ich Vertragsparter bleibe und mein Mann ein Mitnutzungsrecht hat ???"
Ungefähr so. Wie Gruwo schrieb, sollte er per formlosen Nachtrag in den bestehenden MV mit allen Rechten und Pflichten mit aufgenommen werden. Soo einfach wäre das.
"Warum jetzt 2 neue Mietverträge ????"
Na, warum wohl? Eure VM möchte ja schliesslich nur Euer "Bestes"...
"Die Vermieterin besteht darauf und will die Verträge bis zum 15. Februar zurück."
Soll sie...
"Ich habe Ihr im Vorfeld schon schriftlich mitgeteilt das ich an meinem alten Vertrag festhalte und wir keine neuen Verträge abschließen werden"
Hätte ich auch so gemacht.
"aber wie es aussieht lässt sie sich darauf nicht ein."
Soll sie...
"wir haben einen kleinen Hof( wohnen auf dem Dorf) und möchte jetzt von allen 10 Euro Autostellplatzgebühren obwohl es keine ausgewiesenem Stellplätze gibt und kaum Platz ist und jeder gerade mal so sein Auto so hinstellen kann ist das rechtens ???"
Ist denn im Deinem (bestehenden) MV eine solche Klausel vorhanden?
"Kann sie Kompostgebühr auf den Mieter umlegen ??? Zahle jeden Monat 3 Euro dafür ."
Ist denn im Deinem (bestehenden) MV eine solche Klausel vorhanden?
"Dachrinnenreinigung auch 3 Euro obwohl 7 Jahre nie die dachrinne gereinigt wurde."
Ist denn im Deinem (bestehenden) MV eine solche Klausel vorhanden?
"Alle 5 Monate ändert sie die Nebenkosten ohne eine Abrechnung vorzulegen."
Halte ich für rechtswidrig, Nebenkostenabrechnungen sind järlich zu erstellen.
"Wir sind 3 Mieter hier und der eine zahlt nur 5 euro Wasser und Abwasser und ich bei 2 Personen 21 Euro. Es gab noch nie eine Wasserabrechnung."
Ist denn im Deinem (bestehenden) MV eine solche Klausel vorhanden? Wäre ohnehin ein Posten innerhalb der jährlichen NK-Abrechnung.
"Heizung wird geschätzt nach Wohnungsgröße"
Halte ich für rechtswidrig bei Häusern mit mehr als zwei WE.
"Firma für Ablesung der Röhrchen wurde wegen ( zu teuer geworden ) gekündigt."
Die Kosten hierfür sind Teil der Heizkosten und somit auf die Mieter umlegbar.
"Jetzt habe ich die höchste Nachzahlung on Allen bekommen da meine Wohnung größer ist obwohl ich sehr sparsam bin.
Ich weigere mich das zu zahlen ."
Ich habe den Eindruck, dass die VM keine Ahnung von Betriebskostenabrechnungen hat und so nach dörflicher Gutsfrauenart vorgeht.
Siehe auch § 2 BetrKV Aufstellung der Betriebskosten
Wichtig: Es können nur die Kosten auf die Mieter umgelegt werden, welche im MV vereinbart wurden. Sind durch einseitige Willenserklärung des VM NICHT abänderbar.
Hallo schreibmaus,
"ich habe einen def. Wasserhan am Waschbecken. Es tropft kaltes Wasser unter dem Waschbecken heraus."
Das scheint doch eher das Wandauslasseckventil zu sein, von dem eine Leitung hoch zum Wasserhahn geht?
Dieses gehört zur Mietsache, zu deren Instandhaltung der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist.
Auch eine Kleinreparaturklausel (zu Lasten des Mieters) im MV würde hier nicht greifen, da das Wandauslasseckventil (Preis im Handel unter 6€) vom Mieter i.d.R. nicht betätigt wird.
Ich würde den VM auffordern, den Schaden zeitnah zu beheben und ihn darauf aufmerksam machen, dass die durch sein Nichtstun entstehende Schädigung der Bausubstanz voll zu seinen Lasten geht.
- Wie ich aus Deinem anderen Postig entnehme, scheint ihn wohl sein Vermietobjekt nicht sonderlich zu interessieren...![]()
Hallo Gauvi,
irgendwo muss es doch wohl etwas Schriftliches geben...
Ich empfehle Dir, ein Vermieter-Forum (welches zwangsweise auch für Haus- und Wohnungseigentümer geeignet ist, bspw. Immobilien Forum Startseite ) zu besuchen, dieses hier ist vorwiegendst für Mieter.
Hallo JeromeHB,
möglicherweise ist der Einsatz des Hauptabsperrhahn entweder mechanisch defekt, oder verkalkt oder versifft.
Ich würde an Deiner Stelle den VM informieren und um zeitnahe Abhilfe ersuchen.
schreibmaus: "Des weiteren bin ich der einzige hier im Haus, der ganz frech und dreisst mal schnell einen Holzofen angeschafft hat und ein Loch in den Kamin gebohrt hat."
Du solltest gaaaanz dringend mit dem Bezirksschornsteinfegermeister Rücksprache nehmen mit Ortsbesichtigung. Gaskamine dürfen NIEMALS Verbindung mit Feuerungsöfen haben!!!!
"Die Zustimmung für diesen Ofen habe ich und er weis dass ich nur mit dem Holzofen meine Wohnung beheize."
Schriftlich?
"Aber das Problem fängt ja schon an das wir keinen Vertrag über Wärmelieferung haben."
Ist VM-Sache.
"Am Jahresende war eine Firma da und hat abgelesen an den Heizkörbern. Aber bis heute ist keine Abrechnung gekommen."
Soo schnell kann das auch garnicht gehen. Ausserdem bekommt die Heizkostenaufstellung Dein Vermieter, der sie dann im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen an seine Mieter weitergibt.
JeromeHB: "Die Abrechnung listet das Datum 23.08.2010 auf und ist für das Jahr 2009. Ich wohne in meiner Wohnung seit dem 01.11.2009. Ist das denn wichtig?
Ist ok.
"Ich habe an jeder Heizung so einen Zähler hängen.
Zähler Ista
Und im Badezimmer habe ich eine Wasseruhr hängen aber kann nicht beurteilen ob man diese ausserhalb der Wohnung ablesen kann.
So schaut der aus nur mit blauem Hintergrund. "
Letztere hat ja ein Funksymbol drauf. Ich nehme an, die alle können fernabgelesen werden.
"Gibt es keinen Verein, wo man seine Abrechnung einreichen kann und diese pürfen die auf Fehler zB. gegen eine Gebühr von 10 Euro oder so?
"
Ja, Mieterverein, oder wie er sich bei Euch nenenn mag (Telefonbuch, Google).
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