Hallo,
ich hätte ein paar Fragen zu meinen Rechten auf die Nebenkostenabrechnung nach meinem Auszug.
Im April 2010 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen...
Bisher habe ich weder eine Nebenkostenabrechnnung von 2009, noch eine von 2010 bekommen. Durch Anfrage beim Vermieter teilte er mir mit, dass wie erwartet für 2009 ein Guthaben vorhanden ist. Die Abrechung für 2010 könne er noch nicht machen, da die Heizkostenabrechnung für 2010 noch nicht fertig sei.
Der Vermieter möchte jedoch nicht einmal das Guthaben für 2009 auszahlen, da er der Meinung ist für 2010 könnte es eine Nachzahlung geben, sodass er das Guthaben mit dieser Abrechung verechnen möchte.
Erstens ist es total aus der Luft gegriffen, dass für 2010 eine Nachzahlung auftreten wird und zweitens hat er sogar noch einen kleinen Teil (150€) der Kaution für eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten.
Nun frag ich mich, ob der Vermieter überhaupt das Recht hat die Nebekosten von 2009 mit denen von 2010 zu verrechnen?!
Meiner Meinung nach muss der Vermieter spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Nebenkosten auch abgerechnet haben und ausgezahlt bzw eingefordert haben, da er ansonsten keinen Anspruch mehr auf die Forderung hätte. Gleiches sollte doch auch im umgekehrten Fall gelten?!
Außerdem frage ich mich, ob bei der Abrechung für 2010 gilt, dass er nun auch spätestens bis April 2011 abgerechnet haben muss oder gilt die Regel mit einem Jahr danach über den gesamten regulären Abrechnungszeitrum, also von Januar bis Dezember und nicht wie in unserem Fall von Januar bis einschließlich April?!
Vielen Dank schonmal für eure Antworten