Hallo Belili,
"ist der Balkon mittlerweile Einsturz gefährdet, im Keller haben wir fliesend Wasser, allerdings auf dem Fussboden, die Außentreppe bricht langsam weg, die haustür ist so verzogen, das sie kaum noch zu geht und hat unten einen so grossen Spalt, das die Katze eigentlich keine katzenklappe mehr braucht und wenn man auf dem Sofa sitzt, bekommt man einen steifen Hals, weil alle Fenster undicht sind. Natürlich haben wir den vermieter darauf aufmerksam gemacht und um Beseitigung gebeten. Allerdings kam von ihm nie eine Reaktion."
Habt Ihr dem VM all diese Mängel schriftlich nachweislich gerügt mit der Aufforderung, die Mietsache kurzfristig instand zu setzen?
"Irgendwann hatten wir dann die Nase voll und haben ihm eine Mietminderung angekündigt. Auch hierauf keine Reaktion. Also haben wir die Miete gemindert, mit dem Hinweis, das wir diese selbstverständlich wieder in voller Höhe zahlen, sobald die Mängel behoben sind. Was soll ich sagen... wieder keine Reaktion. Ein halbes jahr verging und mit einem mal hatten wir eine Reaktion von ihm.... die Kündigung."
Gab er eine Frist an? Wenn die Summe der Mietreduzierungen zwei Brutto-MM erreicht, kann der VM (fristlos) kundigen.
"Allerdings ohne Angabe von irgendwelchen Gründen."
Ist aber zwingend erforderlich.
"Eigentlich ist diese Kündigung ja sowieso unwirksam,"
Das entscheidest nicht Du...
"Allerdings wollen die neuen Vermieter eine Bescheinigung von dem alten Vermieter,"
Steht Euch nicht zu, es sei denn, dass solche in Euren MV explizit vereibart war.