Heizkostenabrechnung nach Auszug

  • Hallo!

    Wir sind im September vergangenen Jahres aus einer Wohnung in einem Haus mit Ölheizung ausgezogen. Ablesedienst ist Techem.

    Nun haben wir eine Abrechnung erhalten, bei der wir der Meinung sind, dass diese nicht stimmten kann.

    Wir haben den Mietvertrag zum 30.9.2010 gekündigt.

    Am 7.9. wurden noch einmal rund 3500 l Öl getankt.

    Dadurch wurden die Gesamt-Kosten für das Haus (3 Wohnungen und 1 Firma) natürlich nach oben getrieben - und dafür sollen wir nachzahlen. D. h. mit anderen Worten, dass diese sogenannten Verbrauchsstriche für unsere Wohnung auf die Jahresgesamtölmenge gerechnet werden. Wir sind doch aber im September ausgezogen. Da zahlen wir doch für andere mit.

    Ist das rechtlich in Ordnung oder haben wir eine Handhabe dagegen?

    Danke für Antworten.

    Andre

  • Hallo Andre,

    dieses Thema wird hier nicht zufriedenstellend geklärt werden können.
    Ich verwalte selbst ein MFH, aber gottseidank haben wir Gasheizung mit Versorgung durch das EVU, keine Ölvorrats- und verbrauchsrechnerei.:)
    Ich empfehle Dir, die HK-Berechnung mit einem Fachmann, bspw. Mieterbund, durchzugehen.
    Der Provider wird schon richtig berechnen...., wenn er korrekte Angaben von seinem Kunden (Euer VM) bekommt.

  • Eine ordentliche Abrechnung des Ölverbrauchs mmuss dem dem Endbestand des Vorjahres als Anfangsbestand beginnen, dann kommen die Lieferungen des ganzen Jahres und zum Schluss wird der Endbestand abgezogen.

    Und dieser Jahresverbrauch ist die Grundlage für die Berechnung der Heizkosten. Selbst wenn im Oktober oder Dezember noch einmal Öl geliefert wurde, gehört die Rechnung in die Abrechnung.

    Klartext: Alle Rechnungen des Abrechnungszeitraums von 12 Monaten (das muss nicht das Kalenderjahr sein) werden vom Dienstleister zur Abrechnung benötigt. Der Mieter, der vorzeitig ausgezogen ist, zahlt nur für den Zeitraum seiner Mietzeit anteilmäßig, bzw. seinen Verbrauch.

  • Klartext: Alle Rechnungen des Abrechnungszeitraums von 12 Monaten (das muss nicht das Kalenderjahr sein) werden vom Dienstleister zur Abrechnung benötigt. Der Mieter, der vorzeitig ausgezogen ist, zahlt nur für den Zeitraum seiner Mietzeit anteilmäßig, bzw. seinen Verbrauch.


    ... und dann muss man auch noch zu allen Einzelmengen die korrekten Preise haben.
    Ich kann mir vorstellen, dass dabei (un-?)beabsichtigte Fehler unterlaufen können...

  • Zitat

    ... und dann muss man auch noch zu allen Einzelmengen die korrekten Preise haben.
    Ich kann mir vorstellen, dass dabei (un-?)beabsichtigte Fehler unterlaufen können...

    Nöö, eigentlich nicht, da sämtliche Ölrechnungen vorliegen sollten.

    Aber im Prinzip ist es bei Gasheizungen ja genauso. Dort wird auch die während des Abrechnungszeitraums gelieferte Gasmenge bei der Abrechnung berücksichtigt. Der einzige Unterschied ist, dass bei Gasheizungen eine Rechnung existiert, bei Ölheizungen durchaus mehrere für Öllieferungen und dass bei letzterer die Restölmenge zu berücksichtigen ist.

    Zitat

    Dadurch wurden die Gesamt-Kosten für das Haus (3 Wohnungen und 1 Firma) natürlich nach oben getrieben - und dafür sollen wir nachzahlen. D. h. mit anderen Worten, dass diese sogenannten Verbrauchsstriche für unsere Wohnung auf die Jahresgesamtölmenge gerechnet werden. Wir sind doch aber im September ausgezogen. Da zahlen wir doch für andere mit

    Genau da liegt der Trugschluss. Denn es wird bei der Abrechnung ja auch der Gesamtverbrauch des Hauses während des Abrechnungszeitraums berücksichtigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (11. Februar 2011 um 13:09)


  • "Zitat:
    ... und dann muss man auch noch zu allen Einzelmengen die korrekten Preise haben.
    Ich kann mir vorstellen, dass dabei (un-?)beabsichtigte Fehler unterlaufen können...

    Nöö, eigentlich nicht, da sämtliche Ölrechnungen vorliegen sollten.
    Aber im Prinzip ist es bei Gasheizungen ja genauso. Dort wird auch die während des Abrechnungszeitraums gelieferte Gasmenge bei der Abrechnung berücksichtigt. Der einzige Unterschied ist, dass bei Gasheizungen eine Rechnung existiert, bei Ölheizungen durchaus mehrere für Öllieferungen und dass bei letzterer die Restölmenge zu berücksichtigen ist."

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    Soweit richtig, aaber: bei Ölheizungen ist ja auch die vom Vorjahreszeitraum übernommene Ölmenge (Anfangsbestand) und deren Wert(!) zu berücksichtigen, um anhand der nachgetankten Ölmenge und dem Restbestand den Verbrauch zu ermitteln, welches eine recht einfache Rechnung sein dürfte.
    Bei der Ermittlung der Heizkosten geht der Ölverbrauch eigentlich nicht in die Rechnung ein, SONDERN der Preis dafür. Und der Wert des Anfangsbestands dürfte eigentlich schwieriger zu ermitteln sein, da der Anfangsbestand ja auch ein Mischmasch von vorherigen Betankungen zu den damaligen unterschiedlichen Preisen darstellt.
    Genauso verhält es sich mit der Ermittlung des Wertes des Endbestandes...

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    "Zitat:
    Dadurch wurden die Gesamt-Kosten für das Haus (3 Wohnungen und 1 Firma) natürlich nach oben getrieben - und dafür sollen wir nachzahlen. D. h. mit anderen Worten, dass diese sogenannten Verbrauchsstriche für unsere Wohnung auf die Jahresgesamtölmenge gerechnet werden. Wir sind doch aber im September ausgezogen. Da zahlen wir doch für andere mit.

    Genau da liegt der Trugschluss. Denn es wird bei der Abrechnung ja auch der Gesamtverbrauch des Hauses während des Abrechnungszeitraums berücksichtigt.

    Das ist m.M. schon i.O. so, denn die Verbrauchseinheiten wurden ja auch nur bis zum Auszug im September gezählt. Wichtig ist aber auch, dass der in der Heizostenberechnung enthaltene 30%ige Grundflächenanteil auch nur bis zum September berechnet wurde.

  • Zitat

    Bei der Ermittlung der Heizkosten geht der Ölverbrauch eigentlich nicht in die Rechnung ein, SONDERN der Preis dafür. Und der Wert des Anfangsbestands dürfte eigentlich schwieriger zu ermitteln sein, da der Anfangsbestand ja auch ein Mischmasch von vorherigen Betankungen zu den damaligen unterschiedlichen Preisen darstellt.
    Genauso verhält es sich mit der Ermittlung des Wertes des Endbestandes...

    @ Berny:

    Sehe ich nicht so. Das Verfahren ist eigentlich recht simpel und logisch. Für die Ermittlung der Menge und der Kosten des Ölverbrauchs werden alle Rechnungen für die Öllieferungen im laufenden Abrechungsjahr herangezogen. Grundlage für die Berechnung des Restölbestands ist in der Regel somit die Rechnung für die letzte Öllieferung. Es sei denn, der Restöbestand übersteigt die gelieferte Menge, dann wird auch noch die vorletzte Rechnung benötigt. Denn schließlich resultiert der Restölbestand aus dieser/diesen Lieferungen. Aus den Preisen dieser Rechnung(en) kann der Wert des Restölbestands errechnet werden. Die Menge und die Kosten des Restölbestands werden dann von den Rechnungen der Öllieferungen aus dem Abrechnungsjahr in Abzug gebracht. Dieser Abzug bildet dann gleichzeitig den Anfangsbestand für die Abrechnung des folgenden Abrechnungszeitraums.

    Zitat

    Wichtig ist aber auch, dass der in der Heizostenberechnung enthaltene 30%ige Grundflächenanteil auch nur bis zum September berechnet wurde.

    Wenn die Abrechnung, wie geschildert, von der Techem erstellt wurde, habe ich da wenig Bedenken


  • Zitat Berny:
    Bei der Ermittlung der Heizkosten geht der Ölverbrauch eigentlich nicht in die Rechnung ein, SONDERN der Preis dafür. Und der Wert des Anfangsbestands dürfte eigentlich schwieriger zu ermitteln sein, da der Anfangsbestand ja auch ein Mischmasch von vorherigen Betankungen zu den damaligen unterschiedlichen Preisen darstellt.
    Genauso verhält es sich mit der Ermittlung des Wertes des Endbestandes...

    @ Berny:
    Sehe ich nicht so. Das Verfahren ist eigentlich recht simpel und logisch. Für die Ermittlung der Menge und der Kosten des Ölverbrauchs werden alle Rechnungen für die Öllieferungen im laufenden Abrechungsjahr herangezogen. Grundlage für die Berechnung des Restölbestands ist in der Regel somit die Rechnung für die letzte Öllieferung. Es sei denn, der Restöbestand übersteigt die gelieferte Menge, dann wird auch noch die vorletzte Rechnung benötigt. Denn schließlich resultiert der Restölbestand aus dieser/diesen Lieferungen. Aus den Preisen dieser Rechnung(en) kann der Wert des Restölbestands errechnet werden. Die Menge und die Kosten des Restölbestands werden dann von den Rechnungen der Öllieferungen aus dem Abrechnungsjahr in Abzug gebracht. Dieser Abzug bildet dann gleichzeitig den Anfangsbestand für die Abrechnung des folgenden Abrechnungszeitraums.


    Danke, Gruwo, Du hast meine Meinung lediglich anders formuliert...;)
    (Wir wissen doch beide, worum es sich dreht).
    Wenn ich jedoch immer zur gleichen Zeit nachtanke, bis der Tank voll ist, würde ich es evtl. anders machen, nämlich diesen Rechnungsbetrag umlegen.

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