Anmeldung bei Energieversorger

  • Hey ihr,

    bin neu hier im Forum und hab gleich eine Frage

    Wir ziehen zum 01.03. in eine neue Wohnung und dort ist es so, dass die Anmeldung beim Energieversorger durch die Hausverwaltung stattfindet.

    Laut dem Energieversorger ist es allerdings nicht mehr möglich (neues Gesetz vom 01.01.11) das die Anmeldung durch die Hausverwaltung erfolgen darf, sondern ich muss dies selbst erledigen.

    Stellt ja so auch kein wirkliches Problem dar. Allerdings sind in den Nebenkosten Heizung und Wasser enthalten. Wenn ich mich nun selbst anmelde muss nicht dann ich das Geld an den Energieversorger bezahlen?

    Gibt es dieses Gesetz wirklich? Hab Zweifel an der Richtigkeit der Aussage, da ich vor 4 bzw. 3 Wochen eine E-Mail bzw. einen Brief an den Energieversorger geschickt habe und mir dieser weiß machen wollte das beides noch nicht bearbeitet wurde weil Sie über 4 Wochen kein (PC-)System hatten (was ich mir bei einem großen Unternehmen nun wirklich nicht vorstellen kann) und ich mich halt gedulden muss bis meine Anfrage bearbeitet wird...

    Gruß

  • Hallo Beaver,

    "... die Anmeldung beim Energieversorger durch die Hausverwaltung stattfindet."
    Das betrifft bestenfalls Euren Stromzähler.

    "Laut dem Energieversorger ist es allerdings nicht mehr möglich (neues Gesetz vom 01.01.11) das die Anmeldung durch die Hausverwaltung erfolgen darf, sondern ich muss dies selbst erledigen."
    Halte ich für dummes Zeug, habe sowas noch nie gehört: Habe gerade mal die NVV in MG angerufen: Sowohl Mieter (=Kunde) als auch Vermieter/Hausverwalter können das machen.

    "Allerdings sind in den Nebenkosten Heizung und Wasser enthalten."
    Die laufen über den VM/die HV.

    "Gibt es dieses Gesetz wirklich? Hab Zweifel an der Richtigkeit der Aussage, da ich vor 4 bzw. 3 Wochen eine E-Mail bzw. einen Brief an den Energieversorger geschickt habe und mir dieser weiß machen wollte das beides noch nicht bearbeitet wurde weil Sie über 4 Wochen kein (PC-)System hatten"
    Selten so gelacht/geweint.
    Ich würde mal mit einem Vorgesetzten sprechen und mir einen seriösen Mit-Wettbewerber empfehlen lassen. Auf grobe Klötze gehört ein grober Keil.

  • Stellt ja so auch kein wirkliches Problem dar. Allerdings sind in den Nebenkosten Heizung und Wasser enthalten.

    Was für eine Art Heizung soll denn in den Nebenkosten enthalten sein? Laut Heizkostenverordnung (und das ist quasi ein Gesetz) müssen der Verbrauch von Wärme und Warmwasser individuell (für jede Wohnung getrennt) erfasst und abgerechnet werden.

    Wenn ich mich nun selbst anmelde muss nicht dann ich das Geld an den Energieversorger bezahlen?

    Noch mal. Was ist das für eine Heizung?

    Gruß

    Und hier zum Thema, dass eine Bruttowarmmiete nicht erlaubt ist:

    energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

  • Hey ihr,

    vielen Dank für eure Antworten. Es handelt sich um eine (Gas-)Zentralheizung.

    In den Nebenkosten ist der Abschlag für Wasser/Heizung enthalten und wird am Ende des Jahres nochmal mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet.

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