Beiträge von Berny
-
-
Hallo, wir haben unsere Wohnung gekündigt, weil unsere Wohnung bis jetzt nicht komplett fertiggestellt wurde und wir uns nur ärgern. Ständig waren Handwerker hier und wir mussten uns Urlaub nehmen. Jetzt haben wir zu Ende Februar 2017 gekündigt und der Vermieter möchte wieder Handwerker bestellen, damit vor Einzug der neuen Mieter alles fertig ist. Müssen wir uns das wirklich gefallen lassen?
Nein, der VM darf über die Mietsache erst nach Endes des Mietzeitraums verfügen. -
Da er auch sagte, wenn er neuen Laminat verlegt könnte er auch mehr Miete verlangen��
Soll er machen, ist doch i.O. - aber nicht auf Deine Kosten . -
Hallo Jani22000,
ich denke nicht, dass der VM auf Eure bzw. Eurer HaftpflVers. Kosten die Schliessanlage aufwerten kann. Ich würde ihn stets an die Versicherung verweisen, denn die wird unberechtigte Ansprüche zurückweisen. Halte uns bitte über den Fortgang informiert. -
ich habe meinen Vertrag fristgerecht zum 30.01. gekündigt, ziehe aber schon 1,5 Monate vor Vertragsende, also 15.12. aus. Mein Vermieter will die Wohnung schon ab dem 01.01.17 weitervermieten und hat schon einen Mieter etc..
Muss ich also die Miete für Januar bezahlen, obwohl ein neuer Mieter bereits in meiner alten Wohnung ist?
Hallo Michael,
natürlich nicht. Normalerweise endet das Mietverhältnis am 31.01.2017. Sollte der VM bereits vorher neu vermieten (womit Du einverstanden sein müsstest) ODER bereits vorher Arbeiten in der Mietsache durchführen, bist Du ab dem Datum von der Zahlung von Miete und Betriebskosten frei. Voraussetzung ist, dass Du sämtliche Schlüssel (sinnvollerweise gegen Quittung!) zurück gegeben hast. -
Die Mieter sollen die SAT-Anlage kaufen, für sich, von ihrem Geld. Wir reden von einer Schüssel mit 8-fach-Verteiler für 1700 Euro.
... damit der VM/Hauseigentümer nix damit zu tun hat...
Wenn ein ausreichendes Koax-Kabelnetz vorhanden ist, würde ich die Anlage für ein Bruchteil des Preises bauen, evtl.lassen... -
Ohne das wir Angst haben müssen das der Boden kaputt geht) und ich fragte ihn was sein Vorschlag wäre. Wir sollten ihm jetzt ein Vorschlag machen was wir uns als Entschädigung vorstellen.
Ist es übertrieben zu sagen "1Monat Mietfrei" oder ist es zu wenig?
Was denkt ihr?
Ist Ansichtssache, jedoch solltet Ihr bedenken, was anschliessend, also nach Mietende, sein wird. -
Mit Grundversorgung hat das unserer Meinung nach nicht viel zu tun, aber wie ist die Rechtslage?
Die wird Dir ein Rechtsanwalt erklären.
Als Ihr die Wohnung Anno Dunnemals angemietet hattet, wird der Vermieter m.W. wohl kaum verpflichtet sein, dem technischen "Fortschritt" Rechnung zu tragen. Immerhin hat ja der VM Euch einen akzeptablen Vorschlag gemacht, den Ihr aus Borniertheit(?) nicht akzeptieren wollt. -
Das nur wenn das Mietverhältnis beendet ist und wenn der Mieter nachweisen kann das er trotz Aufforderung keine Abrechnung(en) erhalten hat.
Ansonsten kann der Mieter lediglich die Vorauszahlungen zurückbehalten.
Jaja, es dreht sich ja um die geleisten BK-VZ... -
Hat jemand eine konstruktive Idee, wie ich das Problem angehen kann?
Terminabsprache mit der bauausführenden Firma. -
Folgendes Szenario:
2012 wurde ein Mietvetrag unterschrieben und ...
Ebenfalls ohne Gruss:
Es kommt eher darauf an, wann das Mietverhältnis begann bzw. die Mietzinszahlungen begannen. -
Ok ich prüf das nochmal alles und schau mir mal die gesetzliche Regelung für die Umlage auf Personen und Wohnfläche an, sonst schonmal vielen Dank für die Hilfe!
Tipp: Lass' Dir vom VM die Diskrepanzen schlüssig(!) erklären. Bei Nichterfolg kannste der Abrechnung in den entsprechenden Punkten (schriftlich!) widersprechen, evtl. vom Abrechnungsbetrag pauschal 15% abziehen. Bitte halte uns auf dem Laufenden. -
Im 2. Bild in Post #7 (2 Seiten des Mietvertrages), darauf bezog sich meine Antwort, steht nix von Wohnfläche und auch nix von Vorauszahlungen.
Bitte den Blick heben...: Posting #6 ist gemeint...
-
Ok, vielen Dank!
Gerne! Kannst uns ja gelegentlich über den Fortgang berichten (man lernt ja nie aus...). -
meines Erachtens ist dann aber die Durchführung von Winterdienstarbeiten nicht wirksam auf den Mieter übertragen, so kann es sein, dass es angebracht ist, durch die Hausverwaltung eben zusätzliche Dienste durchführen zu lassen.
Meine ich auch. M.W. steht in den Ortssatzungen sinngemäss, dass der Gehweg von / bis Uhr in eine Breite von bspw. 1m schnee- und eisfrei zu halten und/oder mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen ist. -
Im 2. Bild 2. Zeile von unten:
59m².:D ... -
-
Stefan_R:
"In meinem Haus gibt es Drogenparties. Anders kann man es nicht beschreiben."
- Hast Du das auch schon der Polizei "beschrieben"?"wenn ich mit einem Auto nicht in den eigenen Hof fahren kann."
- Ist Dir die Zufhartmöglichkeit mietvertraglich zugesichert?"Ich versperre niemanden die Zufahrt."
- Who cares?"Und die Hausverwaltung (es gibt nur eine) verbietet es, mit der Begründung das es in der Vergangenheit zu viel Schäden am Haus kam. Deswegen darf niemand mehr mit dem Auto in den Hof fahren."
- Immerhin haben sie ihre Entscheidung höflicherweise sogar begründet...Du wirst den Umzug schon schaffen, vlt. werden die Hindernisse noch in der verbleibneen Zeit weggeräumt. Bitte berichte anschlessend.
-
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!