Nebenkosten: Kosten für das Anmieten einer Ausstattung zur Verbrauchserfassun

  • Hallo Mietrecht Forum,

    auf meiner Betriebskostenabrechnung für 2015 ist ein neuer Punkt aufgeführt, indem mein Vermieter Kosten für das Anmieten einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung umlegt. Er begründet dieses mit einem Austausch von Heizkörperwärmezähler die er 2015 gewechselt hat lassen und jetzt anmietet. Vorher gehörte dieses zur Wohnungsausstattung. Der Vermieter hat weder mich noch die anderen Mieter darüber informiert und hat demnach kein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Vermieter behauptet das wäre im Mietvertrag geregelt. Dort steht das Nebenkosten durch Anmieten einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung auf den Mieter umgelegt werden können.

    Meine Frage an Euch: Hätte er uns trotzdem vor Umstellung informieren müssen um uns ein Widerspruchsrecht einzuräumen oder ist dieses durch den Vertrag schon geregelt.

    Ich freue mich auf Hilfe und Antworten.

  • Vielen Dank anitari,

    die Seite habe ich gefunden. Demnach würde ich sagen, dass mein Vermieter mich hätte informieren müssen. Indem er aber sagt, dass es im Mietvertrag steht hätte er uns nicht informieren müssen. Hast du Rat?

  • Vielen Dank anitari,

    die Seite habe ich gefunden. Demnach würde ich sagen, dass mein Vermieter mich hätte informieren müssen. Indem er aber sagt, dass es im Mietvertrag steht hätte er uns nicht informieren müssen. Hast du Rat?


    Ich würde sagen die Informationspflicht entfällt nicht dadurch, das es im MV. steht. Andererseits, was soll der Ärger? Umlegbar ist es wohl, meine ich, ergo wird das mittelfristig auch passieren. Solange kann man natürlich auf Formalien beharren. Aber ob das was bringt ausser Stress?
    Über was für eine Summe reden wir hier eigentlich, davon würde ich das abhängig machen, denke ich.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (10. Dezember 2016 um 11:36)

  • Umlegbar ist es laut meiner Recherche nur wenn innerhalb von einem Monat kein Widerspruch der Mieter erfolgt ist. Die Chance des Widerspruches hatten wir leider nicht. Ich bin seit Anfang 2016 umgezogen, sodass mir die Umlegung in Zukunft erspart bleibt. Hätte ich ein Widerspruchsrecht gehabt obwohl es eine Klausel im Mietvertrag gibt?

  • Die Chance des Widerspruches hatten wir leider nicht. Ich bin seit Anfang 2016 umgezogen, sodass mir die Umlegung in Zukunft erspart bleibt.


    Dann gib' doch Ruhe. - Oder lass' Dich von einem RA kostenpflichtig beraten...

  • Umlegbar ist es laut meiner Recherche nur wenn innerhalb von einem Monat kein Widerspruch der Mieter erfolgt ist. Die Chance des Widerspruches hatten wir leider nicht. Ich bin seit Anfang 2016 umgezogen, sodass mir die Umlegung in Zukunft erspart bleibt. Hätte ich ein Widerspruchsrecht gehabt obwohl es eine Klausel im Mietvertrag gibt?

    Na ja, du hast dich aber offensichtlich damit grundsätzlich einverstanden erklärt, wenn man dem MV. folgt. In wie weit diese Vereinbarung gilt, wird man im Zweifel vor Gericht erfahren.

  • Der Vermieter hätte sie auch kaufen und als Modernisierung auf die Miete aufschlagen können.

    Aber es gibt auch Mieter, die nur nach Schneeräumplan und nicht mit Schneekarte ihren Dienst verrichten.

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