Schlüsselverlust - Austausch Schließanlage

  • Hallo Zusammen,

    vor 6Monaten sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen. Bei Auszug haben wir bemerkt dass uns ein Schlüssel fehlt, der die Wohnungstür und den zur Wohnung zugehörigen Kellerraum schließt. Die Haustür sowie die Kellereingangstür sind separat schließbar per Transponder.

    Wir haben den Schlüsselverlust umgehend unserer Haftpflichtvers. gemeldet. Der Vermieter indes hat uns einen Kostenvoranschlag zufesandt, der den Einbau einer elektronischen Schließanlage für 800,00€ umfasst. Bis dato verfügten die Türen über normale mechanische Schlösser.

    Die Versicherung forderte von dem Vermieter die Vorlage der ursprünglichen Anschaffungsrechnung und das Schlüsselbuch. Hierauf hat der Vermieter bis heute nicht reagiert.

    Inzwischen hat er die Schlösser ausgetauscht und schickte heute die Rechnung mit Frist 31.12.2016. Bis zur Kostendeckung behält er unsere Kaution ein.

    Müssen wir tatsächlich die Kosten komplett übernehmen wo er eine Aufwertung der Schließanlage vorgenommen hat? Was tun wenn er der Forderung der Versicherung nicht nach kommt und der Schadenfall nicht abgewickelt werden kann?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Hallo Jani22000,
    ich denke nicht, dass der VM auf Eure bzw. Eurer HaftpflVers. Kosten die Schliessanlage aufwerten kann. Ich würde ihn stets an die Versicherung verweisen, denn die wird unberechtigte Ansprüche zurückweisen. Halte uns bitte über den Fortgang informiert.

  • Hallo Zusammen,

    vor 6Monaten sind wir aus unserer Wohnung ausgezogen. Bei Auszug haben wir bemerkt dass uns ein Schlüssel fehlt, der die Wohnungstür und den zur Wohnung zugehörigen Kellerraum schließt. Die Haustür sowie die Kellereingangstür sind separat schließbar per Transponder.

    Wir haben den Schlüsselverlust umgehend unserer Haftpflichtvers. gemeldet. Der Vermieter indes hat uns einen Kostenvoranschlag zufesandt, der den Einbau einer elektronischen Schließanlage für 800,00€ umfasst. Bis dato verfügten die Türen über normale mechanische Schlösser.

    Die Versicherung forderte von dem Vermieter die Vorlage der ursprünglichen Anschaffungsrechnung und das Schlüsselbuch. Hierauf hat der Vermieter bis heute nicht reagiert.

    Inzwischen hat er die Schlösser ausgetauscht und schickte heute die Rechnung mit Frist 31.12.2016. Bis zur Kostendeckung behält er unsere Kaution ein.

    Müssen wir tatsächlich die Kosten komplett übernehmen wo er eine Aufwertung der Schließanlage vorgenommen hat? Was tun wenn er der Forderung der Versicherung nicht nach kommt und der Schadenfall nicht abgewickelt werden kann?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Hallo,

    sekundär, wehrt eine Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Forderungen ab, d. h. die Rechnung sollte umgehend an die Versicherung geschickt werden, damit die nun weitere Schritte einleiten kann.

    Zwischenzeitlich kannst du aber bereits, wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht, die Herausgabe der Kaution einklagen.

    Gruß
    BHShuber

  • Anschaffungskosten-Rechnung für die Schlüssel müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, aus Steuergründen. Eine längere Aufbewahrungspflicht von Rechnungen ist mir nicht bekannt.Unter diesen Umständen könnte der VM die diesbezügliche Forderung der Versicherung nicht erfüllen.

  • Anschaffungskosten-Rechnung für die Schlüssel müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, aus Steuergründen. Eine längere Aufbewahrungspflicht von Rechnungen ist mir nicht bekannt.Unter diesen Umständen könnte der VM die diesbezügliche Forderung der Versicherung nicht erfüllen.

    Hallo,

    ist auch nicht nötig, denn dann wird ein fiktiv ermittelter Wert herangezogen der diesen Widerspiegelt, was die Schließanlage, bzw. Erneuerung der Schlüssel ohne Wertverbesserung kosten würde.

    Allerdings wenn ich mich als Vermieter der eine Forderung hat, die die Versicherung zahlen würde nicht in der Lage sehe, auf deren Schreiben zu antworten und dann was ja auch vollkommen richtig ist mit einer Rechnung an den Mieter wende, muss ich mich nicht wundern, wenn das dann vor dem Richter endet.

    Gruß
    BHShuber

  • Vielen Dank für die Antworten,
    lt. Vermieter hätte er nie ein Schreiben der Versicherung erhalten. Es wurde jetzt zum 3. Mal verschickt. Ich denke auch dass die Versicherung nur einen angemessenen Teil erstattet.

    Jedoch glaube ich nicht dass der Vermieter die Kaution rausgibt solange nicht die gesamte Forderung gezahlt ist.

    Warum muss man nur nach 5 Jahren guter Mietzeit ohne Streit jetzt so anfangen *kopfschüttel*

  • Vielen Dank für die Antworten,
    lt. Vermieter hätte er nie ein Schreiben der Versicherung erhalten. Es wurde jetzt zum 3. Mal verschickt. Ich denke auch dass die Versicherung nur einen angemessenen Teil erstattet.

    Jedoch glaube ich nicht dass der Vermieter die Kaution rausgibt solange nicht die gesamte Forderung gezahlt ist.

    Warum muss man nur nach 5 Jahren guter Mietzeit ohne Streit jetzt so anfangen *kopfschüttel*

    Hallo,

    bisher hat die Versicherung noch kein Schadentilgungsangebot an den Vermieter geäußert, selbst wenn hier nur die Hälfte dessen gezahlt wird, was der Vermieter veranschlagt, steht noch nicht fest ob der Vermieter eine Verbesserung auf Kosten des Mieters anstrebt.

    Genau das will die Versicherung vermeiden, indem die nun einen Nachweis der damaligen Kosten verlangt.

    Schicke die Rechnung an den Versicherer und lies die die Regulierungsbegründung genau durch, den Rest falls es noch was draufzuzahlen gibt und der Vermieter sich nicht hierdurch verbessert, muss der Mieter selber drauflegen.

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Vermieter einen Nachweis erbringt, ist er dazu nicht in der Lage, wird die Versicherung die Regulierung ablehnen, bietet aber dem Versicherungsnehmer sekundär Rechtschutz wenn der Vermieter den Mieter verklagt.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo allerseits,

    grundsaetzlich: Schluessel verloren bedeutet Kostenersatz, bei einer Schliessanlage unter Umstaenden sogar fuer die Kosten des Austauschs der gesamten Schliessanlage (BGH VIII ZR 205/13). Bei einer großen Schliessanlage kann das ganz erheblich mehr kosten als der hier in Rede stehenden Betrag fuer ein elektronisches Schloss.

    Von daher muss hier also erst einmal abgewaegt werden, ob das elektronische Schloss tatsaechlich als Aufwertung zu betrachten ist oder ob der Vermieter hier lediglich im Rahmen der Schadenminimierung eine guenstigere Alternative gewaehlt hat. Darueber laesst sich dann vor Gericht trefflich streiten, Anwaelte und Gutachter freuen sich. Derjenige, der den Prozess verliert allerdings weniger, der darf den ganzen Zauber naemlich zahlen.

    Dann das Thema Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherungen zahlen in solchen Fallen in aller Regel nur sehr zoegerlich. Warum? Sie sind in den meisten Faellen laut Vertrag lediglich zur Abwehr von unberechtigten Forderungen verpflichtet. Das bedeutet, wenn Du den Schaden gemeldet hast und verklagt wirst, kuemmert sich die Versicherung darum. Zieht der Vermieter den Betrag aber von der Kaution ab, muss der Mieter klagen. Das ist dann eben keine Abwehr mehr, sondern eine aktive Klage. Und da muss sich die Haftpflichtversicherung nicht drum kuemmern.

    Da die meisten Mieter sich den Terz mit einer Klage nicht antun, braucht die Versicherung nicht zahlen, wenn sie nur genug unvernuenftige Forderungen an den Anspruchsteller stellt. Und es gibt nicht wenige Haftpflichtversicherungen, die genau das tun.

    cu
    Guenni

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