Beiträge von Berny

    Amellie:

    "Die wurden im Rahmen des Heizungstauschs von Öl zu Gas mit abgelesen. Und im Dezember haben die das dann vergessen."
    Wie ich bereits zweimal sagte, haben "die" das Wasserablesen nicht vergessen, da die Prozentualen Anteile der Einzelabnehmer bereits seit der Augustablesung feststanden. Diese wurden dann lediglich auf den JahresEuroGesamtbetrag hochgerechnet.

    "Jetzt hab ich doch nur 42m³ auf der Uhr, soll aber prozentual das Wasser bis zum Ende des Jahres zahlen..."
    Da müsste ich die Unterlagen sehen. Du kannst Dir jedoch die Unterlagen vom VM zeigen lassen.

    "Im nächsten jahr hab ich dann 82m³ auf der Uhr"
    Das weisst Du jetzt schon...?

    "wir haben grad einen Mieterwechsel und der Mieter hat dann im Dezember nur den tatsächlichen Verbrauch auf der Uhr."
    Mit einem Mieterwechsel hast Du nichts zu tun. Er kann+darf andere Mieter nicht tangieren.

    Hallo Amellie,

    "Die Rechnung des Versorgers beläuft sich auf 533 € für 187m³
    Die Ista rechnet jetzt 533€ : 115m³(Verbrauch der 3 Mieter) x mein Verbrauch. Dadurch habe ich 4,63€ Kosten pro m³"
    Für Frisch- und Abwasser, welches i.d.R. wegen der Klärung doppelt so teuer ist wie Frischwasser.

    "Der Versorger berechnet meinem Vermieter aber nur 2,85 € *). Das kann doch nicht ok sein?!?"
    *) Pro m³? Tja, das verstehe ich auch nicht. Musste den VM mal fragen, wieso.

    "Das mit den Prozenten hab ich leider nicht verstanden."
    Ich erkläre Dir jetzt, was ich als VM gemacht habe: Habe neulich alle Verbräuche der 14 Zwischenzähler notiert. Summe ergibt 100%. Somit weiss ich (Excel macht's möglich), wv. % auf jeden ZwZ entfallen. Soweit klar?
    Ich weiss ja nicht, WANN genau der HausWZ abgelesen wird. Wenn ich dann die Jahresrechnung bekomme, brauche ich den Gesamtverbrauchspreis (bestehend aus Frischwasser, Abwasser, Zählergrundgebühr, Märchensteuer) mit den bekannten Prozenten zu multiplizieren und habe centgenau die auf jeden Zähler entfallenen Einzelbeträge.

    "Vor allem, wenn dann im nächsten jahr wieder im Dezember abgelesen wird, dann zahl ich doch quasi doppelt, oder?"
    Nöö, denn Du bezahlst ja jetzt schon den Verbrauch bis Dez. 2010.

    "Das mit dem Ablesen im August war ein Versehen."
    Was, Warmwasser, Kaltwasser, Heizkörper?

    Hallo Amellie,

    "3 Parteienhaus mit einem Wasseranschluss. Die Ista hat in jedem Haushalt eine Wasseruhr instaliert und dann gibt es noch einen 4. Abnehmer, den Hobbykeller des Vermieters."
    Kurz: 4 Abnehmer.

    "im August ... hat die Ista auch die Wasserzähler abgelesen."
    Ich halte das für i.O., weil da eigentlich nur die auf jeden Abnehmer entfallenden Wassermengen prozentual ermittelt wurden.

    "Die Rechnung des Versorgers geht natürlich über das komplette jahr 2010."
    Stimmt, der Vermieter brauchte nur noch die Gesamtwasserkosten des Jahres der Ista mitzuteilen, und diese brauchte nur noch damit die bereits bekannten Prozentsätze der Abnehmer zu multiplizieren.

    Hallo Janine87,

    "Also den VM hat sie nicht benachrichtigt, das steht fest."
    "Benachrichtigen" heisst garnichts, das steht auch fest. Es interessiert ausschliesslich, WER mit WEM einen Vertrag hat.

    ""ich, nachdem sie mir sagte dass die Kündigung nicht unterschrieben war und erst zum 01.07. gültig ist, ich gesagt habe das wäre okay."
    Welches WAS bedeutete...?
    Was bedeutet, dass ich mich quasi selbst ins Bein geschossen habe, da ich ja zuerst Ende Mai ausziehen wollte und dann aber doch gesagt habe "Naja okay. Wenn der Mietvertrag erst Ende Juni endet dann bleibe ich halt auch so lange.""
    OK, dann empfehle ich Dir, dass Du Dich eben auch bis 30.06. an der Mietanteilzahlung für die Noch-Wohnung beteiligst.

    "aber nun doch schon eine Wohnung gefunden habe, hab ich gehofft, ich könnte nun doch schon Ende Mai ausziehen was meiner neuen Vermieterin natürlich auch lieb wäre."
    Dann beginne den neuen MV doch eben am 01.06. Dann haste einen Monat Zeit für Umzug, renovieren, etc. Allgemein ist es ja so, dass sich beim Umzug die Zeiten überschreiten, ich hatte im vergangenen Jahr 2,5 Monate, obwohl ich in's Nachbarhaus - derselbe VM - gezogen bin. Habe es wirtschaftlich überstanden:).

    "Die Kaution habe ich auch ein Kautions-konto eingezahlt"
    Des VM? Falls ja: Der VM hat das mit seinem M abzurechnen, da er, wie gesagt, mit Dir nix zu tun hat.
    Du und Deine Bekannte habt das dann unter Euch im "Innenverhältnis" abzurechnen. Den VM interessiert es juristisch nicht, woher Geld für Miete, Nebenkosten, Kaution kommt. Es zählt aussschliesslich der Ver(sch)wendungszewck.;)

    Hallo Janine87,

    "tolles" Durccheinander!

    "Bei der Wohnungsgesellschaft, also dem Vermieter, bin ich nicht gemeldet und einen Mietvertrag habe ich auch nicht."
    Also hat Du mit Deiner Mitbewohnerin mündlich einen Untermietvertrag geschlossen, wofür siew jedoch die schriftliche Zustimmung des VM benötigt hätte. Wie dem auch sei, der mdl. UMV gilt.

    "Nun habe ich ihr gesagt, dass sie bitte die Wohnung kündigen soll,"
    Das steht Dir nicht zu.

    "Meine Kündigung habe ich ihr gegenüber mündlich geäußert und diese wäre eigentlich zum 01.06. wirksam."
    Du meinst wohl den 31.05.

    "Sie hat daraufhin auch direkt die Kündigung an den Vermieter geschrieben aber vergessen den Brief auch zu unterschreiben. Daher hat sich das ganze verzögert und der Vertrag läuft erst zum 01.07. aus.
    Meinst wohl den 30.06. - OK.

    "Nun habe ich eine Wohnung gefunden und würde gerne zum 01.06. dort einziehen."
    Das kannst Du auch. Deine (Unter-)Mietzahlungspflicht endet m.E. am 31.05.

    "Meine Mitbewohnerin sagte aber nun, dass wir da noch nicht raus können."
    "Raus" könnt Ihr immer und jederzeit, JEDOCH ihre Mietzahlungspflicht endet am 30.06.

    "Meine Frage nun: da ich keinen Mietvertrag habe und auch beim Vermieter nicht gemeldet bin (hab noch nicht mal ein Schild an der Klingel)muss ich trotzdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?"
    Ggü. dem VM hast Du keinerlei Pflichten, da kein Vertragsverhältnis existiert.

    Oder kann ich meiner Mitbewohnerin auch sagen, dass ich trotzdem zum 01.06. ausziehe, da ich meine Kündigung ja bereits mündlich ausgesprochen habe?"
    Wenn Du Deine Kündigung bis zum 3. Werktag im März erklärt hattes, gilt si zum 31.05.

    "ich, nachdem sie mir sagte dass die Kündigung nicht unterschrieben war und erst zum 01.07. gültig ist, ich gesagt habe das wäre okay."
    Welches WAS bedeutete...?

    "ich habe 800 Euro Kaution gezahlt,"
    An wen?

    Hallo danty.kane,

    Da wir den MV nicht kennen, wird Dir hier auch niemand eine Antwort geben können.
    Kautionen im Wohnraummietrecht sind grundsätzlich zu verzinsen, i.d.R. mit dem Satz für gesetzliche Kündigung beim ortsansässigen Institut.

    Hallo Mausi201,

    "1. Ich habe schon öfters mit dem Gedanken gespielt die Wohnung viell. privat weiter zu vermieten auf Zeit, da ich auch die Wohnung nicht aufgeben will falls es mit meinem Freund nicht klappt. Ist dies überhaupt möglich?"
    Jein. Auch wenn Du von Deinem VM keine Zustimmung zur Weitervermietung hast, GILT trotzdem der (Weiter-)Vermietungsvertag und Du sitzt zwischen zwei Stühlen, denn den Weitermieter kannste soo schnell nicht loswerden. Wenn er standhaft ist, kannste u.U. jahrelang prozessieren.

    "2. Falls ich die Wohnung kündige"
    setzt Du Dich schön in die Nesseln, denn Du wirst sie ja an den VM nicht im vertragsgemässen Zustand (also ohne Inventar) zurückgeben können.

    "wo könnte ich die Möbel unterbringen weil mein Freund nicht so viel Platz hat für meine bestehende Küche aber ich die Möbel auch keinesfalls verkaufen möchte."
    Das kannste halten wie'n Dachdecker, bspw. eine Garage anmieten.


    Darin werden die Heizkosten für die Ölheizung abgerechnet, die vom 01.01.2010 bis 31.08.2010 vorhanden war.
    Es waren am Anfang von 2010 ca. 7000 ltr. Öl im Tank. Dieses Öl hatte einen Wert von ca. 5000,00 €.
    Wir haben als Mieter zusammen ca. 2000 ltr. Öl verbraucht und die restlichen Liter hat der Vermieter für ca. 2300 € verkauft.
    Nun berechnet er uns für die verbrauchten Liter Heizöl 2700,00 €. 5000,00 €war das Öl Anfang 2010 wert, für den Rest hat er 2300 € bekommen, also sind 2700€ unsere Kosten für das Heizöl.
    Darf er das so rechnen


    Ich würde sagen Ja, denn der VM hat sich nicht bereichert (im Gegenteil: Die neue Heizungsanlage gab's nicht umsonst). Der VM hat lediglich die ihm entstandenen Kosten für die alten Anlagenbetriebsstoffe auf die Mieter umgelegt. Ich bin auch Vermieter und würde es genauso handhaben.

    Hallo Anemone28,

    "Mieter beziehen im Februar 2011 eine 72qm große und unrenovierte Wohnung (Anbau), die von einer Hausverwaltung übergeben wird.
    Im April 2011 bekommen die Mieter ein Anhörungsschreiben (§28 VwVfG NRW) vom Bauaufsichtsamt der Stadt, dass es für diese Wohnung keine Baugenehmigung gibt. Die Mieter werden gebeten die Fläche nicht mehr zu nutzen.
    Frage 1) Wie sollten die Mieter nun vorgehen?"
    Ich würde zunächst Rücksprache mit dem Vermieter halten, dann mit der Behörde, dann u.U. mit einer RA-Sozietät, wo es einen auf Baurecht spezialisierten und einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt gibt.

    Hallo 3-zimmer-köln,

    "Nun ist der Vermieter auf die Idee gekommen, dass das Haus saniert wird und zumindest im Wohnzimmer neue Fenster eingebaut werden. Das ist gestern passiert."
    Das hat der VM bestimmt nicht gemacht und finanziert, um die Mieter zu verärgern.

    "Die Fliegenschutztür wurde entfernt und würde jetzt auch nicht mehr passen, weil die neue Balkontür größer ist."
    Balkontür und Fenster gehören zum Haus und sind vorrangig.

    "Muss ich jetzt damit leben, dass die Tür weg ist, oder kann ich erwarten, dass eine andere Tür angebracht wird?"
    Ein Fliegenschutzeinsatz ist Privatsache und gehört also nicht zur Mietsache. Ich empfehle Dir, einen neuen auf eigene Kosten anzufertigen oder anfertigen zu lassen.

    Danke für die Antwort.
    Also dann hab ich das schon richtig aufgefasst. Wir haben nämlich Anfang des Monats einen Schrieb bekommen von wegen "ich bin der neue Eigentümer.... Bitte in Zukunft Miete an mein Konto überweisen..." Daraufhin hatten wir telefonisch darauf hingewiesen, dass wir eine schriftliche BEstätigung von unserem vorigen Vermieter brauchen, bevor wir einfach so die Mietüberweisung ändern.
    Jetzt kam aber anstatt einer Bestätigung des Vermieters eine Bestätigung des Vertreters des früheren Eigentümers. :confused:
    Darum wollte ich den neuen Eigentümer nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass das nicht ausreicht, sondern wir eine schriftliche Erklärung des altern Vermieters brauchen. Damit sollte ich dann ja schon recht haben...


    Jooo,
    ich kann Dir ja auch mal 'n' Brief schreiben...
    Nee, also, das Schreiben MUSS vom bisherigen VM sein und seine Original-Unterschrift tragen - mit MV-Unterschrift vergleichen! - . Darin MUSS auch der neue Vermieter (eben, nicht zwangsweise Eigentüber) benannt werden und das Datum des wirtschaftlichen Übergangs.

    so habe einen elektriker kontaktiert.Der vermieter hatte die laldezeiten falsch eingestellt.
    Muss ich das alles immer noch nachzahlen oder ist der jeniger der den bockmist verzapft hat dafür zuständig(mein vermieter)


    Dein Ansprech-/"Anbrech-"Partner ist Dein Vertragspartner, also Dein Vermieter.

    Hallo Schmucki,

    Entschuldigung, weshalb solch ein Roman? Fakten interessieren:

    "Übergabe der alten Wohnung war am 28.2.2011. Es gab keine Beanstandungen seitens der Vermieterin,
    Wir erhielten sogar noch in der selben Wo die volle Kaution zurück."
    Ist doch schonmal gut.

    "Die Wohnungen über uns hatten ca. ab dem 10.3.2011 kein TV mehr...
    so gegen Mitte März bekommen wir ein Rechnung über Arbeitsstunden etc. von 105,-€.
    Wir sollen das bezahlen, da wir Zitat: " die Dose mutwillig zerstört " haben."
    Das passt ja nicht zusammen, denn vom 28.2. bis 10.3. hattet Ihr ja keinen Zugang zur Mietsache mehr. Ausserdem hätte eine mutwillige Zerstörung bei der Übergabe der Mietsache auffallen müssen.
    Nur versteckte Mängel können vom VM noch 1/2 Jahr nach der Übergabe reklamiert werden.

    Nun ist die Klappe beim Nachmieter wieder kaputt gegangen und aus diesem Grund wird unsere Mietsicherheit einbehalten. Ist das richtig???


    Möglicherweise sind die Betriebskosten 2010 noch nicht abgerechnet, und es könnte sich eine Nachzahlung zugunsten des VM ergeben.

    Gruwo:

    "Ob dies für eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses aureicht, vermag ich nicht zu beurteilen, habe aber meine Zweifel."
    Auch ich bezweifle das.

    "Sie sollten Ihren Vermieter zunächst unter Hinweis auf das obige Urteil auffordern, die vorhandene Überwachungskamera zu entfernen."
    Das hätte ich sofort nach Kenntnis gemacht (mündlich und schriftlich) und bei Erfolglosigkeit eine Einstweilige Verfügung beantragt, wonach ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00€ angedroht würde, wenn er sie nicht dauerhaft entfernt.
    Manche kapieren nur, wenn die Keule droht.

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