Hallo Janine87,
"tolles" Durccheinander!
"Bei der Wohnungsgesellschaft, also dem Vermieter, bin ich nicht gemeldet und einen Mietvertrag habe ich auch nicht."
Also hat Du mit Deiner Mitbewohnerin mündlich einen Untermietvertrag geschlossen, wofür siew jedoch die schriftliche Zustimmung des VM benötigt hätte. Wie dem auch sei, der mdl. UMV gilt.
"Nun habe ich ihr gesagt, dass sie bitte die Wohnung kündigen soll,"
Das steht Dir nicht zu.
"Meine Kündigung habe ich ihr gegenüber mündlich geäußert und diese wäre eigentlich zum 01.06. wirksam."
Du meinst wohl den 31.05.
"Sie hat daraufhin auch direkt die Kündigung an den Vermieter geschrieben aber vergessen den Brief auch zu unterschreiben. Daher hat sich das ganze verzögert und der Vertrag läuft erst zum 01.07. aus.
Meinst wohl den 30.06. - OK.
"Nun habe ich eine Wohnung gefunden und würde gerne zum 01.06. dort einziehen."
Das kannst Du auch. Deine (Unter-)Mietzahlungspflicht endet m.E. am 31.05.
"Meine Mitbewohnerin sagte aber nun, dass wir da noch nicht raus können."
"Raus" könnt Ihr immer und jederzeit, JEDOCH ihre Mietzahlungspflicht endet am 30.06.
"Meine Frage nun: da ich keinen Mietvertrag habe und auch beim Vermieter nicht gemeldet bin (hab noch nicht mal ein Schild an der Klingel)muss ich trotzdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten?"
Ggü. dem VM hast Du keinerlei Pflichten, da kein Vertragsverhältnis existiert.
Oder kann ich meiner Mitbewohnerin auch sagen, dass ich trotzdem zum 01.06. ausziehe, da ich meine Kündigung ja bereits mündlich ausgesprochen habe?"
Wenn Du Deine Kündigung bis zum 3. Werktag im März erklärt hattes, gilt si zum 31.05.
"ich, nachdem sie mir sagte dass die Kündigung nicht unterschrieben war und erst zum 01.07. gültig ist, ich gesagt habe das wäre okay."
Welches WAS bedeutete...?
"ich habe 800 Euro Kaution gezahlt,"
An wen?