Vermieter behält Mietsicherheit ein

  • Wir haben zum 31.03. fristgerecht gekündigt. Bei der Übergabe wurde festgestellt, dass die Klappe vom Gefrierfach defekt ist. Mein Mann hat diese dann geklebt und beim 2. Übergabetermin war dann alles in Ordnung, wurde auch so im Übergabeprotokoll festgehalten (der Verwalter hat die Klappe mehrmals überprüft und die Klappe hat gehalten). Nun ist die Klappe beim Nachmieter wieder kaputt gegangen und aus diesem Grund wird unsere Mietsicherheit einbehalten. Ist das richtig???

    Der Kühlschrank bzw. das Gefrierfach sind ca. 16 Jahre alt.

  • Nö, das ist nicht richtig. Ein 16 Jahre alter Kühlschrank dürfte einen Restwert von 0,oo Euro haben. Eine defekte Klappe könnte also noch einmal geklebt werden.

    Da aber der Vermieter das Recht hat, eine Kaution bis zu 6 Monaten einzubehalten, weil er während doeser Zeit noch Schadensersatzansprüche aus verdeckten Mängeln anmelden kann, müssen Sie halt diese Zeit abwarten.

    Weiteres finden Sie hier: Rückzahlung der Mieterkaution

  • Nun ist die Klappe beim Nachmieter wieder kaputt gegangen und aus diesem Grund wird unsere Mietsicherheit einbehalten. Ist das richtig???


    Möglicherweise sind die Betriebskosten 2010 noch nicht abgerechnet, und es könnte sich eine Nachzahlung zugunsten des VM ergeben.

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