Modernisierung am Haus

  • Hallo guten Morgen,
    vor einiger Zeit wurde mir hier mit Aussagen gut geholfen, vielleicht kann mir erneut jemand hilfreiche Antworten geben.
    Ich wohne zur Miete in Parknähe und habe vor dem Balkon jede Menge hohe Bäume stehen. Letztes Jahr habe ich mir vor die Balkontür eine zusätzliche Tür (Fliegenschutztür?) anbringen lassen, als Schutz vor den Fliegen und Käfern, die sich hier tummeln. Sie hat mir gute Dienste erwiesen. Nun ist der Vermieter auf die Idee gekommen, dass das Haus saniert wird und zumindest im Wohnzimmer neue Fenster eingebaut werden. Das ist gestern passiert.
    Die Fliegenschutztür wurde entfernt und würde jetzt auch nicht mehr passen, weil die neue Balkontür größer ist.
    Na toll! :( Muss ich jetzt damit leben, dass die Tür weg ist, oder kann ich erwarten, dass eine andere Tür angebracht wird?
    Ich wüsste gerne wie ich reagieren soll.
    Bitte schreibt mir Eure Meinungen dazu.
    Vielen Dank im voraus und Gruß aus Köln

  • Hallo 3-zimmer-köln,

    "Nun ist der Vermieter auf die Idee gekommen, dass das Haus saniert wird und zumindest im Wohnzimmer neue Fenster eingebaut werden. Das ist gestern passiert."
    Das hat der VM bestimmt nicht gemacht und finanziert, um die Mieter zu verärgern.

    "Die Fliegenschutztür wurde entfernt und würde jetzt auch nicht mehr passen, weil die neue Balkontür größer ist."
    Balkontür und Fenster gehören zum Haus und sind vorrangig.

    "Muss ich jetzt damit leben, dass die Tür weg ist, oder kann ich erwarten, dass eine andere Tür angebracht wird?"
    Ein Fliegenschutzeinsatz ist Privatsache und gehört also nicht zur Mietsache. Ich empfehle Dir, einen neuen auf eigene Kosten anzufertigen oder anfertigen zu lassen.

  • Hallo 3-zimmer-koeln (Sorry, habe kein Gaensefuesse ),
    wenn Ihre Fliegenschutztuer eine notwendige Massnahmen war und Ihr Vermieter der gleichen Meinung war bzw. ist, dann koennten Sie einen Aufwendungsersatzanspruch haben, gemaess Paragraf 536a Abs. 2 BGB "... Aufwendungsersatzanspruch des Mieters... ."

    Ist die Fliegenschutztuer nur in Ihren eigenen Interessen angebracht worden, dann kommt hier eventuell Paragraf 539 Abs. BGB " Ersatz sonstiger Aufwendungen..." in Verbindung mit Paragraf 683 BGB " Ersatz von Aufwendungen" zur Geltung.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (17. April 2011 um 21:21)

  • Zitat

    wenn Ihre Fliegenschutztuer eine notwendige Massnahmen war und Ihr Vermieter der gleichen Meinung war bzw. ist

    .. halte ich doch eher für unwahrscheinlich. Denn in der Regel erfolgen derartige Montagen doch wohl eher auf Wunsch der Mieter. Vorrangig drängt sich mir die Frage auf, ob die Montage der Fliegenschutztür durch den Vermieter genehmigt wurde.

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