Hallo,
mich würde mal interessieren, wie das mit einem Wohnungsverkauf bei einem vermieteten Objekt läuft, wenn der alte Vermieter nicht zugleich der Eigentümer ist? (Weils z.B. über ne Gesellschaft läuft)
Also konkret: im Normalfall schreibt ja der alte Vermieter irgendwann seine Mieter an und informiert sie, dass es einen neuen Eigentümer gibt. Aber wenn der alte Vermieter eben nicht der Eigentümer ist, muss dann trotzdem er dem Mieter Bescheid geben? Oder muss das dann der alte Eigentümer machen? Oder gar beide?![]()
Vielen Dank schonmal!