Beiträge von Berny

    Moin Jan,

    "Sehr gehrter Herr Vermieter,
    gegen die mir am >Datum< zugegangene Heizkostenabrechnung lege ich hiermit Widerspruch ein.
    Begründung:
    1. Trotz am >Datum< erfolgter Ablesung wurden alle Werte geschätzt. Dies ist unzulässig.
    2. Aus der Abrechnung ist nicht erkennbar, ob die Vorgaben des § 7 der HKVO 2009 erfüllt wurden.
    Ich stelle Ihnen anheim, eine korrekte Abrechnung vorzulegen und verbleibe bis dahin
    mit freundlichen Grüssen
    ..."
    So würde ich schreiben.

    Das Fax ist ordnungsgemäß eingegangen und ich habe auch eine Sendebestätigung, dass das Ganze Schreiben angekommen ist.


    Hallo Michael,
    das Kündigungsschreiben muss die echten Unterschriften aller Mieter haben.
    Letzter Zugangstermin beim Empfänger wäre heute, damit es frühestens zum 31.10. wirksam wird.

    Meine erste Idee war zum Vermieter zu gehen und mir das Kautionssparbuch zu geben. Was kann ich tun, wenn er sich weigert?


    zu einem auf Mietrecht spezialisierten RA gehen.

    Hallo Susanne,

    "Seit 11 Tagen ist es eiskalt in der Wohnung und mann kann nicht duschen da das wasser eiskalt ist. Der Vermieter weiss das das Öl leer ist aber er tut nichts. Er läßt sich verleugnen oder läßt sich garnicht erst sehen."
    Dass der VM finanziell klamm ist, ist kein Grund, die Mieter darunter leiden zu lassen. Er scheint ja noch nicht einmal einen guten Willen zu haben. Du kannst die Miete mindern, ab dem Zeitpunkt, wo der Mangel besteht, spätestens aber seit dann, wo er von dem Mangel erfahren hat. Schau mal hier: Mietminderungsbeispiele
    Ich denke da an 20% der Bruttomiete.

    "Was kann ich tun????"
    1. Den VM schriftlich nachweislich auffordern, die Warmwasserversorgung binnen 7 Tagen nachhaltig wiederherzustellen, andernfalls Du rechtliche Schritte unternehmen wirst.
    2. Dann beim AG eine Einstweilige Verfügung beantragen, womit er unter Androhung eines Zwangsgeldes von bis zu 250.000,--€ aufgefordert wird, Warmwasser bereit zu stellen.
    Wohlgemerkt, so würde ich es machen.

    Hallo Tsubaru87,

    "Das Problem ist das meine Vermieterin mir erst den Parkplatz vor meiner Tür sperrte (so richtig mit Absperrband)"
    Ist der Parkplatz mit vermietet lt. MV?

    "und gestern das Wasser abstellte."
    Das könnte evtl. sogar als Nötigung, zumindest als verbotene Eigenmacht, gewertet werden.

    "Reden mit ihr bringt nicht viel, da sie gleich beleidigend wird."
    Würde ich auch nicht, sondern sie schriftlich nachweislich abmahnen mit der Ankündigung, dass, da wir nicht im Wilden Westen sind, ich mir vorbehalte, die Miete zu mindern und ihr Verhalten auf strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
    Die Nachzahlung würde ich mit 4% Zinsen zusätzlich leisten ("Miete Juli 2011 plus Zinsen").

    Hallo avril0188,

    "Im Januar sind wir in eine neue Wohnung gezogen."
    OK.

    "Die Vermieter haben uns richtig fertig gemacht. Ich wurde mehrmals auf dem Hof wegen Nichtigkeiten angeschrien,
    Uns wurde das Warmwasser abgestellt,"
    So mir nichts Dir nichts...?

    "Es gab im Schlafzimmer eine schimmelige Ecke. Die sollte bis zum Einzug von den Vermietern entfernt werden."
    Wurde das irgendewo schriftlich festgehalten?

    "Kurzum - der Schimmel ist heute noch da. Mein Freund leidet an schlimmem Asthma.
    Wir haben am 01.07. erstmal fristgemäß gekündigt. Da hatte mein Freund die Probleme mit seinem Asthma noch nicht."
    Bin kein Arzt. Kann sich Astma innerhalb eines Monats so schnell entwickeln?

    "Haben zu heute eine neue Wohnung und wollen heute fristlos aufgrund des Asthmas und der anderen Punkte kündigen. Denkt ihr das ist gut?"
    Nein, weder gut noch rechtlich möglich, m.M.
    Die Erkrankung ist kein Grund und die Schikanen sind es auch nicht, da Ihr schon lange mit gesetzlicher Frist hättet kündigen können. Fristlos sowieso nicht, da Ihr die VM nicht schriftlich nachweislich ergebnislos abgemahnt hattet.

    "Ich weiß wirklich sonst nicht was wir machen sollen."
    Ganz einfach: Wenn der VM bis zum 03.07. nachweislich die von Euch unterschriebene Kündigung erhielt (oder sein Briefkasten), wäre diese frühestens zum 30.09.2011 wirksam. Ich weiss ja nicht, ob Eure Kündigung rechtswirksam war und zu welchem Termin.

    Du solltest neben der Anzeige auch zurückschlagen.
    Unsere Vermieter renovierten auch auf unsere Kosten die nebenstehende Wohnung (war mal ein Einfamilienhaus, daher nur ein Zähler). Als ich das bemerkt habe, habe ich jedesmal wenn sie renovieren wollten Strom und Wasser ausgedreht(zzgl. Anzeige).
    Zuzusehen, wie die Vermieter unverrichteter Dinge wieder heim fahren mussten war eine Genugtuung!!


    Suuper...!! Und Glückwünsche nachträglich!!:)

    Ich eben:
    "Wenn allerdings die Kohle für einen Anwalt nicht jedem in seinen Taschen sitzt, was soll man denn sonst machen??"
    Sich geschickter verhalten.

    "Lachhaft wie Dein Verhalten, ich habe schlicht gefragt, was ist Dein Problem?"
    Habe keins. Bin selbst Mieter seit über 40 Jahren beim gleichen VM und auch selbst VM mit 6 Mietern, mit denen ich hervorragend zurecht komme. Dazu muss ich aber einräumen, dass ich mich sehr um den Erhalt des Hauses kümmere, was wohl bei Deinem VM nicht der Fall zu sein scheint.

    "Wenns nur darum von oben herab Leute dumm anzumachen, dann geh bitte vor die Tür und mach es auf der Straße. Hoffentlich ist einer dabei der Dir eine watscht..."
    Damit kannst Du nur Deinesgleichen meinen.

    "Wenns Dir net passt das Leute Fragen haben, warum gibts es dann ein Forum?"
    Bisher habe ich schon zu vielen Fragen meine Meinungen gesagt, und das wird sich auch so schnell nicht ändern. Dir jedoch bleibt es überlassen, Wunschantworten zu fordern.

    "Dein post war verschwendete Zeit"
    Für Dich ja...:D

    "Berni ich kenn Dich nicht und Du mich nicht, aber was zur Hölle sollen diese "beschissenen" Bemerkungen?"
    Wer ist Berni?

    "Alles wurde dokumentiert, schriftverkehr ist mehr als genug vorhanden, das einzige was ich will is ne Absicherung ob und wieviel ich da machen kann?"
    Ob und wieviel was?

    "Was ist Dein Problem???"
    Das fragst DU MICH??

    "Wenn es schon bei Mietbeginn vorhanden war würde ich ja wohl kaum fragen, oder?"
    Dann haben wohl die bösen Steinbeisserchen die Löcher in Deine "Wohnung" gefressen...?!

    "Irgenwann reisst einfach mal der Geduldsfaden und ich habe einfach keine Lust mehr weiterhin den vollen Preis zu zahlen."
    Verstehe.

    "Ich hoffe nicht für Dich jemals so einen Vermieter zu haben, dem Du immer wieder was schreiben kannst (MIT EINSCHREIBEN!) und nichts passiert."
    Danke, wie ich schon schrieb vonwegen der über pfirsich Jahren... ;)

    "Also behandel mich nicht als Mensch 2. Klasse nur weil ich was wissen will"
    Nöö, ist doch i.O., dass Du hier fragst.

    "was Dir wohl nicht in den Kram passt!"
    off topic.

    Hallo Ich eben,

    meine unmassgebliche Meinung:

    "wie sieht es im Falle dieser Auflistung mit Mietminderung aus?"
    Aha, MM scheint Dir wohl am wichtigsten zu sein?

    "Bedarf es eines Anwaltes?"
    Ich würde sagen Ja.

    "-Wasserflecken und Schimmelbildung an der Baddecke"
    Das sind Kondenswasserflecken, welche durch mangelhaftes Lüftungs- und Heizungsverhalten entstehen.

    "-ein Loch mit einen Durchmesser von ca 30cm im Flur, welches in den alten Kaminschacht führt"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-ein Loch in der Wand zwischen Flur und Wohnzimmer mit einem Durchmesser von ca 15cm"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-ein Loch in der Küche worin Rohre verlegt wurden, wodurch Ungeziefer in den Wohnbereich eindringt"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-die Überreste der Heizung in der Küche wurden nicht ordnungsgemäß entfernt"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-das Bad wurde nicht angemessen saniert"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund.

    "-nicht verputzte Fenster (alle Fenster in der Wohnung wurden nicht weiter bearbeitet)"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-Fenster schliessen nicht richtig, da die Griffe zu Groß sind und somit ein Schlitz an der Fensterleiste entsteht"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-die Wohnugstür wurde während der Renovierung nicht erneuert und ist massiv Luftdurchlässig, wodurch ein erheblicher Durchzug entsteht, welcher wiederum gesundheitsgefährdend ist."
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "-Die Badezimmertür ist verzogen und klemmt, lässt sich nicht schliessen"
    War sicherlich schon bei Mietbeginn vorhanden, daher kein Reklamationsgrund; oder wurde damals die Beseitigung des Mangels schriftlich nachweislich vereinbart?

    "Die Wohnung wurde auch schon von der Architektin (welche auch zuständig für die Renovierung des Hauses war) angesehen, hat alles aufgeschrieben. Aber das ist über 1 Jahr her und seitdem passierten nichts."
    Wurde die Beseitigung des Mangels nachweislich zugesagt?

    "Seit über 5 Jahren wird versucht sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen, immer wieder wird man vertröstet."
    Ein Einwurfeinschreibebrief (Porto 2€10) hätte genügt, den VM in Verzug zu setzen.

    "Hinzu kommt das man versucht Fristlos zu kündigen (also die Mieter wollen es) aber der Vermieter besteht trotz dieser Mängel auf 3 Monate."
    Lachhaft. In der Zwischenzeit hätte "man" schon längst fristgerecht kündigen können...

    "Was kann man machen?"
    Na, was denn wohl? Lies' nach, was ich hierüber geschrieben habe!

    "Geld für Anwälte / Gutachter ist keines Vorhanden."
    1. Dachte ich mir. Wäre auch hinausgeworfenes Geld.

    Unsere neue Vermieterin will einen Rasenmäher nun besorgen.
    EINEN HANDRASENMÄHER bei Ebay.


    Naja, ist doch besser als eine Nagelschere...:D
    Bitte noch zusätzlich Knieschoner...:p
    Ernsthaft: Lass' Dir nichts gefallen!

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