Heizkosten geschätzt trotz Ablesung

  • Hallo zusammen,

    wir haben vor kurzem unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und natürlich gibt es eine Nachzahlung. :rolleyes:
    Das ist jetzt kein Weltuntergang, aber mich verwirrt die Abrechnung doch sehr.

    Die Heizkörper in unserer Wohnung wurden schon vor einer Weile abgelesen, nun steht in der Abrechnung aber mit Sternchen versehen etwas von geschätzten Werten. Und auch die Zuordnung der Verbrauchseinheiten finde ich merkwürdig - man könnte meinen, ich habe hauptsächlich auf der Toilette gewohnt. Die Bewertung ist auch so verteilt, dass lustigerweise bei den Verbrauchswerten (fast) immer die gleichen Summen herauskommen.

    Kann sich das jemand erklären? Ist das alles völlig normal? Ich habe jetzt noch nicht so die große Erfahrung mit diesen Abrechnungen, aber unsere letzte sah wesentlich sinnvoller aus.

    Würde mich über eure Meinungen sehr freuen. :)

    Danke,
    Jan

  • Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren Vermieter.
    Haben Sie das nicht gelesen ???

    Da dürfte es reiner Zufall sein, das Ihr Vermieter hier aufkreuzt und Ihnen die Fragen beantwortet.

    Wie sollen das völlig fremde Leute hier beurteilen können ?

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (3. August 2011 um 11:44)

  • Hallo Kolinum,

    vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Mein Vermieter ist zur Zeit leider nicht erreichbar. Da dachte ich in meiner Blauäugigkeit doch glatt, dass ich hier vielleicht eine Erklärung erhalte, von jemandem, der sich damit auskennt. Entschuldige diesen Fehler meinerseits. :)

    Gruß
    Jan

  • Moin Jan,

    "Sehr gehrter Herr Vermieter,
    gegen die mir am >Datum< zugegangene Heizkostenabrechnung lege ich hiermit Widerspruch ein.
    Begründung:
    1. Trotz am >Datum< erfolgter Ablesung wurden alle Werte geschätzt. Dies ist unzulässig.
    2. Aus der Abrechnung ist nicht erkennbar, ob die Vorgaben des § 7 der HKVO 2009 erfüllt wurden.
    Ich stelle Ihnen anheim, eine korrekte Abrechnung vorzulegen und verbleibe bis dahin
    mit freundlichen Grüssen
    ..."
    So würde ich schreiben.

  • Hallo Cypha,
    Beko und Heizkostenabrechnungen sind "eingenartige" Darstellungen. Da jeder Vermieter eigene Moeglichkeiten hat die Abrechnungen zu erstellen. Deshalb sollten Sie auch ersteinmal den Vermieter fragen.
    Ps. Ihre Abrechnung ist auch schwierig zu verstehen, da die Verbrauchwerte immer gleich sind !

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Danke für eure Antworten. In der Zwischenzeit habe ich meinen Vermieter erreicht, der mich aber nur auf Minol verwiesen hat und mit der Abrechnung selbst nicht viel zu tun hat.
    Bei Minol wollte man mir erst als Mieter keine Auskunft geben, nach ein paar allgemeinen Fragen zu der Abrechnung meinerseits wunderte man sich aber dort auch darüber. Denn es liegen bei Minol tatsächlich Ablesewerte vor. Nun wird bei denen fleißig recherchiert, was da falsch gelaufen ist.

    Ich halte euch gerne weiter auf dem Laufenden. ;)

  • Cypha:

    "In der Zwischenzeit habe ich meinen Vermieter erreicht, der mich aber nur auf Minol verwiesen hat und mit der Abrechnung selbst nicht viel zu tun hat."
    Das meint er aber auch nur.

    "Bei Minol wollte man mir erst als Mieter keine Auskunft geben, nach ein paar allgemeinen Fragen zu der Abrechnung meinerseits wunderte man sich aber dort auch darüber. Denn es liegen bei Minol tatsächlich Ablesewerte vor. Nun wird bei denen fleißig recherchiert, was da falsch gelaufen ist."
    Mit anderen Worten: (Auch) bei dieser Firma wird wohl offensichtlich keine Plausibilitätsprüfung gemacht.

    "Ich halte euch gerne weiter auf dem Laufenden. ;)"
    Japp, tu' das!;)

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