Hallo!
Folgender Sachverhalt:
- Mietwohnung mit Vertrag seit über 40 Jahren.
- Anmietung über den Namen des Ehepartners, hier: Mann.
- Die Frau wohnt nach Scheidung nunmehr über 30 Jahre in der Wohnung.
- Die Wohnung soll nun gekündigt und geräumt werden.
- Der Ex-Mann lebt nicht mehr in Deutschland.
Frage: Wird nach so langer Zeit zwangsweise die Einwilligung/Unterschrift des Mannes zu Kündigung der Wohnung benötigt?
Gibt es ggf. andere Möglichkeit?
Vielen Dank schon einmal für geeignete Hinweise.
Gruß, Zebulon.