Kündigung im Namen des Ex-Partners?

  • Hallo!
    Folgender Sachverhalt:

    • Mietwohnung mit Vertrag seit über 40 Jahren.
    • Anmietung über den Namen des Ehepartners, hier: Mann.
    • Die Frau wohnt nach Scheidung nunmehr über 30 Jahre in der Wohnung.
    • Die Wohnung soll nun gekündigt und geräumt werden.
    • Der Ex-Mann lebt nicht mehr in Deutschland.


    Frage: Wird nach so langer Zeit zwangsweise die Einwilligung/Unterschrift des Mannes zu Kündigung der Wohnung benötigt?
    Gibt es ggf. andere Möglichkeit?

    Vielen Dank schon einmal für geeignete Hinweise.
    Gruß, Zebulon.

  • Zitat

    Die Frau wohnt nach Scheidung nunmehr über 30 Jahre in der Wohnung

    Sagen wir mal so: Sofern ein Scheidungsurteil vorliegt, wäre der Vermieter sogar verpflichtet gewesen, dem Ex-Ehemann auf Verlangen aus dem Mietvertrag zu entlassen.

    Und nach 30 Jahren kann man eigentlich davon ausgehen, dass das Mietverhältnis auf die Ehefrau übergegangen ist.

  • Hallo Zebulon,
    wenn nur ein Ehepartner den Mietvertrag unterschreibt, dann wird in der Regel nur dieser berechtigt und verpflichtet und der andere Ehepartner wird dann "Mitbesitzer". Und dieser Mitbesitz kann z.B. mit einer rechtskraeftigen Scheidung enden ( BGH NJW 1978, 1529 ).
    Wenn danach mit einen Mietpartner das Mitverhaeltnis stillschweigend fortgesetz wird ( 30 Jahre ! ), handelt es sich in der Regel um einen "eigenstaendigen" unbefristeten Mietvertrag. Dieser sollte dann von den "aktuellen" Mieter gekuendigt werden koennen.
    Um weitere Antworten auf Ihrer Darstellung zu geben bedarf es schon etwas mehr Information.
    Hiweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo allerseits.
    Es hat ein wenig gedauert, bis ich die Daten bekommen habe.

    Folgende Feststellungen:

    • Die Ehefrau wurde im Vertrag nicht benannt und hat auch nicht mit unterschrieben.
    • Ein Scheidungsurteil sollte aufgrund der Scheidung zwar vorliegen, es ist allerdings anzunehmen, dass dem Vermieter zu gegebener Zeit diesbezüglich keine Informationen zugingen. :(
    • Nach letzter Mitteilung (D-D-I) kann ich bestätigen, dass demnach auf den verbliebenen Partner hoch wahrscheinlich die Aussage ein "'eigenständiger' unbefristeter Mietvertrag" zutrifft, also der Mietvertrag stillschweigend fortgeführt wurde.


    Anmietung erfolgte nach der Heirat. Der Mietvertrag besteht seit 1961.
    Scheidung erfolgte vor ca. 34 Jahren.
    Weiterführende Vereinbarungen, die das Mietverhältnis betreffen, gibt es scheinbar nicht.
    Lediglich ab Anfang der 90er begann eine Unterhaltszahlung des Ex-Mannes an die ehemalige Gattin.
    Mietzahlungen unterlagen nie einer Verzögerung.
    Anmerkung: Im letzten Jahrzehnt wechselte der Besitzer des Mehrfamilienhauses von dem hier die Rede ist, zweimalig. Gleichzeitig wechselte auch die Verwaltung.

    Mit diesen Informationen möchte ich aus meiner Sicht folgendes Resumée ziehen:
    [INDENT]Die einfachste Verfahrensweise wäre, wenn der Vermieter aktuell und nachträglich den Ehemann aus dem Vertrag entlässt und die Kündigung allein durch die Bewohnerin annimmt.[/INDENT]
    Ich erkenne keine Gründe, warum die Verwaltung dies nicht so handhaben sollte.
    Es würde auf jeden Fall den Verzicht auf Kontakt mit dem Ex-Mann und/oder Heranziehung weiterer Rechtsmittel bedeuten.

    Es würde sich ggf. nur die Frage stellen, wenn die Verwaltung auf diese Verfahrensweise nicht eingehen möchte (was nur zusätzliche Arbeit bedeuten würde), ob man sich mit geeigneten Argumenten sträuben könnte.

    Gruß, Zebulon

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