Beiträge von Berny

    Verstehe (jetzt), was Du meinst.

    Ich ging jedoch (hatte Dein Eingangsposting nur einmal gelesen), davon aus, dass Du von einer Wohnung mit ZMV woanders hinziehen möchtest.
    Inwiefern ZMV in Studentenwohnheimen anwendbar sind, weiss ich nicht, sorry.
    Die dortigen Kündigungsfristen sollen sogar noch kürzer sein, bspw. jetzt zum Ende Februar.
    Sicherlich wird sich im Laufe des Tage noch jemand melden.
    Ich werde das auch mal im VM-Forum posten und mich ggf. wieder melden.

    Hallo Anghela,

    1. hast Du einen schriftlichen Mietvertrag?
    2. Was will der Vermieter sonntagmorgens bei Dir?
    3. Weiss er, dass die Temperaturen so niedrig sind?
    4. Hast Du einen Bekannten, der besser deutsch kann als Du?

    Wieviele Erfolgsaussichten hätte denn die Anfechtung einer im Wortlaut nahezu identischen Klausel in einem Mietvertrag, in dem ebenfalls vom "weißen der Decken und Oberwände" die Rede ist?


    Dieses als "weiss anstreichen von Decken und Wänden" zu deuten bedarf es m.E. nicht allzugrosser Intelligenz.
    Vonwegen Erfolgsaussichten sollteste (D)einen Mietvertrag einem spezialisierten RA zur Prüfung vorlegen.

    ... jemandem mit mehr(?) Geduld...

    benutzername:

    "Abgelesen wurde im Juni, der Stand von den Vormietern.
    Unsere Abrechnung fing also im Juli an und Mitte November kam nochmal jemand zum ablesen. Abrechnungszeitraum ist also Juli - November."
    Falsch: Der Abrechnungszeitraum dürfte das Kalenderjahr sein, Euer Nutzungszeitraum 01.07.-31.12.

    "Die Heizkosten haben wir an den Vermieter durch die Nebenkosten monatlich mit 90 Euro gezahlt."
    Falsch: Ihr zahlt monatlich einen à Konto-Betrag von 95€ auf die zu erwartende Heizkostenabrechnung.

    "Diese wurden wohl auch verbraucht,"
    Wird erst Thema bei Vorliegen der Heizkostenabrechnung als geleistete Vorauszahlungen und werden von den Gesamtheizkosten abgezogen und ergeben dann zwangsweise Nachzahlung zu Euren Lasten oder Gunsten.

    Ihr habt m.M. den Fehler gemacht, von Anfang an Nägel ohne Köpfe zu machen, d.h. dem VM die Mängel schriftlich nachweislich mitzuteilen und zeitnahe Behebung einzufordern. Bei einer Verhandlung wird der Richter nämlich genau danach fragen, und der VM würde nur mit der Schulter zucken...: "ich weiss von nichts".
    Der Aufwand für die Mängelbehebungen kann Euch egal sein.

    predatore:

    "wir sind vor 3 Jahren in unsere Wohnung eingezogen mit einen alten Küchenblock drinne, im Mietvertrag steht mit Kochgelegenheit drin, wir wollen uns nun endlich eine neue Küche zulegen und fragen uns nun, wem gehört die alte Küche"
    Dem Vermieter.

    "wer muss diese entfernen bzw entsorgen?"
    Niemand. Ihr müsst Euch einigen.

    "ich muss dazu sagen wir hatten im letzten Jahr einen Vermieterwechsel)."
    Ist unerheblich.

    "im Letzten Jahr hatten wir eine Sanierung der Heizung, sprich wir haben neue Heizungen bekommen (vor Vermieterwechsel) wir hatten vorher E- Heizungen und nun wo die großen Dinger standen sind jetzt Lücken im Teppich. also ist der auch hinüber ( war beim Einzug neu vom Vermieter gelegt worden) Frage: haben wir ein Recht das dieser Teppich ( mehrer Räume) instand gesetzt bzw erneuert wird?"
    Ich würde mit dem Vermieter sprechen.

    "da neuer Vermieter da ist, muss der das machen oder der Alte noch?."
    Der neue bzw. jeweilige VM ist Euer Ansprechpartner.

    mutenroshii:

    "Verlängert sich so ein Vertrag automatisch wieder bei nicht Kündigung ? Wenn ja, wie lange?"
    Nach Ablauf gesetzliche Kdg, 3 Monate, wie schon geschrieben.

    "Was sind außerordentliche Kündigungsgründe?"
    Wohnung wird dauerhaft für unbewohnbar erklärt vom Gesundheitsamt.
    Mieter verstirbt: aber auch dann drei Monate (Erben).
    Ich sehe für Dich diesbzgl. keine legalen Chancen.

    "Dreimonatiger Frist heisst dann auch, dass ab dem XX.2012 dann nochmal 3 Monate bis zur möglichen kündigung Frist sind? Also z.b Kündigungsverzicht bis 08.2012. Dann kann der Mieter erst 11.2012 raus?"
    Ja.

    Im Vertrag steht:
    1 das Mietverhältnis beginnt am x.x.2010
    2 "beide Parteien verzichten auf eine ordentliche Kündigung bis zu XX.2012"
    Ist dieses Zeitmietverhältnis rechtens oder nicht? Kann eine "vorzeitige" Kündigung ausgesprochen werden?


    Aha, dann ist es also KEIN Zeitmietvertrag, sondern es kann erst ab dem XX.2012 mit dreimotiger Frist gekündigt werden. Steht doch alles klar drinnen...:cool:
    Deine "Begründungen" werden nicht ausreichend sein.

    ... und die Zahl der Erkältungen und Blasenentzündungen u.ä. steigt entsprechend an!
    Diesem Schmalspurdenken begegnen wir leider viel zu oft und sind ihm ziemlich hilflos ausgeliefert.
    Ein erholsames Wochenende!


    Danke, gleichfalls!
    Bei den nächsten Wahlen dann die Piraten...:D

    Wobei die Umlage nach Personen für diesen Posten wirklich ungewöhlich ist, denn Schornsteinfegerkosten sind oftmals Teil der Heizkosten...


    Sie sind es, habe noch nie etwas anderes gehört.

    Hallo ckero,

    auch, wenn es vielleicht übertrieben erscheint: Ich würde den Heizkörperthermostaten auf 2 (16°) stellen, dann hat die liebe Seele ihre Ruhe. Dass es etwas (mehr) kostet, dürfte klar sein. Aber ein Schaden und daraus evtl. resltierende Probleme dürften wohl in keinem Verhältnis zu leicht erhöhten Heizkosten stehen.
    Unser Bad ist in der Wohnung innenliegend, der HK-Th. steht auf 2 1/2 (18°).

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