... jemandem mit mehr(?) Geduld...
benutzername:
"Abgelesen wurde im Juni, der Stand von den Vormietern.
Unsere Abrechnung fing also im Juli an und Mitte November kam nochmal jemand zum ablesen. Abrechnungszeitraum ist also Juli - November."
Falsch: Der Abrechnungszeitraum dürfte das Kalenderjahr sein, Euer Nutzungszeitraum 01.07.-31.12.
"Die Heizkosten haben wir an den Vermieter durch die Nebenkosten monatlich mit 90 Euro gezahlt."
Falsch: Ihr zahlt monatlich einen à Konto-Betrag von 95€ auf die zu erwartende Heizkostenabrechnung.
"Diese wurden wohl auch verbraucht,"
Wird erst Thema bei Vorliegen der Heizkostenabrechnung als geleistete Vorauszahlungen und werden von den Gesamtheizkosten abgezogen und ergeben dann zwangsweise Nachzahlung zu Euren Lasten oder Gunsten.
Ihr habt m.M. den Fehler gemacht, von Anfang an Nägel ohne Köpfe zu machen, d.h. dem VM die Mängel schriftlich nachweislich mitzuteilen und zeitnahe Behebung einzufordern. Bei einer Verhandlung wird der Richter nämlich genau danach fragen, und der VM würde nur mit der Schulter zucken...: "ich weiss von nichts".
Der Aufwand für die Mängelbehebungen kann Euch egal sein.