Hallo,
also ich habe im Oktober letzten Jahres ein 1-Zimmer Apartment in einem Mehrparteienhaus(Studentenwohnheim) angemietet.
Der Vertrag läuft noch bis zum 31.08.2012.
Da ich demnächst aber mit ein paar Freunden zusammen in eine WG ziehen will, stellt sich die Frage wie ich aus dem Zeitmietvertrag(gem. §549 Abs. 3 BGB) wieder raus komme.
Leider war mir zum Zeitpunkt des Vertragsschluss nicht bewusst um was es sich bei einem Zeitmietvertrag handelt. Wurde bei Vertragsschluss auch nicht darauf hingewiesen.
Ich habe jetzt schon ein wenig im Internet recherchiert und bin auf §575 gestoßen.
Im Mietvertrag ist jedoch kein Grund für den Zeitmietvertrag angegeben. In dem Fall würde es sich ja dann um einen unbefristeten Vertrag handeln oder liege ich da falsch?
Was geschiet mit der Kaution bei vorzeitiger Kündigung?
Vielen Dank im Voraus