Hallo kneeby,
gar nichts geht ohne Zustimmung des Vermieters.
Hallo kneeby,
gar nichts geht ohne Zustimmung des Vermieters.
Wenn in dem ca. 30 Jahre dauernden Mietverhältnisses, die Dame innerhalb der Immobilie des Alters wegen in eine Erdgeschosswohnung umgezogen ist, ...
Ja, was denn? Neues Mietverhältnis, da andere Wohnung?
Gibts hier eigentlich keinen Moderator, der gegen solche aggessiven Trolls wie Paulchen Müller vorgeht und die rausschmeißt?
Nee, gips hier nicht. Diejenigen, die's angeht, merken es regelmässig von selbst...:)
PS: Bzgl. Deiner Meldung: Gebt Ihr beide doch bitte endlich Ruhe! Danke.
Eben dann lass es doch einfach. Also bitte spam nicht den Thread voll! Danke.
"Bitte", das macht er m.W. auch nicht. Nochmals Tipp: Du kannst den HK-Rechnungsbetrag um 15% kürzen.
Dass du nicht streichen musst?
DER war guut... Was denn nun streichen: geschriebener Absatz oder Wände?![]()
:eek:
Mein Vermieter hat daraufhin Klage auf Zustimmung eingereicht und ...
da die Angelegenheit bereits rechtshängig ist, werde ich nichts dazu sagen, ausser, dass Du Dir einen Fach-Anwalt suchen solltest.
Ich habe mir meinen Mietvertrag nun durchgesehen und folgenden Abschnitt gefunden:
Dieser komplette Abschnitt ist seitens des VM durchgestrichen.
was bedeutet diese Streichung denn eigentlich für mich?
Na, was denn wohl?
Warte mal : steht da wirklich Mieter/ Mieterin er/sie ? Hast du das Protokoll unterschrieben? Die Rückseite auch?
Uups, gute Frage!!!
Hallo TanjaMarta,
der VM kann eine Verbesserung der Mietsache nicht verlangen. Falls Du die Wand farbig gestrichen hast, sollteste sie weiss überstreichen.
Übergabe besenrein, sinnvollerweise mit dem VM eine Vorabnahme machen.
wir hatten uns zu dritt getroffen, als die Eigentümer beim Notar waren und haben die Zähler abgelesen
Dann, schätze ich mal vorsichtig, wird wohl der neue VM Dein Ansprechpartner sein.
Ich habe nicht das nötige Kleingeld um einen Anwalt zu beauftragen, könnte mir dieses bezahlt werden?
Sicherlich wirst Du aber wohl zwei Thermometer und einen Zeugen zum Ortstermin haben, ausserdem zwei Blatt Papier und Kugelschreiber...
Wasseraustrittsöffnungen kalkfrei? Thermostatregler funktionsfähig?
Hallo tymanis,
der neue Eigentümer ist auch (schriftlich/rechtsgültig nach Grundbucheintrag) Dein neuer Vermieter? Wenn ja, würde ich mich ausschliesslich an ihn wenden.
Um ehrlich zu sein habe ich noch nicht mit ihm sprechen können. Wollte vorher schauen was für Optionen mir offen stehen, bevor ich irgendwas unternehme.
Werde denke ich Morgen früh anrufen.
Persönliche Ortsbesichtigung!!!
Und immer der Versuch die Verantwortung auf den Mieter zu schieben.
... nach dem Motto: "Gemietet wie besichtigt"...:eek:
Hallo mainone,
wie war denn die Reaktion des VM, nachdem Du ihm die Zustände mitgeteilt hattest?
Über solche Vereinbarungen reiben sich die Anwälte vermutlich die Hände.
Ja, richtig, wie kann man nur soo du**, äh. naiv, sein...![]()
![]()
Hallo Lonnylonny,
ich kann bis jetzt noch nicht mal erkennen, dass Ihr dort überhaupt rechtmässige Mieter seid.
berlinerblau,
ich sehe keinen Grund, dieses Thema zu löschen.
Danke,werde ich machen.Werden dann bestimmt sagen , dass sie die Adresse verloren haben oder ähnliches .
Nöö, wieso? Halte uns doch bitte weiterhin informiert.
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