Mündliche Absprachen mit dem Vormieter

  • Hallo,

    es geht um folgende Situation:

    WG-Mieter A möchte ausziehen und sucht einen Nachmieter zur vorzeitigen Übernahme. Interessent C kommuniziert vor einigen Wochen über WG-Mieter B, dass er gerne einziehen möchte und nennt A gestern per E-Mail seinen Wunschtermin zur Übernahme. Heute verkündet C, dass er es sich anders überlegt hat. C hatte bis dahin keinen Kontakt zum Vermieter V der Wohnung. Haben A oder V nun das Recht auf Forderungen gegenüber C?

    Danke und viele Grüße!

    Einmal editiert, zuletzt von kneeby (5. Januar 2017 um 02:00)

  • Hallo,

    nein, da gibt es keine Möglichkeit irgendetwas zu fordern.

    Mister C hatte scheinbar starkes Interesse, das nicht bis zu einem Vertragsabschluss gehalten hat. Das gibt es doch häufig.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    es geht um folgende Situation:

    WG-Mieter A möchte ausziehen und sucht einen Nachmieter zur vorzeitigen Übernahme. Interessent C kommuniziert vor einigen Wochen über WG-Mieter B, dass er gerne einziehen möchte und nennt A gestern per E-Mail seinen Wunschtermin zur Übernahme. Heute verkündet C, dass er es sich anders überlegt hat. C hatte bis dahin keinen Kontakt zum Vermieter V der Wohnung. Haben A oder V nun das Recht auf Forderungen gegenüber C?

    Danke und viele Grüße!

    Hallo,

    durch das reine verkünden einen Einzugswunsches ist noch kein Mietvertrag entstanden, somit hat keiner gegen keinen einen Anspruch.

    Ihr habt echt Probleme Leute.

    Gruß
    BHShuber

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