Eigentümerwechsel - alter Eigentümer erstellt NK-Abrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe schon viel über das Thema gelesen, möchte aber nun auch mal konkret auf meinen Fall eingehen.

    Ich hatte eine Wohnung gemietet bis einschließlich November. Ende Oktober hat der Eigentümer gewechselt. Somit hatte ich für den letzten Monat einen neuen Vermieter. Dieser hat von mir die letzte Miete und die Nebenkosten erhalten.

    Der alte Vermieter möchte jetzt mit mir bis Oktober abrechnen. Ich habe aber gelesen, dass nur der neue Eigentümer dazu berechtigt ist und auch erst, wenn der Abrechnungszeitraum vollständig abgelaufen ist.

    Ich muss nachzahlen. Damit habe ich kein Problem. Jetzt will der alte Eigentümer von mir Geld haben. Ich gehe aber mal davon aus, dass auch der neue Eigentümer irgendwann die ein oder andere Nachzahlung erhalten wird und dann mit mir abrechnen will.

    Auf gute Worte hört mein alter Vermieter nicht.
    Wie ist die Rechtslage?
    Wie soll ich mich verhalten?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Hallo tymanis,
    der neue Eigentümer ist auch (schriftlich/rechtsgültig nach Grundbucheintrag) Dein neuer Vermieter? Wenn ja, würde ich mich ausschliesslich an ihn wenden.

  • Hallo Berny,

    wir hatten uns zu dritt getroffen, als die Eigentümer beim Notar waren und haben die Zähler abgelesen (Ich war nur da, weil ich die Wohnung ja noch gemietet hatte, diese Übergabe zwischen den Eigentümern hat mich nicht interessiert).
    Bei der Gelegenheit wurden wir vorgestellt, schriftlich habe ich nichts bekommen, ich habe auch keinen Auszug aus dem Grundbuch.

    Gruß
    tymanis

  • wir hatten uns zu dritt getroffen, als die Eigentümer beim Notar waren und haben die Zähler abgelesen


    Dann, schätze ich mal vorsichtig, wird wohl der neue VM Dein Ansprechpartner sein.

  • Dann, schätze ich mal vorsichtig, wird wohl der neue VM Dein Ansprechpartner sein.

    Und zwar ausschließlich für die laufende Abrechnungsperiode. Nur dieser darf das laufende Jahr am Ende abrechnen, der alte hingegen nur die abgelaufenen. (Die darf der neue nämlich nicht) Ist mein ich 2006 in einem Grundsatzurteil des BGh entschieden worden und und bisher l durch den Senat immer wieder bestätigt worden. Aktenzeichen einfach Googlen.

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