mein Nachname am Briefkasten steht.
Selbst schuld, damit gilt er als zugestellt.
Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorredner an. Den Widerspruch brauchst Du (vorerst) nicht zu begründen.
mein Nachname am Briefkasten steht.
Selbst schuld, damit gilt er als zugestellt.
Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorredner an. Den Widerspruch brauchst Du (vorerst) nicht zu begründen.
man kann für eine Wohnung nur die Miete bekommen, die jemand bereit ist zu zahlen. Irgendwann gibts die Schmerzgrenze.
... und je höher der Vermieter pokert, desto mehr muss er mit Mieterfluktuation und/oder Leerständen rechnen. Und die Blase ist geplatzt.:eek:
Meinst Du also es würde ausreichen, die Farbrisse zu entfernen und eine weiße Folie drüber zu kleben?
Kerstin, denk' nach: Was soll ich antworten, hier von meiner Couch aus...? Frag' doch den Vermieter.
orihuela:
"Im übrigen habe ich in der Fall-Form vorgetragen."
Keine Courage...?
"Na ja, scheint auch wirklich der einzige in diesem Forum zu sein, der überhaupt etwas zu diesem Fall zu sagen hat."
Ich schliesse mich seiner geäusserten Meinung an.
"Wirklich gut besucht!"
Yoo, durchschnittlich haben wir hier alle zwei Wochen einen neuen Trollposter.
"Hallo Admin, bitte befreie mich aus diesem "Experten-Forum Mietrecht" - bitte Daten und Account löschen!!!"
Eine Bitte mit drei Ausrufezeichen...? *kopfkratz*
Was in Gottes Namen würdest denn DU in einer solchen Situation tun?
Meinem Gegner keine Munition liefern. Also: (angebliche) Reklamationen beseitigen und die Mietsache mit Zeugen zurück(zu)geben (versuchen).
Hallo Kerstin,
"ich erwarte schon fast, dass mich irgendjemand gleich relativ freundlich darauf hinweisen wird, ..."
Bis jetzt umsonst gewartet... - aber was nun kommen wird, dürfte Dir trotzdem weniger gefallen.
"Nun habe ich eine schriftliche Aufstellung der festgestellten Mängel erhalten, ... Allerdings ist auf der Liste ein Mängel, von welchem ich bis zu dem heutigen Tage noch nichts gehört habe.
"Nämlich beschweren sich meine Vermieter über abblätternde weiße Farbe an den Unterkanten der stehenden Küchenschränke.
Laut Vermieter ist dies eindeutig durch Feuchtigkeit zustande gekommen.
Seltsam ist, dass bei allen anderen - nämlich den hängenden - Küchenschränken keine Farbe abblättert."
Logo (auf den ersten Eindruck), denn auf dem Fussboden wirst Du wohl hin und wieder feucht gewischt haben.
"Allerdings frage ich mich, ob ich nun wirklich in der Pflicht bin, diese Mängel zu beseitigen"
Das fragst Du hier und uns... Wenn feststeht, dass die Lackschäden durch Dich verursacht wurden UND nicht durch bestimmungsgemässen Gebrauch der Mietsache (bspw. Boden- und Griffeabnutzungen) entstanden, musst Du.
"ob es tatsächlich legitim ist, mir aufgrund dessen die Kaution zu mindern bzw. zurückzuhalten - denn ich denke, darauf wird es hinauslaufen."![]()
"Es ist offenbar keine ausreichende Belüftung in der relativ kleinen Küche vorhanden (keine Dunstabzugshaube, nur die Vorrichtung für eine solche, 1 Fenster vorhanden), sonst würden ja keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.
Ich habe niemals Feuchtigkeitsschäden in der Küche gehabt.
Außerdem bin ich mir nicht sicher ob es überhaupt Feuchtigkeitsschäden sind; weiters ist die Qualität der Küche sehr schlecht, ich bin mir sogar nicht sicher ob die Farbschicht nicht schon vor meinem Einzug rissig war."
Hier bist Du in der Beweispflicht. "Tipp": Gutachter und Rechtsstreit, Kostenrisiko im oberen 4-stelligen Eurobereich...![]()
"Ich habe, bevor ich diese schriftliche Liste erhalten habe, von meinem Vermieter nebenbei erfahren, dass er die Küche neu streichen will."
Tut nix zur Sache. Ich kann mir einen Schrank ersetzen lassen und ihn dann in den Sperrmüll geben.
"Will er möglicherweise nur Geld herausschlagen?"
Who knows...;)
"Ich war ja sogar so "nett"
und habe eine der Arbeitsplatten mit einer passenden, neuen Folie beklebt, da es vorher einfach unästhetisch und unhygienisch ausgesehen hat, die Arbeitsplatte war total zerkratzt und die Farbe ist auch dort schon von Anfang an rissig gewesen und ließ sich mit der bloßen Hand abkratzen."
Tut auch nix zur Sache.
"Wo stehe ich?"
Sehhr wackelig.
"Wer hat Recht?"
Letztendlich das Gericht...:D
"Was kann ich tun um an meine Kaution zu kommen?
"
Die Mietsache ohne Beanstandungen zurückgeben. Da wäre es m.E. sehhhr sinnvoll, wenn Du dem VM nicht alleine gegenübertrittst.
doch wenn mir alle drei jahre die miete um 20% erhöht wird, zahle ich in 18 jahren 2269€ monatlich.
Usw., usw. ... mglw. gibbet dann auch Obergrenzen...
Du solltest Renovierung nicht mit Sanierung bzw. Verbesserung zur Steigerung des Wohnwertes verwechseln. Eine Suchmaschine hilft Dir bestimmt weiter.
Bisher haben wir noch nicht mit dem Vermieter gesprochen. Das wäre der nächste Schritt.
Was ratet ihr mir?
Genau dieses.
Hi Vermieter,
das ist mir wie Dir und uns meinungsäussernden Pastorensöhnen ja wohl klar. Der Mieter könnte jedoch auch ein Greis sein (mit Gebrechen und Altersstarrsinn evtl. dann auch noch...).
Aber, wenn ich einen Schaden gerne repariert haben möchte, wird mir bestimmt etwas einfallen, der arbeitenden Bevölkerung die Arbeit zu erleichtern.
also dass stellt ja nur die Gesamtkosten dar, es fehlen noch die Verteilungsschlüssel und deine Anteile.
also z.B.
Schornsteinfeger
Gesamt -> 80 Euro
Umlageschlüssel(aus MV) -> pro Einheit also 1/8
Ihr Anteil -> 10 €
Kaltwasser
Gesamt -> 800 Euro / 200 m3
Umlageschlüssel(aus MV) -> Verbrauch
laut Wasseruhr 20 m3
Ihr Anteil 800/200*20= 80 €
so zum groben Verständnis
Du sagst es.
Und Sperrmüllentsorgung sind keine Betriebskosten...
Ina sollte die Abrechnung zusammen mit früheren Abrechnungen und ihrem Mietvertrag vom Mieterverein oder Fachanwalt überprüfen lassen. Vorher vom VM Kopieen der Originalrechnungen erbitten.
Wuchtbrumme, Du bist mir so eine...![]()
"Nein nicht leichtsinning!"
Offensichtlich doch. Meine Frage hast Du bis jetzt nicht beantwortet. Jeder kann Dir mitteilen, er sei Dein neuer VM.
"Seiner Mutter gehörten bereits 3 Wohnungen im Haus!"
Macht nix.
"Und unser alter Vermieter hatte und informiert das er seine Wohnungen verkauft."
Ist unerheblich. Der bisherige VM hat seine M schriftlich darüber zu informieren, an wen er seine Immobilie verkauft mit Datum des wirtschaftlichen Übergangs. Anschliessend hat der neue VM Dir unter Angabe seiner Bankverbindung schriftlich mitzuteilen, dass er die Mietsache übernommen hat.
"Ich bin ja nicht blöd!!"
Vielleicht nicht, jedoch reichlich blond...
Niemand hier kennt die Örtlichkeiten. Dein Ansprechpartner ist Dein Vermieter.
...Brief vom RA meines Vermieters, den ich nicht mal kenne da er erst vor kurzem unser Haus gekauft hat.
Hallo Sandra, ist überhaupt rechtlich abgesichert, dass Dein neuer VM auch Dein neuer VM ist?
Von dieser Wohnung und diesem Vermieter kann ich nur dringendst abraten.
Habe leider keinen Vergleich ob ... Einzige nützliche Information ist: das Haus hat 8 Partein.
Um die ganze BetrkAbr. zu überprüfen, bräuchte man die komplette Abrechnung UND Einsicht in die Originalbelege. Hier im Forum kann man das jedoch nicht leisten.
Jogi:
"Hallo Berny, du Spassvogel,
deine witzigen Bemerkungen habe ich gerade noch gebraucht!!"
Kannst noch mehr (witzige...) bekommen:
"Gestern rief der Baufritze an, er hätte mit dem Vermieter gesprochen und sie seien beide überein gekommen, dass die Sanierungsarbeiten "drum herum" erfolgen würden, da ich ja nicht mithelfen würde."
Verständlich. Und wie hat er Dir das "drum herum" erläutert?
"Und ob er dann nächste Woche anfangen könnte. Ist das gut oder nicht?:eek:"
Halte ich für gut, denn er muss ja auch den Einsatz seiner Leute koordinieren.
"Dann habe ich ihm gesagt, dass sei unter diesen Umständen leider nicht möglich, und ich würde mich selbst mit dem Vermieter in Verbindung setzen."
Da Du offensichtlich die Arbeiten verweigerst, würde ich als Unternehmer dann vom Auftrag zurücktreten und dort arbeiten, wo die Kunden kooperativ sind.
"Als nächstes gab's eine sachliche Mail an den Vermieter mit nochmaliger kurzer Schilderung des Problems"
Das Problem bist DU!!
"und der Bitte, sich mit einem abgestimmten Lösungsvorschlag mit mir in Verbindung zu setzen (Kopie an den Baufritzen)."
Du meinst die Baufirma? Wenn Dir Handwerker nicht gefallen, sag' es doch gleich und lasse die Arbeiten von Akademikern durchführen.
Wer soll mit wem einen Lösungsvorschlag abstimmen?
"Falls es noch konstruktive Kommentare gibt ... jederzeit gerne.
"
Es wird Zeit, dass Du mal voll aufläufst und aufwachst.
in dem letzten Schreiben unseres Vermieters beschwerte dieser sich über das Wäsche trocknen im Garten. Wir haben dort ein Bettlaken über eine Hollywoodschaukel gehangen. Er schrieb dazu "ich dulde keine italinischenhinterhofverhältnisse im Garten". Einer meiner Mitbewohner ist Italiener und fühlt sich dadurch persönlich beleidigt.
(Eventuelles) Strafrecht ist kein Thema in einem Mietrechtforum.
Vielleicht kommt Ihr darauf, was sich hinter dem Leitungswasser sich verbirgt.
Das müsste der Bezug das Hauses an Frischwasser sein. Das sind ja eigentlich Kaltwasser für Warmwasser plus Kaltwasser. Und unten nochmal...:eek:
Gibt es von Deiner Seite sonst noch Fragen?
Wenn er mir wegen Vertragsverletzung kündigen sollte, werde ich Widerspruch einlegen,da wir die ersten 2Jahre die im Mietvertrag angegebene Terrasse auch nicht hatten. Ebenso haben wir nach sieben Jahren noch keine Kellertüren, obwohl es vor Jahren hieß, sie sind schon bestellt.
... und ausserdem hast Du ihm schon mal das Auto gewaschen ...
Kannste vergessen, denn die Sachen haben nichts miteinander zu tun.
Hallo Kravallo,
wo ist denn das Problem?
Der Duschwannenabfluss gehört zur Mietsache. Instandhaltung der Mietsache obliegt gem. § 535 BGB dem Vermieter.
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