Kann mir mein Vermieter bei einer Monatsmiete, sowie bei Nebenkostenrückständen von ca. 600€ fristlos kündigen, (insges. ca. 1500€)? Ich hatte ihm meine Lage geschildert, worauf er auch sichtlich geschockt war. Jetzt kommt noch folgendes Problem dazu: Durch die Umstellung von Arbeitslosengeld I auf Rentenzahlung (wird immer rückwirkend ausgezahlt), weiß ich nicht, wie ich die Miete aufbringen soll. Mit meinem Vermieter liese sich vielleicht noch reden, nicht aber mit seiner Frau und der 20jährigen Tochter, die sich auch noch reinhängt. Sie bieten mir zwar Ratenzahlung von 150€ an, aber nur, wenn ich bis Ende August ausgezogen bin. Wir sind zwar auf Wohnungssuche, aber eine bezahlbare Parterrewohnung, wie ich sie suche,(kann vielleicht in ein paar Jahren im Rollstuhl sitzen),ist nicht so schnell möglich.
Wir sind 2005 eingezogen(Neubau), hatten die ersten zwei Jahre keine im Mietvertrag angegebene Terrasse und haben auch nach sieben Jahren noch keine Kellertüren.
Und immer schön die volle Miete gezahlt, wegen des Hausfriedens.
Fristlose Kündigung
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klsko -
1. Juli 2012 um 15:06 -
Erledigt
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Zitat
Kann mir mein Vermieter bei einer Monatsmiete, sowie bei Nebenkostenrückständen von ca. 600€ fristlos kündigen, (insges. ca. 1500€)?
Ja!
Nach zwei aufeinanderfolgenden Monaten: Bei Mietschulden dürfen Vermieter fristlos kündigen
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Gehen Sie zum Gericht und holen sich einen Beratungschein
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April ist offen,Mai und Juni wurden bezahlt
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War schon beim Amtsgericht bei einer Rechtspflegerin. Kriege den Beratungsschein erst, wenn ich die Kündigung habe.
Wie lange hat er Kündigungsfrist bei Eigenbedarf ? -
Zitat
Wie lange hat er Kündigungsfrist bei Eigenbedarf ?
Warum jetzt Eigenbedarf, davon war doch nicht die Rede?
Kündigungsfrist bei über 5 Jahren Mietzeit: 6 Monate.
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Wird evtl. als Grund vorgeschoben.
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klsko:
"Kriege den Beratungsschein erst, wenn ich die Kündigung habe."
Toll...
"Wie lange hat er Kündigungsfrist bei Eigenbedarf ?"
Bei begründetem...: [url=http://www.google.de/#hl=de&gs_nf=1…iw=1170&bih=581]Google[/url]Ihr seid ja erst 1 MM im Rückstand. Wenn Ihr (wie auch immer...) die Juli-Miete bis zum Mittwoch gezahlt haben werdet, besteht keine Rechtsgrundlage für eine fristlose Kdg.
Dein Ansprech-/Vertragspartner ist Dein Vermieter, nicht irgendwelche Familienangehörige dessen.
Vielleicht könnt Ihr vom Amt eine Überbrückungshilfe bekommen? -
Danke, Berny für deine Auskunft.
Werde morgen mal zum Amt gehen,mal sehen was es gibt. -
Hallo klsko,
aus welchen Grund auch immer Sie Ihre Pflicht als Mieter nicht nachkommen können, hat der Vermieter auch andere Möglichkeiten ein Mietverhältnis zu beenden. Z.Bsp. bei so einer sog. schuldhafter Vertragsverletzung durch den Mieter. Da Sie folgdendes erwähnten "Nebenkostenrückständen" kann es so verstanden werden, dass schon mehrere Nebenkostenbeträge nicht bezahlt wurden. Und das kann eventuell als nicht unerheblich gelten und die Folge daraus kann eine "normale" Kündigung von Seiten den Vermieters sein. Siehe auch § 573 BGB.
Und die Möglichkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach erfolgloser Abmahnung bestehe eventuell auch, wenn eine mangeldende Zahlungsmoral beim Mieter besteht. Auch hier richtet sich der Fokus aus die "Nebenkostenrückständen"Tipp: Wohnungsmängel, Vereinbarungen usw. zur eigenen Sicherheit immer schriftlich dem Vermieter mitteilen und eine schriftliche Stellungnahme vom Vermieter verlangen. Dies kann viele Unklarheiten aus den Weg räumen und Streß ersparen.
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Hallo Berny
war heute bei uns auf dem Sozialamt,hatte mal nachgefragt,ob sier mir einmal die Miete vorschiessen könnten, da ich z. Zt. nicht flüssig bin. Ich würde das Geld evtl. in den nächsten Tagen schon zurückzahlen, da ich etwas Geld noch erwarte. Leider war da nichts zu machen, wenn dann würde nur ich ein 1/3 der Miete bekommen, Meine Frau und mein Sohn müssten sehen, woher das Geld kommt. Mal sehen, wie es weiter geht. Bin nur mal gespannt, ob die Kündigung kommt. Ich war immer der Meinung, dass es nur bei 2 aufeinander folgenden Monaten geht. Mai + Juni waren aber bezahlt, nur der April nicht. -
klsko:
"Ich war immer der Meinung, dass es nur bei 2 aufeinander folgenden Monaten geht.[/QUOTE]
Fast richtig. Richtiger: bei aufeinander folgenden mindestens 1,51(?) MM ("eine MM und wesentliche Teile der zweiten MM" oder: Aus verschiedenen Monaten in der Summe mindestens 2 MM. -
klsko:
Fast richtig. Richtiger: bei aufeinander folgenden mindestens 1,51(?) MM ("eine MM und wesentliche Teile der zweiten MM" oder: Aus verschiedenen Monaten in der Summe mindestens 2 MM.bei zwei aufeinander folgenden terminen 1 Miete + 0,01 € (wobei richter so kleinlich nicht wären)
bei der ermittlung des rückstandes dürfen aber nur BK-Vorauszahlungen bzw. -Pauschalen (und regelmäßig zu zahlende Zuschläge, Bsp.: Untermietzuschlag) berücksichtig werden. alles andere (BK Nachzahlungen, etc.) nicht
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bei zwei aufeinander folgenden terminen 1 Miete + 0,01 € (wobei richter so kleinlich nicht wären)
Quatsch!!
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Quatsch!!

nee ist richtig, ein blick ins gesetz hilft

BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils
der Miete in Verzug ist oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe
eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.für wohnraum gilt speziell:
BGB § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(3) Ergänzend zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 gilt:
1. Im Falle des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a ist der rückständige Teil der Miete nur dann als nicht
unerheblich anzusehen, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt.bedeutet eine miete plus 0,01 €, aber wie gesagt wird kein richter so eng auslegen.
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Aber:
Du kannst eine Fristlose durch Zahlung wieder unwirksam machen, d.h. wenn die Fristlose kommt, und du zahlst, ist wieder gut. Weiss nur die Frist grade nicht genau -
aber nur wenn der gesamte Betrag gezahlt wird und auch nur einmal alle zwei Jahre
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Wenn er mir wegen Vertragsverletzung kündigen sollte, werde ich Widerspruch einlegen,da wir die ersten 2Jahre die im Mietvertrag angegebene Terrasse auch nicht hatten. Ebenso haben wir nach sieben Jahren noch keine Kellertüren, obwohl es vor Jahren hieß, sie sind schon bestellt. Da wir keinen Stress wollten, haben wir nichts unternommen, was ich heute auch nicht mehr machen würde.
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Solche Dinge solltest du nicht vorbringen, denn es lag an dir, Mängel an der Mietsache zeitnah und nicht erst nach Jahren zu melden und zwar beweisbar.
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Wenn er mir wegen Vertragsverletzung kündigen sollte, werde ich Widerspruch einlegen,da wir die ersten 2Jahre die im Mietvertrag angegebene Terrasse auch nicht hatten. Ebenso haben wir nach sieben Jahren noch keine Kellertüren, obwohl es vor Jahren hieß, sie sind schon bestellt.
... und ausserdem hast Du ihm schon mal das Auto gewaschen ...
Kannste vergessen, denn die Sachen haben nichts miteinander zu tun.
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