Hallo bauernopfer,
da hast Du Dir schon einen "passenden" Nick gegeben...
Da scheint wohl eine Menge falsch gelaufen zu sein.
Du solltest dringend einen RA aufsuchen!
Hallo bauernopfer,
da hast Du Dir schon einen "passenden" Nick gegeben...
Da scheint wohl eine Menge falsch gelaufen zu sein.
Du solltest dringend einen RA aufsuchen!
Gruwo:
"Ich würde die Abrechnung in der vorliegenden Form nicht akzeptieren, da diese absolut nicht nachvollziehbar ist."
Ich finde alle Angaben - vorbehaltlich der Überprüfung der Originalbelege - für nachvollziehbar.
Was fehlt, ist eine ordnungsgemässe Berechnung der Heiz- und Warmwasserbereitungskosten und die Aufteilung der Stromkosten in Allgemein- und Heizungsstrom.
Die beiden letzten Spalten finde ich "Banane"; hierher gehören in Gesamtsummen geleistete Zahlungen vs. zu zahlen und dann der daraus resultierende Endbetrag.
"Eine ordnungsgemäße Abrechnung muss wie folgt aussehen:
- Kostenart (Wasser, Grundsteuer, Versicherung etc.)"
Sind aufgeführt.
"- Gesamtkosten des Hauses"
Nicht zwingend erforderlich. Aber der, den es - aus welchen Gründen auch immer - interessiert, kann ja die Werte der ersten Spalte addieren.
"- Verteilerschlüssel (gesamt)"
Nicht möglich, da manche Posten aufgeteilt werden können nach Nutzern, Mietflächenanteilen, gemessene Verbräuche.
"- Verteilerschlüsse (Anteil des Mieters)"
Das sind hier die meist 25%, da er 1/4 der Gesamtmietfläche hat.
"- anteilige Kosten des Mieters"
Siehe Spalte 3.
"In Ihrer Abrechnung fehlt definitiv der Verteilerschlüssel."
Wie sollte der denn hier aussehen?
Kurz darauf hat die mich dann angerufen und hat gemeint das die Dusche immer noch zu starke gebrauchsspuren aufweist
Hallo Matthias,
Unvermeidliche Gebrauchsspuren (keine Beschädigungen!), ebenso an Fussböden, Griffen etc., sind mit der Miete abgegolten.
"Zu starke Gebrauchsspuren" halte ich für das übliche Übertreiben - fehlt nur noch krass, mega, voll, total ...
laut meinem Vermieter bedeutet es dass ich das Bad komplett erneuern muss. Das soll angeblich die Gegenleistung dafür sein dass wir 1 Monat früher in die Wohnung konnten um zu renovieren.
Hallo Bernhard,
von solch einer Vereinbarung habe ich (auch) noch nie gehört.
Wenn Du Klarheit hast, wie der VM das gemeint hat und was genau er von Dir erwartet, würde ich - wenn es mir das wert ist - einen Fachanwalt konsultieren.
okay... und ob so ein Rechtsstreit mit dem Vermieter vor Gericht so erstrebenswert ist, ist auch so eine Sache.
Du sagst es... Ich würde erst mal kommen lassen, bevor ich eigene Munition verschiesse.;)
mhh ja das stimmt schon, aber 485€ ist ja auf jeden Fall dann der falsche Betrag, ich kann ja auch ab dem Zeitpunkt einfach 411€ überweisen und schaue mal was passiert, nur wenn sich der Vermieter dann bei mir meldet und 511€ fordert weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Kann ich dann auf den Mietvertrag pochen und sagen "selber Schuld!"?
Diese Frage kann Dir bestenfalls ein Rechtsanwalt beantworten, jedoch schlüssig und endgültig nur das Gericht.
Hier sind wir Laien und fern ab von (unzulässiger) Rechtsberatung.
Hallo Marpesia,
mich meinem Vorproster anschliessend, schlage ich vor, mit dem VM schon mal vorab eine Besichtigung zu machen und das Ergebnis und e.F. wer was macht schriftlich festzuhalten.
bisher habe ich monatlich 485€ kalt überwiesen, so steht es ja auch im mietvertrag... ![]()
Ich würde b.a.w. den bisherigen Betrag weiterhin überweisen. Es ist nicht Deine Angelegenheit, zu spekuliern über Zahlendreher oder Schreibfehler, die Du nicht verursacht hast.
1. Was mich interessiert ist, warum sich mein Anteil verändert?
2. Datenschutz
Kann ich die Fotos nochmal rausnehmen und bearbeiten?
1. Wurde bereits beantwortet: "Das sind Eure prozentualen Anteile vom ganzen Haus, welche durch geeignete Zähleinrichtungen ermittelt wurden."
2. Nein, Du nicht.
Hallo Johker,
"Meine Vermieterin verlangt Schadensersatz für einen Kaminofen, welcher als Heizkörperersatz in der Wohnung aufgestellt wurde. Da ich ihn angeblich ruiniert habe. Zudem ist sie selbst nicht mehr im Besitz des Ofens. Sie hat ihn bereits weiterverkauft."
Dann hat sie sich diesbezüglich wohl selbst den Boden unter den Füssen weggezogen...:D
"Da meine Vermieterin allem anschein nach meine Kaution für den Schadensersatz am Ofen für sich behalten wollte,"
Dann sollte sie mal den Beweis antrete...:D
"habe ich die Kaltmiete nicht bezahlt, da ich sonst meine Kaution nicht wiederbekomme."
Verstehe schon, ist aber nicht rechtens.
"Mir ist bewusst, dass ich die Miete rein rechtlich zu bezahlen habe,"
Aha.
"wie sieht es aus mit der Kaution und dem Schadensersatz aus?"
Abgerechnet wird erst nach der Rückgabe der Mietsache.
"Bzw inwieweit hat meine Vermieterin überhaupt anspruch auf einen Schadensersatz."
Wenn sie Dir eine Schädigung nachweisen kann, § 823 BGB.
"Sie hat den Ofen schon verkauft"
Ihr Problem.
Katl79:
"nun war er heute da,fragte ob wir die schriftliche Kündigung erhalten haben,die er wohl am Donnerstag weggeschickt haben soll (nein,wir haben sie nicht bekommen)."
Nun denn...
"Dazu begründete er nochmal ..."
Muss alles IM Kündigungsschreiben stehen. Nachträgliches ist rechtlich wirkungslos.
"einen der Kündigungsgründe,das er das Haus mit uns als Mietern nicht verkaufen kann (wir sind die einzigsten Mieter im Haus,die restlichen vier Wohnung stehen leer)."
Ich denke, dass das Argument der mangelhaften wirtschaftlichen Verwertbarkeit hier nicht zieht, denn er könnte ja die anderen drei Wohnungen wieder vermieten.
"Wenig später machte unser Vermieter in der leerstehenden Parterrewohnung Zettel an jedes Fenster dran mit der Aufschrift:
Hausverkauf
Voll-oder Teilverkauf
Tel.0xxxxxxxx"
Das kann er.
"Soll ich Beweise sammeln??"
Wofür..?
"Wie geht man bei so einem Fall vor?"
Jetzt kämen wir in die Gegend der (für Laien unzulässigen) Rechtsberatung.
Ich würde vorerst garnicht reagieren, bis dass ich etwas Schriftliches habe. - Und dann wirst Du Dich bestimmt wieder hier melden.;)
PS: Und dann bitte an diesen Thread anhängen.
Antwort von Kolinum :...
Hallo Didi,
lass Dich nicht irritieren. Vermieter hat recht.
In dem von mir vermieteten MFH waren bspw. die Anteile:
2011: Heizung 77,31%, Warmwasserbereitung 22,69%,
2010: Heizung 81,33%, Warmwasserbereitung 18,67%,
2009: Heizung 72,98%, Warmwasserbereitung 27,02%.
Hallo Baerentatze,
vorab: Die Kopf- und Fusszeilen hätteste datenschutzgeschickterweise beim Einscannen einfach nach hinten umknicken sollen.
"Für das erste Jahr sollte ich 198,71€ Nachzahlen,
...im zweiten Jahr und ich soll wieder 121,80€ nachzahlen"
Nachzahl- bzw. Erstattungsbeträge ergeben sich ganz einfach aus dem Vergleich der Kosten zu den eingezahlten à Kontobeträgen... => Mathematik.
"Dabei ist mir aufgefallen das unsere Anteile (in %) sich für Heizung, Warmwasser, Außenlicht, Hausflur, Kaltwasser und Abwasser erhöht haben.
Heizung von 27,2% auf 32,2%
Warmwasser von 75,4% auf 80,6%
Außenlicht, Hausflur, Kaltwasser und Abwasser von 65,4% auf 76,8%"
Verstehe. Das sind Eure prozentualen Anteile vom ganzen Haus, welche durch geeignete Zähleinrichtungen ermittelt wurden.
Diese Werte erscheinen mir etwas seltsam, als ob Ihr kaum heizt, aber vergleichsweise sehhr viel Wasser verbraucht.
Bei den anderen Posten habt Ihr gerade mal 1/4 vom Haus (an Mietfläche?).
Wo und ob da ein Fehler vorliegt, ist schwierig zu sagen, da man die Abrechnungen der anderen Mieter einsehen müsste... und latürnich auch die Original-Berechnungsunterlagen.
Dann mach' ich mich auf die Socken
Das wirst Du auch wohl müssen, denn auch in einem Vermieter-Forum wird man Dir wohl auch keine zielführendere Antwort geben können.
Und ein Tipp von mir: Vor dem schriftlichen Erhöhungsbegehren mit dem Mieter sprechen.
und dann trifft den Ex-Mieter wohl keine Schuld.
... und dann wird das Gericht eben eine Einzelfallentscheidung fällen...:D
Meine ursprüngliche Frage ist noch immer was kann ich tun um dem Vermieter Druck zu machen?
Hi,
hier können nur Meinungen geäussert werden. Deine Frage geht jedoch in Richtung unzulässiger Rechtsberatung. Und das ist den DamenHerren in black vorbehalten.
Mieterin78:
"was definitiv den Scheiben anzusehen ist dass sie furchtbar alt sind und bei genauerer Betrachtung und eben auch mal den Versuch zu unternehmen sie zu bewegen, wird man feststellen das sie einfach nicht mehr gebrauchstauglich sind."
Wetten, dass Du den Scheiben ihr Alter nicht ansehen kannst?!
"Ich stehe kurz vor dem Abschluss einer Rechtschutzversicherung. Dann lasse ich den Gutachter kommen und sollte der feststellen, dass alle Fenster in meiner Wohnung nicht mehr den Standards entsprechen, hat mein Vermieter wirklich ein Problem."
Haha. Den Gutachter wirst Du bezahlen müssen nach dem Motto "Wer die Musik bestellt...":D
Mit Deinem Rechtsverständnis sollteste ein eigenes Land gründen.
Den Link habe ich gelesen, aber ich bin mir nicht ganz sicher, ob die €450 auch darin hineinfallen oder ob dies ein separater Punkt ist.
Ich habe ihn nicht gelesen, deshalb mein Kenntnisstand: Kleinreparaturklausel 80€ pro Einzelfall, max. 8% der Jahresnettomiete pro Jahr.
Gasgeräte MÜSSEN 1x jährlich gewartet werden.
p6n:
"Zu dem (Betr.KV s.Anlage 1) ich habe keine Anlage bekommen die etwas über die Zusammensetzung der NK aussagt."
Da aber auf sie Bezug genommen wird, bitte: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf
"Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter verpflichtet, die ihm überlassene Kaution zuzüglich Zinsen unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach der Rückgabe der Mietsache auszubezahlen."
Ist doch klar und deutlich... übrigens eine sehr mieterfreundliche Regelung.
Wenn Du bei meiner Immobilie jetzt zum 31.8. ausziehen würdest, könnte ich (wenn ich Schweinehund wollte:p) Dich noch bis zum 31.05.2014 hinhalten, denn der Abrechnungszeitraum endet erst am 31.05.2013... und dann noch ein Jahr...:D
Mein Vermieter bleibt dabei dass die Scheiben bei der Wohnungsübergabe in Ordnung waren und ich nun die Kosten zu tragen habe. Weiß jemand wie ich das umgehen kann?
Das wirste nicht umgehen können, denn Du wirst nicht beweisen können, dass die Fensterscheibe bei Wohnungsbezug kaputt war.
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