Hallo liebe Community,
ich werde jetzt bald ausziehen und habe meine Wohnung zum 01.09.2009 unrevoniert übernommen.
Laut Mietvertrag fallen die üblichen Schönheitsreparaturen ( tapezieren, anstreichen, etc. ) durch den Mieter für
Küche, Bad & Duschen alle 5 Jahre,
für Wohn-, Schlafraum, Flur, Diele & Toilette alle 8 Jahre und
in den Nebenzimmern (z.B. Keller) alle 10 Jahre an.
Da ich den Mietvertrag zum 30.09.2012 gekündigt habe, wohne ich also fast genau 3 Jahre hier drin.
Somit würden also quasi bei Auszug keine Schönheitsreparaturen anfallen, die der Vermieter geltend machen kann, ist das richtig ?
Es ist mir klar, dass ich hier Löcher verschließen werde, hier und da eventuell Kleinigkeiten wie eine neue Steckdose besorgen werde, vernünftig alles reinige ... aber muss ich befürchten, dass sonst noch was an fällt, wenn soweit alles in Stand gehalten wurde ?
Mein Problem ist, dass wir mit unserem Vermieter nur Ärger hatten, auch schon vor Gericht waren (und gewonnen haben) und ich von unseren ehemaligen Nachbarn weiß, dass er jede Kleinigkeit zum Anlass genommen hat, die Kaution zu kürzen, die zurück gezahlt wurde.
Da ich sehr weit von hier weg ziehen werde und mir diesen Ärger echt ersparen möchte, wäre es super, wenn ich mir bei Wohnungsübergabe schon sicher sein könnte, dass er hier nichts mehr geltend machen kann.
Das soll sich nicht so anhören, dass ich mich drücken möchte hier alles in Ordnung zu bringen sondern ich möchte mich mit einem Übernahmeprotokoll absichern, dass ich später nicht meiner Kohle hinterher laufen muss, was leider zu befürchten ist.
Vielen Dank vorab
Gruß
Marpi