Was ist bei Auszug einer unrenoviert übernommen Wohnung zu beachten ?

  • Hallo liebe Community,

    ich werde jetzt bald ausziehen und habe meine Wohnung zum 01.09.2009 unrevoniert übernommen.
    Laut Mietvertrag fallen die üblichen Schönheitsreparaturen ( tapezieren, anstreichen, etc. ) durch den Mieter für
    Küche, Bad & Duschen alle 5 Jahre,
    für Wohn-, Schlafraum, Flur, Diele & Toilette alle 8 Jahre und
    in den Nebenzimmern (z.B. Keller) alle 10 Jahre an.

    Da ich den Mietvertrag zum 30.09.2012 gekündigt habe, wohne ich also fast genau 3 Jahre hier drin.
    Somit würden also quasi bei Auszug keine Schönheitsreparaturen anfallen, die der Vermieter geltend machen kann, ist das richtig ?

    Es ist mir klar, dass ich hier Löcher verschließen werde, hier und da eventuell Kleinigkeiten wie eine neue Steckdose besorgen werde, vernünftig alles reinige ... aber muss ich befürchten, dass sonst noch was an fällt, wenn soweit alles in Stand gehalten wurde ?

    Mein Problem ist, dass wir mit unserem Vermieter nur Ärger hatten, auch schon vor Gericht waren (und gewonnen haben) und ich von unseren ehemaligen Nachbarn weiß, dass er jede Kleinigkeit zum Anlass genommen hat, die Kaution zu kürzen, die zurück gezahlt wurde.
    Da ich sehr weit von hier weg ziehen werde und mir diesen Ärger echt ersparen möchte, wäre es super, wenn ich mir bei Wohnungsübergabe schon sicher sein könnte, dass er hier nichts mehr geltend machen kann.

    Das soll sich nicht so anhören, dass ich mich drücken möchte hier alles in Ordnung zu bringen sondern ich möchte mich mit einem Übernahmeprotokoll absichern, dass ich später nicht meiner Kohle hinterher laufen muss, was leider zu befürchten ist.

    Vielen Dank vorab

    Gruß

    Marpi

  • Zitat

    Somit würden also quasi bei Auszug keine Schönheitsreparaturen anfallen, die der Vermieter geltend machen kann, ist das richtig ?

    Das ist so gesagt nicht ganz richtig. Richtig ist aber, dass der BGH die sogenannten starren Renovierungsfristen für ungültig erklärt hat. Um aber zu wissen, ob die Fristen in deinem Vertrag wirklich starr sind, müsstest du diese Klausel Wort für Wort hier einstellen.

    Damit du dich schon mal ein wenig mehr auf dieses Thema einstellen kannst, lese hier weiter:

    Schönheitsreparaturen: Pinselpause für Mieter - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

  • Hallo Marpesia,

    mich meinem Vorproster anschliessend, schlage ich vor, mit dem VM schon mal vorab eine Besichtigung zu machen und das Ergebnis und e.F. wer was macht schriftlich festzuhalten.

  • Was gerne auch verwechselt wird sind Schönheitsreparaturen und Schäden die an der Mietsache entstanden sind.

    Da hilft nur möglichst noch mit Zeitpuffer die Abnahme machen.
    Es ist z.B. nicht zwingend notwendig zu streichen, wenn der Zustand der Wohnung normaler Abnutzung entspricht.
    Wenn aber Verschmutzungen an der Wand sind oder die Farbwahl ins Extreme ging, dann ist auch unabhängig von einer eventuellen Frist zur Schönheitsreparatur zu empfehlen dies zu beheben.

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