miete an falsche partei ?

  • hallo,
    ich habe eine förmliche Zustellung einer Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom kassen- und steueramt bekommen.
    es geht um Pfändung aller fälligen und künftig fälligen Forderungen aus meinem Mietvertrag :confused:
    Ich werde zur Überweisung von gepfändeten Beträgen von ca. 2600€ aufgefordert und darf nicht mehr an Frau A. zahlen

    ich wohne da seit 2004 Frau A. und Herr B. (Buchstaben geändert) sind gemeinsame Vermieter, Frau A. ist wohl Eigentümerin, Herr B. Hausverwalter.
    Beide sind immer als gemeinsame Vermieter aufgetreten, Frau A. habe ich allerdings seit 2009 nicht gesehen.
    Anhand Kontoauszügen kann ich belegen, dass die Miete bis Juni 2011 an ein gemeinsames Konto von Frau A. und Herrn B. ging. Im Juni unterrichtete mich Herr B. über eine Änderung der Bankverbindung, Frau A. war nicht zu erreichen, ich fühlte mich verpflichtet, dem zu entsprechen, die Miete geht seit Juli 2011 an eine Frau B. (Name derselbe wie Herr B.)
    Die Zahlungen an die neue Bankverbindung ab Juli 2011 kann ich auch per Kontoauszügen belegen.
    Dagegen gab es ein Jahr lang keinen Einspruch von Frau A. oder sonst einer Partei, und plötzlich diese Pfändungs- und Überweisungsverfügung, s.o.
    Ich habe per Mail an das Amt Einspruch eingelegt, da ich ohnehin nicht an Frau A. zahle, sie sollen sich an Herrn B. wenden, darauf noch keine Reaktion
    Was kann daraus entstehen?

  • Was steht denn in Ihrem Mietvertrag an wen Sie die Miete zu überweisen haben? Haben Sie eine Originalvollmacht vorgelegt bekommen bzw. vorliegen, dass Herr B. für Frau A. bevollmächtigt ist?

    Eine Mahnung ist bei Mietzahlungen nicht notwendig, da sich die Fälligkeit aus dem MV ergibt, daher muss kein Einspruch von Frau A. vorliegen. Wenn Sie die Miete fahrlässig an den falschen überwiesen haben, kann dies fatale Folgen haben.

    Ich würde in dem Fall erstmal Kontakt mit Frau A. aufnehmen und in Erfahrung bringen was Sache ist und dann ab zum Anwalt oder umgekehrt.

    wobei wenn es um kassen- und steueramt geht, dann wird bei Frau A. steuertechnisch gepfändet, das Schreiben sollten Sie genau nochmal prüfen, zukünftige Mietzahlungen würde ich erstmal einstellen und zurücklegen, ggf. lief da eine linke Nummer und Ihre Miete wurde über die Frau B. an der Pfändung vorbeigemogelt. Dass ist aber auch ein Straftatbestand imho.

    Also auf jeden Fall Anwalt.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (16. Juli 2012 um 11:21)

  • ich bin sicher, sowohl Mietvertrag als auch die Anweung von Herr B. an einem Platz aufbewahrt zu haben, wo ich immer alle wichtigen unterlagen habe, beides ist nicht da...
    herr b. oder auch frau a. könnte in meiner wohnung gewesen sein

    interessant auch: als ich anfang Juni nach 2 Wochen aus dem Urlaub kam, war mein Briefkasten völlig leer, ungewöhnlich ...

  • Du hast doch hoffentlich den Schließzylinder ausgetauscht für die Zeit die du da wohnst?

    Wenn Du dass beweisen kannst, was schwierig ist, wäre das Hausfriedensbruch bzw. gar Einbruchsdiebstahl.

    2 Wochen keine Post kann noch Zufall sein. Aber die ganze Geschichte ist sehr verdächtig. Hast Du Nachbarn im Haus die auch bei der Frau A. Mieter sind?
    Würde ich mal nachfragen ob denen es genauso geht und sich ggf. zusammentun.

  • Hallo bauernopfer,

    da hast Du Dir schon einen "passenden" Nick gegeben...
    Da scheint wohl eine Menge falsch gelaufen zu sein.
    Du solltest dringend einen RA aufsuchen!

  • nun hat das amt mir bestätigt, dass ich mit der sache nichts zu tun habe...


    Richtig. Die Mitarbeiterin beim "Amt" hat Dich loswerden wollen.
    Eine rechtlich wasserdichte Bestätigung kannst Du nur durch ein rechtskräftigen Gerichtsurtel bekommen. Willkommen im Leben!:cool:

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