Beiträge von Berny

    Hallo Müller,

    für den VM ist das "ganz einfach": Er entlässt Dich nur dann aus dem MV, wenn Du ihm 200 Ocken zahlst.
    Wenn Du verweigerst, dann entlässt er Dich eben nicht.
    Wenn Du trotzdem ausziehst, müssen die beiden verbleibenden Mieter für Dich "mitbürgen", denn Du verbleibst Mieter mit allen Rechten und Pflichten.

    - einfach so Keller aufzubrechen ohne jemanden zu informieren - wo kommen wir da hin? Ich muss schon sagen, ich finde es ganz schön komisch wie hier alle reagieren. Meine Freunde wollten gleich alle zur Polizei ...
    Liebe Grüße


    Hallo Alex,
    niemand wird Dich daran hindern, einen Anwalt, die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft aufzusuchen wegen einer Beratung, des Verdachts des Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.
    Zunächst würde ich jedoch mal mit dem VM ein Gespräch führen.

    Hallo Martin,
    hier müsste doch mal hinterfragt werden...:

    "Wir wohnen in einem 1 Familienhaus (EG) Der Vermieter hat die obere Wohnung,"
    Ähem, wie rechnest Du?

    "Vermieter hat angekündigt, das 3 neue Fenster und eine Haustür (damit haben wir nichts zutun) ersetzt werden."
    Warum sollen die Fenster ersetzt werden?

    "Das wir Moderniesierungskosten, die im gesetzl. Bereich liegen müssen) zahlen ist uns klar."
    Mir noch lange nicht.

    "Nun kommt Vermieter heute morgen zu uns und will eine Kopie vom unbefristeten Mietvertrag. "...unsere liegt neim Steuerberater (ß) und als Vermieter käme er nicht an diese Unterlagen..."!"
    Diese Antworten kenne ich sie haben schon Antikwert.

    "Ich vermute das Vermieter einen neuen Vertrag machen will, denn er hat schon angedeutet das der Mietpreis im Gegensatz zu anderen Objekten (fast gleiche Lage) westentlich zu niedrig sei!"
    Deine Vermutung ist uninteressant. Was zählt, sind Fakten.

    "Mit der Kopie ist ne "Hinterfotzigkeit"...solch Argument!:mad:"
    Deine persönliche Einschätzung interessiert nicht.

    "Darf V hier neuen Vertrag wegen der beiden Punkte machen?"
    Er darf Papier schwarz machen, was Euch aber nicht tangiert.

    "Ferner tritt nun der neue Ehemann"...
    Uups, des Vermieters...?

    "immer "als Verhandlungspartner" auf mit Hinweis: "..hat meine Frau abgegeben!..."
    Aha..., Euer Vertrags- und Ansprechpartner ist einzig und allein Eure Vermieterin. Nicht bangemachen lassen!

    "Ist das rechtl. so möglich?"
    Was?

    Jetzt vermute ich mal habe ich die zwei Wochen noch Zeit einen Räumungsschutz zu beantragen, oder?


    Wie ich bereits schrieb...: "Es wäre generell zu klären, ob Du überhaupt ggü dem VM in der Pflicht stehst, wobei ich mir nämlich garnicht so sicher bin."

    Irminsul:

    "Eigentlich müsste es wirklich so sein das man sofort den Durchschlag ausgehändigt bekommt,das war bei mir allerdings noch nie so."
    Du bist noch jung und hast noch soo viel zu lernen.

    "Ich werde dann morgen wohl direkt mal nach einen Anwalt Ausschau halten."
    ... auf Gut Glück den nächstbesten nehmen...?:mad:

    "Soll ich dem Verwalter vorher mitteilen das ich die Angelegenheit einem Anwalt übergebe?"
    Dem Feind noch Munition liefern...?:mad:

    Ich würde zunächst mit dem Verwalter (besser noch: mit dem Mietvertragspartner!!) ein Gespräch führen (mgl. einen Zeugen mitnehmen) und je nach Resultat (worüber ich mich bei dem Gespräch nicht äussern würde) dann selbst entscheiden, ob ich einen Anwalt aufsuchen würde. Wenn ja, würde ich einen RA aus einer "Sozietät" nehmen, also, wo es mehrer RAe gibt, die alle ihre Spezialgebiete ("Interessengebiete" genannt) haben.

    Mit welchen Verhalten des Vermieters müsste ich rechnen wenn ich die Wohnung, ohne zu renovieren und mit Einverständnis des Nachmieters übergebe?


    Du solltest Dir unbedingt mal merken, dass Du NUR mit denen zu tun hast, mit denen eine vertragliche Beziehung besteht.

    Ich hatte ja kein eigenes Exemplar bekommen. Es war nur das eine vorhanden was ich unterschrieben habe und das hat der Verwalter für seine Unterlagen mitgenommen und mir in Kopie zukommen lassen. Das er es noch verfälscht im Grunde genommen konnte ich ja nicht ahnen, da war ich selber etwas zu gutgläubig. Ich überlege ob ich erstmal einen Brief aufsetze und versuche das so zu klären, ich habe ja auch einen Zeugen was das betrifft.


    Uups, dann käme noch der Straftatbestand der Urkundenfälschung dazu...:mad:
    Wenn ich irgendwo irgendwas unterschreibe, bekomme ich auf jeden Fall sofort eine Kopie davon.:cool:
    Somit käme jetzt für Dich anwaltliche Beratung infrage...

    GreenFavorit:

    "ich habe in meiner neuen Wohnung, in der wir seit 01.01.12 leben, nun zum 1. Mal eine hiesige Nebenkostenabrechnung erhalten."
    Wie ist der allgemeine Abrechnungszeitraum für diese Immobilie?
    Wie war Euer Nutzungszeitraum?

    "In der Übersicht zur EInzelkostenabrechnung gibt es die Kostenarten "Grundkosten Heizung 30%" sowie die "Verbauchskosten Heizung 70%"."
    OK.

    "Die Grundkosten sind die Gesamtkosten dividiert durch Gesamteinheiten und dann mit dem entsprechenden Zeitfaktor verrechnet. Das ist klar."
    Mir nicht.
    Was sind "Gesamteinheiten?
    Bitte erläutere das: "mit dem entsprechenden Zeitfaktor verrechnet"

    "Warum wurden aber die Verbrauchskosten nicht [/U]mit einem Zeitfaktor[U] verrechnet?"
    Sondern wie? Bitte den genauen Verrechnungszeitraum nennen.

    "Ich muss doch nicht die Verbrauche meines Vormieters mitzahlen, oder?"
    Nöö.

    "Problem, dass Abrechnungszeitraum Mai bis Mai herrscht,"
    Bitte genauer.

    "Gleiches Schema bei Warmwasser: Grundkosten 30% sind mit Zeitfaktor, Verbrauchskosten 70% sind ohne Zeitfaktor..."
    Vielleicht begreife ich das, wenn Du die Zeitfaktoren bei der Heizung erläutert haben wirst...
    Meinst Du mit Zeitfaktor etwa die Zeiträume? Dann bitte exakte Daten angeben.

    soulflyer:

    "das büro wurde dort erst kürzlich erstellt. das waren eigentlich zwei abgeschlossene räume in unserem wohnungsbereich."
    Aha, verstehe: Euer VM ist in Eure Wohnung gekommen, hat Euch die Schlüssel von zwei Zimmern abgenommen und dabei gemurmelt, dass er ja schliesslich irgendwo die Buchführung machen muss. Dafür müsst Ihr schliesslich Verständnis haben und ihm gelegentlich ein Tablett mit Kaffee und Kuchen hinbringen. Das gehört sich eben so.

    "bis jetz hat es mich auch nicht gestört aber langsam reicht es mit denen."
    Ein bisschen mehr Geduld und Toleranz wären auf Eurer Seite wohl angebracht. Das muss denen mal drastich mitteilen.

    "mich interessiert jetz ob das büro rechtens ist"
    Yoo, denn der Hauseigentümer ist doch schliesslich der Herr im Haus!

    "ob man die per anwalt dort wieder raus bekommt."
    Per Anwalt wohl nicht, ab er frage doch mal einen. Ich habe für solche Fälle eine Machete und eine Armbrust. Oder per Gerichtsbeschluss...

    "desweiteren läuft der strom ja auch über unsere wohnung."
    Nun seid doch nicht soo kleinlich!

    Da sagste was!

    @mainschwimmer- dein beitrag ist total unpassend und unsachlich.. dann bitte lieber nichts schreiben, stell dir mal vor jeder schreibt hier über jeden das was er denkt...


    Oh, das wär' luschtich...
    Bücherclub, Abonnements, Vereinsbeiträge?

    Hallo hanswurz,
    niemand (ausser Lieschen Müller) will Romane lesen; Substanz entscheidet.

    "Es wurde gekündigt. Die Kündigung wurde eingereicht gegen meine Mutter und meinen verstorbenen Vater. Der Vertrag lief damals auf beide, 1981 ist Papa verstorben."
    Wann wurde zu wann gekündigt?

    "Ich selbst bin erst 2008 eingezogen und habe keine Kündigung bekommen."
    Bist ja auch nicht im MV aufgeführt.

    "-Ab wann kann man Räumungsschutz beantragen? Am besten jetzt schon oder erst warten bis Räumungstitel kommt?

    -Sollte ich angeben bzw beifügen das das Angebot gemacht wurde mit der Barzahlung und die Vermieterges. nicht eingeht?

    -Kann man gegen die Räumung klagen oder gegenklagen da ich als Sohn keine Kündigung erhalten habe?

    -Wie lange gibts die Räumungsfrist automatisch? Nutzt es was es zu bezahlen obwohl die Frist rum ist?

    meine Mutter hat Pflegestufe 1 und ist gebrechlich. Nutzt es was wenn man dies als Grund vorbringt?

    --> wie kann ich am längsten noch die Zeit rausschieben? (Mit Zahlungen aber nicht komplett auf einmal)"

    Es wäre generell zu klären, ob Du überhaupt ggü dem VM in der Pflicht stehst, wobei ich mir nämlich garnicht so sicher bin.
    An Deiner Stelle würde ich mit der Mutter und den Unterlagen (MV, Schriftverkehr, ihren Einkommensnachweis, Steuerbescheid, Sterbeurkunde des Vaters) mal einen Fachanwalt aufsuchen. Viel Glück!!
    Über den Ausgang des Gesprächs könnteste hier gerne mal berichten, denn der Fall dürfte hier auch Interesse finden.

    Sven89

    Mainschwimmer hat es fett geschrieben ich schreibe es groß (auch wenn das unhöflich ist)

    IHR HABT KEINEN ZEITMIETVERTRAG. SONDERN EINEN VERTRAG MIT GEGENSEITIGEM KÜNDIGUNSVERZICHT. DAS IST ETWAS VÖLLIG ANDERES!


    ... und deshalb sind Sven und seine Kumpels noch schlappe knappe zwei Jahre daran gebunden, es sei denn, dass ALLE, M+VM, einen neuen Vertrag, der den bestehenden ablöst, oder Vereinbarung oder dgl. abschliessen.

    Benny: naja, wir werden die Mitgliedschaft kündigen und zusammen mit den anderen Betroffenen eine Beschwerde schreiben. Hilft uns bei unserem Problem leider auch nicht.


    Richtig, hilft Euch im Moment nicht weiter, aber ich finde dennoch, dass man sich nicht alles gefallen lassen sollte und andere ruhig wissen lassen sollte, dass man auch konsequent sein kann.
    Vielleicht steckt auch der Hintergedanke dahinter, dass Ihr in die Kanzlei der RAe kommen sollt, da dann mehr Geld verdient werden kann. Nur so'ne Idee von mir...

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