Möglichkeiten...?

  • Hallo liebes Forum, ich habe eine Hoffnung das alles im Guten weitergeht doch komm ich nicht klar...

    Die BKA vom letzten Jahr war immens hoch und dann kam meine Mutter (Mieterin) auch noch ins Krankenhaus, sie ist zur Pflegestufe I eingeteilt. Wir mussten etliche Sachen neu kaufen und irgendwie platzten die Mietzahlungen.

    Der Stand der Dinge:

    Es wurde gekündigt. Die Kündigung wurde eingereicht gegen meine Mutter und meinen verstorbenen Vater. Der Vertrag lief damals auf beide, 1981 ist Papa verstorben. Ich selbst bin erst 2008 eingezogen und habe keine Kündigung bekommen. Am 8.06.2012 ging vom Gericht die Klage ein. Die Forderung von 1700.-- konnte nicht bis jetzt bezahlt werden, auch die kommenden Mietzahlungen. Sprich es ist nun ein Betrag offen von 3400,- die bis zum 08.08. jetzt bezahlt werrden müssten um in den Stand auf normal zu kommen.

    Wir haben uns aber damit abgefunden und sind der Meinung das es sowieso besser ist wenn Mutter in eine Seniorenwohnung kommt. In der Zwischenzeit haben wir sie registrieren lassen beim Wohnungsamt für eine Senio-Whg doch kann es noch etwas dauern bis Angebote einkommen.

    Ich selbst (Sohn) habe mich auch schon gekümmert für eine Whg weil ich kann ja nicht hier drin bleiben auch nicht wg der hohen Miete. Ich kann einen Mietvertrag bekommen allerdings erst ab 15.9. ist die Whg frei.

    Wie auch immer...zum Deadline am 8.8. können wir die komplette Summe nicht bezahlen. Eine Möglichkeit gibt uns aber 2400,- bar am 6. oder 7. 8. einzuzahlen und die Restforderung bis 01.09. doch die Vermietergesellschaft stellt sich stur.

    Meine Frage/n:

    -Ab wann kann man Räumungsschutz beantragen? Am besten jetzt schon oder erst warten bis Räumungstitel kommt?

    -Sollte ich angeben bzw beifügen das das Angebot gemacht wurde mit der Barzahlung und die Vermieterges. nicht eingeht?

    -Kann man gegen die Räumung klagen oder gegenklagen da ich als Sohn keine Kündigung erhalten habe?

    -Wie lange gibts die Räumungsfrist automatisch? Nutzt es was es zu bezahlen obwohl die Frist rum ist? Immerhin muss bei Neuanmietung ja wieder Kaution und erste Miete bezahlt werden. So hab ich ja sonst nix und muss raus.

    .meine Mutter hat Pflegestufe 1 und ist gebrechlich. Nutzt es was wenn man dies als Grund vorbringt?

    --> wie kann ich am längsten noch die Zeit rausschieben? (Mit Zahlungen aber nicht komplett auf einmal)


    Vielen Dank für eure Antworten!!!
    HANSWURZ

  • Hallo hanswurz,
    niemand (ausser Lieschen Müller) will Romane lesen; Substanz entscheidet.

    "Es wurde gekündigt. Die Kündigung wurde eingereicht gegen meine Mutter und meinen verstorbenen Vater. Der Vertrag lief damals auf beide, 1981 ist Papa verstorben."
    Wann wurde zu wann gekündigt?

    "Ich selbst bin erst 2008 eingezogen und habe keine Kündigung bekommen."
    Bist ja auch nicht im MV aufgeführt.

    "-Ab wann kann man Räumungsschutz beantragen? Am besten jetzt schon oder erst warten bis Räumungstitel kommt?

    -Sollte ich angeben bzw beifügen das das Angebot gemacht wurde mit der Barzahlung und die Vermieterges. nicht eingeht?

    -Kann man gegen die Räumung klagen oder gegenklagen da ich als Sohn keine Kündigung erhalten habe?

    -Wie lange gibts die Räumungsfrist automatisch? Nutzt es was es zu bezahlen obwohl die Frist rum ist?

    meine Mutter hat Pflegestufe 1 und ist gebrechlich. Nutzt es was wenn man dies als Grund vorbringt?

    --> wie kann ich am längsten noch die Zeit rausschieben? (Mit Zahlungen aber nicht komplett auf einmal)"

    Es wäre generell zu klären, ob Du überhaupt ggü dem VM in der Pflicht stehst, wobei ich mir nämlich garnicht so sicher bin.
    An Deiner Stelle würde ich mit der Mutter und den Unterlagen (MV, Schriftverkehr, ihren Einkommensnachweis, Steuerbescheid, Sterbeurkunde des Vaters) mal einen Fachanwalt aufsuchen. Viel Glück!!
    Über den Ausgang des Gesprächs könnteste hier gerne mal berichten, denn der Fall dürfte hier auch Interesse finden.

  • @ Berny

    Danke für deinen Tipp.
    Nun ist aber für einen Fachanwalt kein Geld da :(

    Soeben heute 6.8. kam nun das Versäumnisurteil rein indem meine Mutter und mein verstorbener Vater als Gesamtschuldner verurteilt werden, 1773 Eur pöus Zimsem zu bezahlen und die Whg an die Vermiterges. herauszugeben.

    Jetzt vermute ich mal habe ich die zwei Wochen noch Zeit einen Räumungsschutz zu beantragen, oder? Meine Mutter ist registriert beim Wohnungsamt und hat auch schon eine Wohnung vorgeschlagen bekommen, doch sagt man das man für eine Besichtigung usw bis zu zwei Wochen noch warten muss.

    Wie stelle ich einen Antrag auf Räumungsschutz? Erkläre das mit der Whg die noch nicht gefunden ist bzw bemüht wurde aber noch nichts abgeschlossen ist und das mit meinem Vater der seit 1981 verstorben ist...??? Auch das ich evtl bei Mgl eines Räumungsschutzes gewillt bin einen Großteil zu bezahlen?

    DANKE!

  • Jetzt vermute ich mal habe ich die zwei Wochen noch Zeit einen Räumungsschutz zu beantragen, oder?


    Wie ich bereits schrieb...: "Es wäre generell zu klären, ob Du überhaupt ggü dem VM in der Pflicht stehst, wobei ich mir nämlich garnicht so sicher bin."


  • Wie stelle ich einen Antrag auf Räumungsschutz? Erkläre das mit der Whg die noch nicht gefunden ist bzw bemüht wurde aber noch nichts abgeschlossen ist und das mit meinem Vater der seit 1981 verstorben ist...??? Auch das ich evtl bei Mgl eines Räumungsschutzes gewillt bin einen Großteil zu bezahlen?

    Wenn Sie kein Geld haben einen Anwalt zu bezahlen sollten Sie beim zuständigen Gericht einen Beratungsschein holen.
    Rechtsberatung ist hier nämlich ausgeschlossen.

    Und noch eins:
    Bevor Sie wieder mal glauben es gäbe Wichtigeres als seine vertraglichen Verpflichtungen (Miete) zu erfüllen, werden Sie bald wieder vor dem gleichen Problem stehen.

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