Reparatur nach Auszug und mangelfreier Abnahme noch bezahlen?

  • Hallo zusammen,

    ich hab meine Wohnung laut Übergabeprotokoll mangelfrei abgegeben. Jetzt einen Monat später bekomme ich eine Rechnung über eine Reparatur, die getätigt wurde als ich schon nicht mehr Mieter war. Der Mangel kann also auch aufgetreten sein, als ich schon nicht mehr Mieter war.
    Wahrscheinlich hat der Nachmieter dies bemängelt und die Hausverwaltung will die Kosten auf mich abwälzen.
    Hierbei handelt es sich um eine Reparatur eines Verschleißteils und der Rechnungsbetrag liegt knapp unter 80€, muss also vom Mieter getragen werden, da dies vertraglich festgehalten ist.

    Aber von mir? Der Mangel wurde ja nicht festgestellt bei der Übergabe. Und muss man mich nicht in Kenntnis setzen, dass eine Reparatur durchgeführt wird? Und muss mir nicht die Chance gegeben werden diesen Mangel zu beseitigen?

    Gibt es Urteile oder wie kann ich mich gegen das Zahlen der Rechnung wehren?

    Vielen Dank im voraus!

  • Zitat

    Und muss man mich nicht in Kenntnis setzen, dass eine Reparatur durchgeführt wird? Und muss mir nicht die Chance gegeben werden diesen Mangel zu beseitigen?

    Zu beiden Fragen ein klares JA.

  • RBNN:

    "Und muss man mich nicht in Kenntnis setzen, dass eine Reparatur durchgeführt wird? Und muss mir nicht die Chance gegeben werden diesen Mangel zu beseitigen?"
    Auch von mir 2x ja.

    "Gibt es Urteile oder wie kann ich mich gegen das Zahlen der Rechnung wehren?"
    Durch Ignorieren.

  • ich hab meine Wohnung laut Übergabeprotokoll mangelfrei abgegeben.

    damit ist es auch für dich erledigt.

    es gibt nur ganz seltene (und extreme) fälle wo dies anders ist, ich würde nichts bezahlen.

    p.s.: kleinreparaturklausel greift hier nicht, sie gilt nur während des mietverhältnisses und nicht danach.

    Ein Forum ist keine kostenlose Rechtsberatung und ersetzt auch nicht den Weg zum Anwalt :eek:

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