Beiträge von Berny

    Hallo bahamama,
    nachfolgend mal einige Bemerkungen, jedoch keine(!) juristischen Ratschläge:

    "Nein, es gibt wohl eine Auflistung die hat man meinem Freund beim Einzug aber nicht ausgehändigt. Im MV steht nur "Wohnung wird möbliert übergeben""
    Also wird der VM wohl kaum etwas nachweisen können.

    "Im MV steht nur die Ehefrau, allerdings hat der Mann sich immer gekümmert, wenn es Probleme gab."
    Ungünstig für dem Mieter, denn vor Gericht würde die Ehefrau=VM als Klägerin, der Ehemann als Zeuge auftreten.

    "Wir (M und ich) haben mit Ihm (Ehemann der VM) in der Wohnung gestanden und ihm gesagt, was alles da bleibt. Also Möbel, die der Nachmieter behalten [richtiger: erhalten?] wollte."
    Wenn der Ehemann aber i.A. der VM der Entsorgung zugestimmt hat, finde ich das rechtlich einwandfrei.

    "Wortlaut des Schreibens: "(...)möchte ich meine bisherige Zusage, Ihnen den einen oder anderen Einrichtungsgegenstand zu überlassen, widerrufen." Dieses Schreiben haben wir ignoriert."
    Yoo, ich möchte auch gerne, but who cares?
    Ausserdem war das Schreiben ja zwei Monate nach dem Ereignis geschrieben worden. *kopfklatsch*

    "Nein, so einen Vermerk gibt es nicht. Allerdings steht dort "Die Übergabe der Wohnung erfolgte in einem geräumten Zustand""
    Da nichts beanstandet wurde, finde ich das so schlüssig und i.O.

    "Der Nachmieter ist schon längst eingezogen. Nun kommt ein Schreiben vom Anwalt der Vermieter mit einer Auflistung, welche Möbel und Inventar alle vermisst werden mit der Aufforderung diese bis zu einem bestimmten Termin wieder in die Wohnung zurück zu bringen."
    Die reklamierten Einrichtungsgegenstände wurden in Absprache mit dem im Auftrag der Vermieterin handelnden Ehemann entsorgt.
    (ich kann Dir nicht empfehlen, so zu antworten, denn das könnte als unerlaubte Rechtsberatung gewertet werden).

    "Des weiteren seien Fensterdichtungen geschimmelt, die Sanitären Anlagen im Badezimmer seinen unbrauchbar verdreckt"
    Diese Reklamationen würde ich mit Nichtwissen bestreiten, denn sie wurden bei der Rückgabe der Mietsache weder gesehen noch im Protokoll vermerkt. Ausserdem ist die Mietsache inzwischen wieder bewohnt.

    Hallo Erzbaron,

    nachfolgend meine unmassgebliche Meinung:

    "ich bin im Oktober 2009 gemeinsam mit meiner damaligen Lebensgefährtin in eine gemeinsame Wohnung gezogen in der ich jetzt immernoch lebe."
    Das heisst, dass Ihr zwei immernoch die Mieter seid(?).

    "Eingezogen sind wir damals mit zwei Katzen, zu diesen zweien sind noch 4 hinzugekommen ... Platz ist genügend da und einen der beiden Balkone habe ich als gesicherten Freilauf ausgebaut (mit Vermieter OK)."
    Mit VM-OK bei 6 Katzen?

    "Im April 2011 habe ich nun erstmalig eine Betriebskostenabrechnung für die Jahre 2009 / 2010 / 2011 erhalten"
    Eine (einzige) Abrechnung für diesen Zeitraum? Bitte genaue Daten (tt.mm.jj).

    "mit einer kuscheligen Nachzahlung von 820€."
    Nüchterne Substanz zählt...

    "in den Monaten Januar, Februar, März und April kein Einkommen gehabt und alle Ausgaben aus meinen Ersparnissen bestritten."
    Also auch die Mieten?

    "... 6 Katzen in der Wohnung leben"
    Ist Tierhaltung im MV genehmigt, oder später beweisbar?

    "Wir haben uns damals (bei Einzug)im Übrigen darauf geeinigt das ich die Wohnung renoviert und im gleichen Zustand wie übernommen übergebe"
    OK.

    "- Der Vermieter will das ich bis Ende August die Wohnung komplett neu tapeziert und gestrichen habe, kann er das verlangen?"
    M.E. nach nicht, da ja die Wiederherstellung der Mietsache zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart wurde. Evtl. Fristen wurden vom BGH gekippt.

    "- Der Vermieter will die gesamte NK Nachzahlung bis zum 30.09 haben,"
    Darauf kommen wir später zurück.

    "Er droht mit fristloser Kündigung und verweist auf irgendein BGH Urteil ..."
    Welches bittesehr?

    "- Drittens will er das ich 4 der 6 Katzen abschaffe da der Verwalter (?!?!? Mein Vermieter ist der Eigentümer!!!) keine Haustiere duldet"
    Mit dem HV hast Du kein Vertragsverhältnis.

    "Ich habe eine ganz klare Vermutung warum mein Vermieter das macht, er will die Wohnung verkaufen"
    Verstehe, meist lassen sich leerstehende Wohnungen besser verkaufen. Aber Euch tangiert das grundsätzlich (noch) nicht.
    Ist das ein Haus mit mehreren Eigentumswohnungen?

    dem kann ich mich nur anschließen, vlt. kann ein admin mal die zeichenanzahl begrenzen :(


    Auch ich schliesse mich da nach dem Lesen der ersten beiden Absätze an.
    @Fragesteller: Wenn Du gegen die Obermieter (mit dem Kleinkind - denk' nach!) vor Gericht antrittst, wirst Du keine Chancen haben.

    Hallo Micha04,

    "Danke, wie viel % der Miete dürfte das den Betragen,"
    Mietminderungstabelle

    "könnte man auch auf "Unbewohnbar" hinauslaufen, da Gesundheitsgefahr durch Schimmel, Baustaub und dadurch entstehenden Dreck in der Wohnung?"
    Ich meine eher nicht, es sei denn, dass das Gesundheitsamt dieser Meinung ist. Ein ärztliches Attest reicht nicht aus.

    "Man riecht förmlich den Wasserschaden und beim Esszimmerboden muss man aufpassen das er nicht einbricht da er durch das Wasser so instabil wurde."
    Niemand hält Dich davon ab, fristgerecht zu kündigen.

    "Auf Mondpropaganda"
    Richtiger: Mund-zu-Mund-Propaganda.

    Ich kann mich den kritischen Vorpostern nur anschliessen und verkneife mir eine persönliche Bemerkung. Du solltest Dich schnellstens bewegen Richtung Mietzahlung.
    Frage doch mal das JobCenter.

    Besteht die Chance auf Mietminderung?


    M.E. nein, denn warme (sommerliche) Luft kondensiert an den kalten Kellerwänden zwangsweise Feuchtigkeit aus. Lüften könnte sogar kontraproduktiv sein. Du hättest bestenfalls Chancen, wenn Dir im MV explizit die von Dir gewünschten bzw. erwarteten Eigenschaften des Kellers zugesichert worden wären (für alle Jahreszeiten).

    Der Vermieter hat ja nun keinen Anspruch mehr darauf von mir Nebenkosten einzufordern, da er die Abrechnungspflicht von einem Jahr definitv nicht eingehalten hat. Aber was passiert mit dem Kautionsanteil den er noch von mir hat? Kann ich den zurückfordern,


    Ja, und zwar sofort, zusätzlich die Zinsen für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

    Hallo bahamama,
    zusätzlich zu meinem Vorredner, dem ich mich anschliesse, meine Meinung. Vorab: Du solltest Dich gaaanz präzise ausdrücken.

    "Mein Freund ... hatte seine Wohnung mit Mobiliar und Inventar gemietet."
    Im MV und/oder Übernahmeprotokoll genau nach Einzelteilen aufgeführt?

    "Als es zur Kündigung kam, haben wir uns mit den Vermietern (Ehepaar) und dem Nachmieter zusammen gesetzt."
    Stehen beide VM mit ihren Unterschriften im MV?

    "Es wurde besprochen, was alles noch getan werden muss, unter anderem erfolgte durch die Vermieter die Aussage zu den Möbeln: "Alles was ihr nicht mehr braucht, schmeißt ihr dann bitte weg - außer der Küche". LEIDER haben wir das nie schriftlich bekommen."
    Dumm... aber zumindest ein Gedächtnisprotokoll angefertigt (wer hat was wann gesagt, wer ist Zeuge?)?

    "In Absprache mit dem Vermieter haben wir einige Tage später Sperrmüll bestellt und so gut wie alles weggegeben."
    "wir" heisst, dass M + VM (und Du als Zeuge) Sperrmüllabfuhr bestellt habt und auch festgelegt, was entsorgt werden soll?

    "Zwei Monate später schreibt die Vermieterin einen Brief, in dem sie diese Aussage widerrufen möchte."
    Ähem, möchte? Entweder sie hat oder hat nicht. Was denn nun?

    "Kurz darauf folgt die Übernahme. [genauer: die Rückgabe der Mietsache] Von Möbeln keine Rede mehr, auch auf dem Übernahmeprotokoll sind bis auf ein paar kleine Mängel die Möbel nicht mehr weiter erwähnt."
    Gibt es vielleicht noch den Vermerk "in vertragsgemässen Zustand"?
    Bitte erstmal Deine Antworten.

    Hakko Annika82,

    auch viele Satzzeichen machen Deinen Beitrag weder wichtiger noch interessanter.
    Was Du mit dem Möbeln machst, ist unwichtig.
    Du hast die Mietsache nicht am 01.11., sondern bereits am 31.10. dem VM zurückzugeben, und zwar grundsätzlich in dem Zustand, wie Du sie übernommen hast.
    Evtl. Nachmieter haben mit Deinem Mietvertrag nichts zu tun.
    Der VM hat das Recht, mit Mietinteressenten die Mietsache zu besichtigen. Es liegt an ihm, mit Dir einen Termin abzustimmen. Üblich sind nach meiner Erkenntnis höchstens 2 pro Woche, und das erst in Deinem letzten Mietmonat.
    Dass Du einen Nachmieter suchst (welches den VM keinesfalls bindet), halte ich für völlig überflüssig und unangebracht.
    Ich empfehle Dir, Dich mal über Mietrecht im BGB zu informieren, Google hilft dabei.

    lisaaa:

    "Wir haben die Kündigung per Expressbrief rausgeschickt am 31.07.12.
    Kenne ich nicht. Wann hat der VM die Kündigung (möglichst nachweislich) erhalten?

    "Sodass wir spätestens zunm 01.11.12 ausziehen können."
    Du meinst wohl zum 30.11. (es gilt immer der Monatsablauf).
    Falls der VM die Kdg nachweislich nicht bekommen hat, könnt Ihr vorsichtshalber noch einmal kündigen, sinnvollerweise per Einwurfeinschreiben oder persönlich mit Zeugen übergeben. Die kdg müsste ihm bis spätestens den 3. Werktag 18:00 zugegangen sein, um mit nächtmöglichen Termin 30.11. wirksam zu werden.

    "Meinst du es bringt etwas wenn mein Mitbewohner schriflich [wem ggü.?] zugibt, das er für die Schulden verantwortlich ist?"
    Nicht erforderlich, denn das ist lt. BGB sowieso der Fall.

    lisaaa:

    "Jaa wir stehen im Mietvertrag beide als Hauptmieter."
    Als Mieter.

    "... wir einen Kündigung eingereicht haben"
    Ihr beide habt unterschrieben?
    Wann hat der VM die Kündigung zu welchem Termin bekommen?

    "dabei ist halt rausgekommen, das es Mietrückstaäned gibt.
    Verzögert sich jetzt dadurch die Kündigung.?"
    Nein, haben nichts miteinander zu tun. Schulden bleiben bestehen.
    Jeder von Euch beiden haftet dem VM gegenüber zu 100%.
    Eure Interna interessieren den VM nicht.

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