Hallo bahamama,
nachfolgend mal einige Bemerkungen, jedoch keine(!) juristischen Ratschläge:
"Nein, es gibt wohl eine Auflistung die hat man meinem Freund beim Einzug aber nicht ausgehändigt. Im MV steht nur "Wohnung wird möbliert übergeben""
Also wird der VM wohl kaum etwas nachweisen können.
"Im MV steht nur die Ehefrau, allerdings hat der Mann sich immer gekümmert, wenn es Probleme gab."
Ungünstig für dem Mieter, denn vor Gericht würde die Ehefrau=VM als Klägerin, der Ehemann als Zeuge auftreten.
"Wir (M und ich) haben mit Ihm (Ehemann der VM) in der Wohnung gestanden und ihm gesagt, was alles da bleibt. Also Möbel, die der Nachmieter behalten [richtiger: erhalten?] wollte."
Wenn der Ehemann aber i.A. der VM der Entsorgung zugestimmt hat, finde ich das rechtlich einwandfrei.
"Wortlaut des Schreibens: "(...)möchte ich meine bisherige Zusage, Ihnen den einen oder anderen Einrichtungsgegenstand zu überlassen, widerrufen." Dieses Schreiben haben wir ignoriert."
Yoo, ich möchte auch gerne, but who cares?
Ausserdem war das Schreiben ja zwei Monate nach dem Ereignis geschrieben worden. *kopfklatsch*
"Nein, so einen Vermerk gibt es nicht. Allerdings steht dort "Die Übergabe der Wohnung erfolgte in einem geräumten Zustand""
Da nichts beanstandet wurde, finde ich das so schlüssig und i.O.
"Der Nachmieter ist schon längst eingezogen. Nun kommt ein Schreiben vom Anwalt der Vermieter mit einer Auflistung, welche Möbel und Inventar alle vermisst werden mit der Aufforderung diese bis zu einem bestimmten Termin wieder in die Wohnung zurück zu bringen."
Die reklamierten Einrichtungsgegenstände wurden in Absprache mit dem im Auftrag der Vermieterin handelnden Ehemann entsorgt.
(ich kann Dir nicht empfehlen, so zu antworten, denn das könnte als unerlaubte Rechtsberatung gewertet werden).
"Des weiteren seien Fensterdichtungen geschimmelt, die Sanitären Anlagen im Badezimmer seinen unbrauchbar verdreckt"
Diese Reklamationen würde ich mit Nichtwissen bestreiten, denn sie wurden bei der Rückgabe der Mietsache weder gesehen noch im Protokoll vermerkt. Ausserdem ist die Mietsache inzwischen wieder bewohnt.