Hallo,
suche dringend Hilfe, da ich über das Thema, das mich beschäftigt, absolut gar nichts im Internet finde. Ich habe 8 Monate in einer Wohnung gewohnt und diese dann bei meinem Auszug ohne Beanstandungen an die Vermieter übergeben. Die Vermieter haben damals einen Kautionsanteil von 140,- Euro für die Nebenkostenabrechnung einbehalten. Ich bin Ende Mai 2010 aus der Wohnung ausgezogen und habe bis heute, trotz mehrfacher Nachfragen, keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Somit hat der Vermieter meines Wissens nach keinen Anspruch mehr auf eventuell ausstehende Forderungen im Bezug auf die Nebenkostenabrechnung. Seit dieser Zeit sitzt der Vermieter aber auch auf meinem Kautionsanteil, den er damals einbehalten und nie zurückgezahlt hat. Ich finde absolut keine Informationen darüber, wie das Gesetz mit der einbehaltenen Kaution nun umgeht. Habe ich ein Recht darauf die 140,- Euro zurückzufordern oder darf der Vermieter diesen Betrag einbehalten, wenn er mir eine nachträglich Nebenkostenabrechnung vorlegt?
Viele Grüße
Schuba70