Beiträge von Berny

    ongke:

    "Die ersten Schreiben hat meine Freundin angefertigt,die selbst als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeitet."
    Na, da gibt es doch sicherlich Möglichkeinen...:rolleyes:

    "Kann er denn die Kaution aufrechnen für zwar Mängel,die existiert haben, aber wo man nicht weis ob sie tatsächlich behoben wurden?"
    Können und dürfen liegen sehr weit auseinander.
    Aber, wir müssen uns hier nicht weiter im Kreise drehen...

    "Hey" utopia89,

    "schöner" Roman...:o - Substanz entscheidet!

    "Ich wohne seit August 2011 hier"
    Ist der BK_Abrechnungszeitraum für Dich jetzt 1.8.-31.12.2011 gewesen?

    "37,55 m², zwei Zimmer, Küche, Bad, alle Räume mit Fenster.
    mtl. Vorauszahlung für Heizkosten und Warmwasser: 33,80"
    Wv. Kosten wurden Dir also im vorgenannten Zeitraum insgesamt berechnet?

    "In meinen vorherigen Wohnungen ..."
    Du bist ja noch recht jung - und wechselst öfters die Wohnungen? In meiner letzten Wohnung wohnte ich einundvierzig Jahre..., das mal so btw.

    Boah seit Ihr alt ey ;)
    das Problem ist dass manche Mieter halt überempfindlich sind wenn andere mal etwas lauter sind, bei sich selbst aber andere Maßstäbe anlegen.


    Dafür sind wir reif und weise,
    der eine laut, der andere leise...:p

    Hallo ongke,

    wenn ich Deine Aussagen so lese...:

    "- Er ist der Ansicht, dass die Kosten für Beseitigung der Mängel die Kaution "bei weitem" übersteigen.

    - Bei keinem der Punkte ist eine Rechnung erwähnt oder angehängt.

    - Als Beweis wurde überall "Sachverständigengutachten" erwähnt. Auch das suche ich vergebens.

    - Er fordert nun, dass ich die Klage zurück ziehe.

    - ...warum er das mir nie mitteilen konnte, dass er etwas repariert hat. Warum es keine Rechnung gibt und warum mir die nette Tante [besser: Mitarbeiterin] aus dem Büro mehrmals versprochen hat, dass die Kaution in der jeweils kommenden Woche ausgezahlt werden würde."
    Übliche Verar...taktik, da kann man doch dran fühlen...:cool:

    "Ich finde das alles dubios und an den Haaren herbeigezogen was er da macht. Ich weis nur nicht, ob das die Rechtsprechung genau so sieht..."
    Eben, und dafür solltest Du einen Fachanwalt haben, der sich Mühe gibt.
    Ich bin guter Dinge für Dich.:)

    Hallo Uwe,
    ich gehe mal davon aus, dass die BK 2010 abgereechnet sind. Also sind noch die in 2011 entstandenen abzurechnen gewesen:
    Bei den Kosten für Versicherungen, Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Frisch- und Abwasser, Regenabwasser etc. ist das einfach: Dich trefen davon jeweils 7/12 der Jahreskosten (es sei denn, bei Frischwasser gäbe es Zwischenzähler für jede Mieteinheit).
    Bei den Heizkosten ist es anders: Entweder wurden die HKVs an den Heizkörpern abgelesen und die Resultate in der HK_ABr. eingearbeitet, oder es wurde nach Heizgradtagen abgerechnet (siehe auch den Thread von gestern). 1.1.-31.7. sind 595/1000 des Jahresverbrauchs. Wann in Laufe des Jahres der Schorni da war oder Wartung oder Betriebsraumreinigung war, ist unerheblich.

    "Abfallkosten: Abrechnung:
    1.1.11 - 31.7.11 11 Personen Betrag x
    1.8.11 - 31.8.11 8 Personen Betrag y
    1.9.11 - 31.12.11 7 Personen Betrag xyc
    Mietgebühr, Entleerungen 12 Monate zusammen , alles zusammen
    Achtung jetzt in der BKAbrech.
    Betrag alles zusammen geteilt durch 7,323 gleich umlage für einen, dies mal 4 Personen( meine Familie)x 212Tage durch 365 Tage= Betrag den ich bezahlen soll. Wie kommen die auf die 7,323 Personen?"
    Bei den Müllkosten wurden offensichtlich Personen mal Tage gerechnet, und dann Deine 4 Personen mal 212 Tage. Ob das so i.O. ist, kann ich jedoch nicht beurteilen. Da müsste man die gesamte Abrechnung sehen.

    Hallo deja_vu,
    meine Meinung, ohne die anderen gelesen zu haben:

    "- gekündigt war die alte Wohnung zum 31.05.2011"
    Richtig, dafür fallen 570 Heizgradtage an, was den Verbrauch betrifft.

    "- ausgezogen bin ich Anfang April - ab 02.04. stand die Wohnung also leer"
    Halte ich für unerheblich. Jeder, der sich über angeblich zu hohe Heizkosten beschwert, hat ja "fast garnicht" geheizt...
    Ausserdem berücksichtigst Du nicht, dass nicht nur 70% Verbrauchs- sondern auch 30% Grundkosten anfallen.

    "- meine Nachmieterin ist zum 01.06. eingezogen"
    Sie ist also von 430 Gradtagen betroffen.

    "wurde der Verbrauch der Heizung über Verdunstungsröhren gemessen und es erfolgte leider keine Zwischenablesung."
    womit die Gradtageberechnung juristisch i.O. ist.

    "Habe ich eine Möglichkeit einen Einspruch gegen meine Nebenkostenabrechnung wegen der Heizkosten einzulegen?"
    Latürnich kannst Du der HK_Abr (vergeblich) widersprechen.

    "Ich hatte zwei Monate Leerstand der Wohnung"
    Wen interessiert's? Kannst ja auch zwei Monate lang sämtliche Fenster geöffnet gehabt haben. Von den Thermostatventilen reden wir mal nicht erst...

    Die Wohnung ist gekündigt, es wurde ein Wohnungszustandbericht erstellt den meine Frau dummerweise unterschrieben hat.
    Wir haben nun die Nachricht erhalten das die Wonung moderniesiert wird (elektrik) und es da eine renovierung keinen Sinn machen würde
    sollen wir 1100 euro ersatzweie errichten, damit sind dann die anfallenden sonst zu machenden Renovierarbeiten abgegolten.


    Nun bitte die Frage/n und wortwörtlich das, was Deine Frau unterschrieben hat.

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