Miete ohne Mietvertrag mit Barzahlung

  • Guten Tag,

    Suche aus persönlichen Gründen gerade verzweifelt eine Wohnung und habe ein sehr verlockendes Angebot gekriegt: Eine ca. 45m² Wohnung in bester Lage zu einem sehr günstigen Preis. Der Vermieter will allerdings keinen Mietvertrag machen, da er sonst eine Förderung zur Finanzierung verlieren würde. Das verstehe ich noch, und ist auch nicht meine Sache. Er will allerdings auch die Miete im Voraus jeweils Bar auf die Hand kriegen, so dass eben niemand etwas nachweisen kann, dass er die Wohnung vermietet. Es handelt sich um einen Betrag um unter 500 Euro.

    Ich habe den Vermieter und die Wohnung gesehen und sehe keine Möglichkeit, wie und warum er mich betrügen könnte bzw wollen würde. Das einzige was möglich ist, ist dass er mich sehr bald wieder rausschmeißt, aber das wäre meiner Meinung nach sinnlos. Sobald ich ihm die Erste Miete übergebe würde ich auch direkt die Schlüssel kriegen. Die Wohnung befindet sich in Österreich.

    Was meint ihr zu der Situation? Welche Rechte habe ich in einer Wohnung, für die es keinen Mietvertrag gibt? Was würdet ihr tun?

    Vielen Dank!

    Tobi

  • Die Wohnung befindet sich in Österreich.


    Hallo Tobi,
    in D muss ein MV nicht zwangsweise schriftlich abgeschlossen werden.
    Ich halte das, was Ihr da mglw. vorhabt, für volles Risiko mit zwei Möglichkeiten: Entweder es klappt, oder es klappt zusammen.

  • Also wenn Sie die Wohnung nutzen und Miete zahlen liegt damit eine Willensübereinstimmung vor. In diesem Fall hätten Sie einen mündlichen Mietvertrag. Für solch ein Konstrukt gelten die gleichen Regeln wie für einen normalen unbefristeten Mietvertrag.
    Die Form der Begleichung der Miete haben Sie auch in diesem Fall vereinbart. Eine Barzahlung ist nicht ungesetzlich und war früher die Normalität. Die Gründe des Vermieters hierzu sind für Sie uninteressant.
    Eines sollten Sie aber auf jeden Fall tun: sich den Betrag bei Zahlung quittieren lassen. Keine Quittung einfordern, wäre das Dümmste was Sie tun könnten.

  • Wenn Sie generell ein gutes Bauchgefühl haben, würde ich an Ihrer Stelle den mündlichen Vertrag eingehen. Die Gründe sind nachvollziehbar und im Notfall haben Sie diese Fakten (Steuerbetrug!) ja gegen den Vermieter in der Hand, also sitzen eigentlich Sie am längeren Hebel.

  • Wenn Sie generell ein gutes Bauchgefühl haben, würde ich an Ihrer Stelle den mündlichen Vertrag eingehen. Die Gründe sind nachvollziehbar und im Notfall haben Sie diese Fakten (Steuerbetrug!) ja gegen den Vermieter in der Hand, also sitzen eigentlich Sie am längeren Hebel.


    In Deutschland "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung", Anlage VV zur EStErklärung...:)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!